Sehr geehrte Leser.
Ich möchte meine Zweitgarage kündigen. (Ich bin der Mieter)Der Vertrag ist ein Nachtrag zum Hauptmietvertrag. Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
Vielen Dank für ihre Hilfe
Beiträge von Nib
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Den Mietvertrag hat mir der jetzige Mieter gezeigt. Ist das wirklich so das der Vermieter zwar seine eigenen Wohnungen angeben kann, diese sich aber nicht im gleichen Haus befinden dürfen. Unsere Wohnung ist keine Eigentumswohnung. Vielen dank im Voraus.
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Hallo liebe Leser
Mein Vermieter hat drei Vergleichswohnungen angegeben, um eine Mieterhöhung durchzusetzen(sind vergleichbar), aber bei einer Wohnung hat er den Mietpreis mit 13 Euro zu viel angeben, konnte ich mit Mietvertrag des Mieters vergleichen. Frage ist ist sein Verlangen somit unwirksam?. Vielen Dank für Eure Antworten. -
Leider gibt es bei uns keinen Mietspiegel da wir auf dem Dorf wohnen, von daher find ich es schwierig, dass zu beurteilen.
Und ebenso wenig find ich in diesen Texten keine Antwort auf die Frage, ob eine kurzfristig erhöhte Vergleichswohnung als Begründung reicht für die Miethöhe -
Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen
Folgendes haben seit 2 Monaten einen neuen Vermieter.
Bei uns gibt es keinen Mietspiegel, er gibt 3 Vergleichswohnungen an.
Eine Vergleichswohnung kostet im Oktober noch 325 Euro und im November dann 360 Euro, wegen einem Mieterwechsel.
Das Mieterhöhungsverlangen geht uns im Oktober mit dem Vergleichswohnungspreis von 360 Euro zu.
Ist das rechtens oder fällt diese Wohnung nicht als Vergleichswohnung raus.
Das Problem ist die Wohnung bestimmt die mögliche Höchstmiete unserer jetzigen Wohnung.Vielen Dank im Vorraus.
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