Beiträge von brownsbay2015

    Hallo,

    ich habe am 29.06.2014 meine Wohnung, in der ich seit über 5 Jahren wohne, frist- und formgerecht gekündigt, und zwar zum 15.10.2015, also zu einem Termin, der über die reguläre Kündigungsfrist hinausgeht. Diese zwei Wochen extra brauche ich um den Umzug in Ruhe zu organisieren.

    Nun erhalte ich ein Schreiben der Hausverwaltung, die mir die Kündigung schon zum 30.09.2015 bestätigt. Dazu der Hinweis, dass mein Mietvertrag für meine Wohnräume mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden kann.
    In meinem Mietvertrag findet sich allerdings überhaupt keine explizite Klausel zu Kündigungsfristen.

    Ich bin deshalb davon ausgegangen, dass ich zu jedem Termin kündigen kann, solange mindestens 3 Monate eingehalten werden.

    Kann ich nicht zur Monatsmitte kündigen?

    Über Eure Einschätzungen würde ich mich freuen.

    Danke!

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