Mietvertrag mit Verzicht der ordentlichen Kündigung für >5 Jahre

  • Hallo,

    ich habe folgendes, wirklich vielschichtiges Problem das uns extrem belastet und bräuchte da mal dringend Hilfe:

    Wir haben nach langem Suchen im Februar 2011 (18.02.2011) einen Mietvertrag für ein Mietshaus abgeschlossen. Das Haus stand mehrere Jahre als "Ruine" herum und war nicht bewohnt. Der Eigentümer wollte nachdem wir einige Gespräche geführt hatten, die Immobilie sanieren (neues Dach, Fassade, Elektrik, Heizung), so dass für uns nur noch die Wände zu tapezieren waren.
    Um eine Sicherheit zu besitzen, dass er auch garantierte Mieteinnahmen für einen längeren Zeitraum hat, wurde vom Vermieter eine Klausel eingebaut, in der wortwörtlich steht: "Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2011. Bis zum 31.05.2016 verzichten beide Parteien auf das Recht zur ordentlichen Kündigung."
    Uns wurde erzählt, dass der Umbau ca. 100T€ gekostet haben soll, da wir das auch wirklich geglaubt haben und es als "wahnsinnig viel Geld" empfanden bzw. war es wirklich toll dass dieses Haus extra "für uns" umgebaut wurde, haben wir den Vertrag auch schlussendlich unterschrieben.

    Jetzt sind nach dem Einzug mittlerweile 4 Jahr und ein Monat vergangen. Meine Frau hatte bei ihrem Arbeitgeber nur einen befristeten Anstellungsvertrag. Dieser endet am 31.07.2015. Da sie auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung war, hat sich quasi überall in Deutschland beworben und eine Anstellung ca. 210km weiter bekommen.
    Wir beabsichtigen aus diesem Grund umzuziehen (sprich zum zukünftigen Arbeitsort meiner Frau).
    Also haben wir am 28.05.2015 eine ordentliche Kündigung zum 31.08.2015 geschrieben.
    Diese wurde vom Vermieter wie folgt am 05.06.2015 bestätigt:

    "Betreff: Bestätigung ihrer Kündigung


    Leider können wir den von Ihnen gewünschten Kündigungstermin nicht bestätigen. Laut MV ist die Kündigung bis 31.05.2015 ausgeschlossen.
    Gerne werden wir uns in der nächsten Woche bezüglich eines Auflösungsvertrages in Verbindung setzen, weil wir ihren weiteren Lebensweg nicht erschweren wollen."

    Nebenbei haben wir eigenmächtig versucht einen geeigneten Nachmieter zu finden (Anzeigen, eigene Flyer, Facbook-Aufruf etc.)

    Es war in den letzten Wochen unmöglich unseren Vermieter zu kontaktieren, Anrufe wurden nicht erwidert, E-Mails nicht beantwortet. Ergebnis ist, dass die 2 möglichen Interessenten trotz gutzusprechen wieder abgesprungen sind gesagt haben, dass es alles zu lange dauert und unseriös ist.

    Am Montag (06.07.2015) kam dann plötzlich eine E-Mail vom Vermieter, in der er uns mitteilte, dass wir uns zu einem Gespräch am Mittwoch treffen werden (08.07.2015).
    Das Gespräch war für uns der Horror!
    Erstens wurde uns gesagt, dass er in den letzten Wochen sooo viel zu tun hatte und zweitens sprach er auch großkotzig zu uns, dass er während seiner Arbeit eigentlich viel mehr verhandelt als nur 800€ Miete. (....in meinen Gesprächen verhandele ich sonst 25T€ und mehr...).
    Anschließend war das Gespräch schnell zu Ende und wir gingen auseinander mit den Worten...."sie überlegen wie sie mir ein wirtschaftliches Angebot machen können und ich schlafe auch eine Nacht drüber und mache Ihnen ein Angebot..."

    Am nächsten Tag kam folgende E-Mail:

    Danke für das sehr nette Gespräch gestern. Ich habe wirklich Verständnis für Ihre Situation.

    Zwischenmenschlich würde ich sicherlich zu einem anderen Ergebnis kommen. Wirtschaftlich und von der Faktenlage sieht dieses aber leider anders aus.
    Nachdem ich noch einmal über die ganze Sache geschlafen habe, ich in meinen Aufzeichnungen „Unterlagen“ nachgesehen habe und mit meinen Hausmeister Rücksprache gehalten habe bin ich leider zu folgendem Ergebnis gekommen:
    „Bitte suchen Sie sich einen Nachmieter! Wir werden bezüglich einer Abstandzahlung wohl nicht auf einen Nenner kommen können.
    Sei denn Sie machen mir ein vernünftiges Angebot. Und da wären Sie in der Pflicht! Nicht ich!
    Ich werde diesen Nachmieter dann gerne akzeptieren, wenn dieser wirtschaftlich „vernünftig“ aufgestellt ist also in „Art und Güte“ Ihnen entspricht!
    Anderenfalls müssten Sie bis zum 30.05.2016 untervermieten und das Risiko mittragen. Sollte das Mietverhältnis dann nicht funktionieren müsste Ihr Mieter dann zum 30.05.2016 räumen. Sprich ich würde den Mietvertrag nicht übernehmen.
    Eigentlich ist es doch ein stückweit unfair von Ihnen Ihr Problem zu meinem zu machen. Zumal der Mietvertrag eindeutig ist. Oder wie würden Sie dieses an meiner Stelle sehen?
    Würden Sie das wirtschaftliche Risiko ohne eine Gegenleistung übernehmen wollen?
    Gerne werde ich aber parallel zu Ihnen suchen bzw. mich umhören.
    Die Fakten sind doch aber das Sie bis zum 30.05.2016 mit mir einen fixen Mietvertrag haben. Der Mietvertrag ist hier auch eindeutig. Dh., ich Ihnen Ihre Kündigung zum 30.05.2016 bestätigt habe bzw. konnte!
    Also in rund 11 Monaten ( 11 x 800 Euro = 8.800 Euro)!
    Ich bitte Sie um Verständnis das ich aus wirtschaftlichen Gründen Ihnen keine andere Mitteilung machen kann.
    Auch wenn ich die Entscheidung mit viel Überwindung gefällt habe.
    Auch Sie würden verlangen/erwarten das ich mich an unseren gemeinschaftlichen Vertag halte.
    D.h. hätte ich den Wohnraum in gebraucht wären Sie vor 2 Jahren auch nicht ohne eine von mir gelieferte Alternative ausgezogen.


