Vergleichswohnung zulässig

  • Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen

    Folgendes haben seit 2 Monaten einen neuen Vermieter.
    Bei uns gibt es keinen Mietspiegel, er gibt 3 Vergleichswohnungen an.
    Eine Vergleichswohnung kostet im Oktober noch 325 Euro und im November dann 360 Euro, wegen einem Mieterwechsel.
    Das Mieterhöhungsverlangen geht uns im Oktober mit dem Vergleichswohnungspreis von 360 Euro zu.
    Ist das rechtens oder fällt diese Wohnung nicht als Vergleichswohnung raus.
    Das Problem ist die Wohnung bestimmt die mögliche Höchstmiete unserer jetzigen Wohnung.

    Vielen Dank im Vorraus.

  • Leider gibt es bei uns keinen Mietspiegel da wir auf dem Dorf wohnen, von daher find ich es schwierig, dass zu beurteilen.
    Und ebenso wenig find ich in diesen Texten keine Antwort auf die Frage, ob eine kurzfristig erhöhte Vergleichswohnung als Begründung reicht für die Miethöhe

  • Frage, ob eine kurzfristig erhöhte Vergleichswohnung als Begründung reicht für die Miethöhe


    Afaik reicht eine nicht, sondern drei von anderen Vermietern und vergleichbare Lage, Grösse, Ausstattung.


  • Und ebenso wenig find ich in diesen Texten keine Antwort auf die Frage, ob eine kurzfristig erhöhte Vergleichswohnung als Begründung reicht für die Miethöhe

    Ist das nicht komisch, dass ich die Antwort finde, obwohl mich diese Angelegenheit nicht tangiert. Ich zitiere aus 123recht:

    Eine Miete ist dann ortsüblich, wenn sie dem Mietpreis einer Wohnung von vergleichbarer Ausstattung, Beschaffenheit und Lage am Ort oder einer vergleichbaren Gemeinde entspricht.

    Eine Anlehnung an derartige Mieten darf allerdings nur dann erfolgen, wenn diese in den letzten vier Jahren festgelegt oder erhöht wurden. Somit wird die Anpassung an die aktuelle Mietsituation gewährleistet.

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