Kündigung mit 3,5 Monaten Vorlauf - Problem mit Bestätigung

  • Hallo,

    ich habe am 29.06.2014 meine Wohnung, in der ich seit über 5 Jahren wohne, frist- und formgerecht gekündigt, und zwar zum 15.10.2015, also zu einem Termin, der über die reguläre Kündigungsfrist hinausgeht. Diese zwei Wochen extra brauche ich um den Umzug in Ruhe zu organisieren.

    Nun erhalte ich ein Schreiben der Hausverwaltung, die mir die Kündigung schon zum 30.09.2015 bestätigt. Dazu der Hinweis, dass mein Mietvertrag für meine Wohnräume mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden kann.
    In meinem Mietvertrag findet sich allerdings überhaupt keine explizite Klausel zu Kündigungsfristen.

    Ich bin deshalb davon ausgegangen, dass ich zu jedem Termin kündigen kann, solange mindestens 3 Monate eingehalten werden.

    Kann ich nicht zur Monatsmitte kündigen?

    Über Eure Einschätzungen würde ich mich freuen.

    Danke!

  • Zitat

    In meinem Mietvertrag findet sich allerdings überhaupt keine explizite Klausel zu Kündigungsfristen.

    Aber im BGB einen diesbezüglicher Paragrafen

    § 573c
    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    Im Moment hast Du noch die Möglichkeit neu zum 31.10.2015 zu kündigen. Dann kannst Du völlig entspannt umziehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!