    Also nichts mehr von Auflösungsvertrag, kein Entgegenkommen, und erst recht eine Erschwerung.

    Wir sind jetzt vollkommen fertig und versuchen seit heute wieder über Werbung/Anzeigen usw. einen Nachmieter zu finden.
    Meine Frage zu unserer Story lautet jetzt:
    1. Ist die Klausel mit dem Verzicht auf Kündigung für diesen langen Zeitraum rechtskonform?
    2. Kann ein Vermieter trotz Zusage eines Auflösungsvertrages so mit uns umspringen?
    3. Wie kann ich jetzt am Besten auf die E-Mail des Vermieters reagieren?
    4. Was haben wir sonst für Chancen, glimpflich aus dieser Sache herauszukommen?

    Vielen Dank vorab für euren Rat!!!!

    MFG
    Joachim

  • Nochmal zum Verständnis:
    Wir haben den Mietvertrag am 18.02.2011 unterschrieben, sind am 01.06.2011 eingezogen.
    Im Vertrag steht bis 31.05.2016 Verzicht, das sind 5 Jahre oder ab Datum der Unterschrift sogar noch mehr!
    Wir haben zum 31.08. 2015 gekündigt.
    Danach gab es das Schreiben vom Vermieter, dass er uns per Aufhebung rauslässt.
    Jetzt beharrt er auf die 5 Jahre!!!

  • Der Kündigungsverzicht von max. 4 Jahren ist zulässig und demnach können Sie auch erst am 31.05.2016 kündigen.

    War wohl schon etwas spät für Dich:cool:

    Vom 1.6.2011 bis 31.5.2016 sind es 5 Jahre.

  • Steht tatsächlich

    Zitat

    Bis zum 31.05.2016 verzichten beide Parteien auf das Recht zur ordentlichen Kündigung.

    im Vertrag?

    Ich frage deshalb noch mal nach weil Du irgendwo 2015 schreibst.

    Der BGH hat einen gegenseitigen Kündigungsverzicht bis maximal 45 Monate, also 3, Jahre und 9 Monate, ab Vertragabschluß (Datum der Unterschrift) für zulässig erklärt. In einem Formularmietvertrag, wohl gemerkt.

    Demnach wäre die Klausel in Eurem Vertrag unwirksam und Eure Kündigung zum 31.8.2015, sofern dem Vermieter fristgerecht zugegangen, wirksam.

    Ist es aber eine Individualvereinbarung wäre der K-Verzicht bis 31.5.2016 allerdings wirksam.

    Also den Vertrag noch mal genau prüfen oder besser noch fachlichanwaltlich prüfen lassen.

  • Meine Vermutung wäre auch dass die Klausel gültig sein könnte.

    Daher würde ich mir überlegen, ob man die paar Monate nicht eine Überbrückungslösung findet zB. pendeln und die Zeit zur Wohnungssuche nutzen oder gfs. eine abschlag oÄ. vereinbaren.

  • Wir sind jetzt vollkommen fertig und versuchen seit heute wieder über Werbung/Anzeigen usw. einen Nachmieter zu finden.
    Meine Frage zu unserer Story lautet jetzt:

    1. Ist die Klausel mit dem Verzicht auf Kündigung für diesen langen Zeitraum rechtskonform?

    Wenn diese Klausel tatsächlich zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt wurde, eine Individualvereinbarung ist, dann ist sie gültig. Hat euch aber der Vermieter den Vertrag mit dieser handschriftlich eingefügten Klausel ohne Diskussion zur Unterschrift vorgelegt, dann ist sie nicht gültig. Dann habt ihr einen unbefristeten Mietvertrag, den ihr jederzeit mit der Frist von 3 Monaten kündigen könnt.

    Wie eine Individualklausel auszusehen hätte findet ihr hier: Individualvereinbarung - immowelt.de

    2. Kann ein Vermieter trotz Zusage eines Auflösungsvertrages so mit uns umspringen?

    Ja, das kann er, denn ihr seid ja nicht gezwungen den Vertrag zu unterschreiben.

    3. Wie kann ich jetzt am Besten auf die E-Mail des Vermieters reagieren?

    Bevor du nicht mit einem Fachanwalt für Mietrecht gesprochen hast, ganz ruhig bleiben.

    4. Was haben wir sonst für Chancen, glimpflich aus dieser Sache herauszukommen?

    Das wird euch der besagte Anwalt erklären.

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