Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen
Folgendes haben seit 2 Monaten einen neuen Vermieter.
Bei uns gibt es keinen Mietspiegel, er gibt 3 Vergleichswohnungen an.
Eine Vergleichswohnung kostet im Oktober noch 325 Euro und im November dann 360 Euro, wegen einem Mieterwechsel.
Das Mieterhöhungsverlangen geht uns im Oktober mit dem Vergleichswohnungspreis von 360 Euro zu.
Ist das rechtens oder fällt diese Wohnung nicht als Vergleichswohnung raus.
Das Problem ist die Wohnung bestimmt die mögliche Höchstmiete unserer jetzigen Wohnung.
Vielen Dank im Vorraus.