Hallo liebe Forum-Leser,
ich lebe seit 5 Jahren zu 50% mit meiner Freundin in Berlin. In einer anderen Stadt bin ich seit 15 Jahren Mieter einer Wohnung als Erst- und Hauptwohnsitz.
Aus finanziellen und auch aus organisatorischen Gründen (Bewohnen der Wohnung, Post, Pflege, Kümmern) vermiete ich seit 5 Jahren ein Zimmer an einen Mitbewohner unter. Vor 5 Jahren habe ich die Wohnungseigentümerin innerhalb eines Mitteilungsschreibens von der Person als Untermieter schriftlich in Kenntnis gesetzt. Stillschweigend wurde 5 Jahre darauf nicht reagiert und somit entstanden auch "keine Probleme".
Dieser Mitbewohner ist Mitte Juni ausgezogen. Eine neue Mitbewohnerin Mitte Juni eingezogen.
Die neue Mitbewohnerin lief der Eigentümerin beim Einzug über den Weg kurz bevor sie das Mitteilungsschreiben erhalten hat. Die Eigentümerin reagierte sehr erbost und fühlte sich übergangen (sie ist leider ein Prachtexemplare einer unangenehmen Eigentümerin mit Ansichten aus dem vorletzten Jahrhundert).
Ein Entschuldigungsschreiben für dieses "Ungeschick" spielt offensichtlich keine Rolle mehr und sie beauftragte umgehend einen Anwalt mit folgenden Punkten:
• Laut §9 des Mietvertrages und §540 BGB ist eine Untervermietung ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis der Eigentümerin verboten.
• Da eine Erlaubnis für die Untervermietung nicht vorliegt hat die Untermieterin bis 18.07 (Schreiben vom 30.6) die Wohnung zu räumen.
• Bei Nichteinhaltung der Frist ist der Anwalt mit der Vornahme weiterer Maßnahmen beauftragt.
• Bisherige Gebühren / Kosten im Wege des Schadensersatzes von rund 500,– (Gegenstandswert: 5.000,–) sind ebenfalls bis zum 18.07 zu bezahlen.
Nun stellen sich für mich folgende Fragen:
• Was kann ich tun? Bzw. kann ich überhaupt etwas tun und muss ich dem tatenlos folge leisten?
• Bin ich im Unrecht und darf tatsächlich keinen Mitbewohner haben (ohne Einwilligung)? Auch nicht wenn u.a. aus finanziellen Gründen ein Grund vorliegt? Auch nicht unter Berücksichtigung §553 BGB wenn ich als Mieter ein "berechtigtes Interesse" habe (So hat es zumindest mein erster Untermieter, Rechtsanwalt, begründet)? Und ist ein Mitbewohner von einem Zimmer das gleiche wie ein Untermieter?
• Sind die Fristen rechtens? Falls ja, können diese verschoben / verlängert werden?
• Muss ich tatsächlich die Kosten tragen und zum genannten Termin bezahlen? Und wie ermittelt sich der Gegenstandswert / Schadensersatz?
• Lohnt hier ein Rechtsstreit oder ist das Risiko zu hoch, dass ich im unrecht bin und (weitere) Kosten für mich entstehen?
Vielen Dank für Hilfe und Informationen,
Grüße