Kündigung des unbefristeten Mietvertrages - Fehler auf Forumseite?

  • Hallo Forumbetreiber,

    ich glaube der Inhalt auf der Seite

    Unbefristeter Mietvertrag

    ist nicht aktuell und nicht richtig.

    Dort steht "Gründe für die Kündigung müssen nicht angegeben werden."


    So wie ich aber das im § 573 BGB - Ordentliche Kündigung des Vermieters lese, kann doch nur gekündigt werden, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Weiter heißt es:

    (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
    1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
    2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
    3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.


    Was stimmt nun?

    Wir haben ein unbefristetes Mietverhältnis und muss nun unser Vermieter einen Kündigungsgrund angeben? Wenn ich das BGB richtig lesen, kann uns eigentlich nicht wirklich gekündigt werden, außer sicher bei den o. g. drei Gründen? Andere vorgebrachte Gründe müsste dann der Richter bewerten.

    Viele Grüße

    st-mieter

    uf

  • Der Inhalt der Seite fehlerhaft was die Angabe von Kündigungsgründen angeht.

    Nur Mieter können ohne Angabe von Gründen fristgerecht kündigen.


    Zitat

    Wir haben ein unbefristetes Mietverhältnis und muss nun unser Vermieter einen Kündigungsgrund angeben?

    Ja

    AUSNAHME, Ihr wohnt mit dem Vermieter gemeinsam in einem Haus welches nur 2 Wohnungen hat.

    Dann kann der Vermieter auch ohne Grund kündigen. Muß sich aber im Kündigungsschreiben auf sein erleichtertes Kündigungsrecht gemäß §573a berufen.

    Was genau genommen auch eine Begründung ist.

  • Hallo,

    vielen Dank für die Antwort.

    Die Ergänzung bzw. Unterscheidung "Kündigung durch Mieter" und "Kündigung durch Vermieter" auf der Seite wäre sicher hilfreich, wenn man nach dem Thema sucht.

    VG

  • Hallo,

    vielen Dank für die Antwort.

    Die Ergänzung bzw. Unterscheidung "Kündigung durch Mieter" und "Kündigung durch Vermieter" auf der Seite wäre sicher hilfreich, wenn man nach dem Thema sucht.

    VG

    Ich habe das mal im Unterforum Support angeschnitten.

    Da ist Inhaltlich noch ein Fehler drin.

  • Ich habe das mal im Unterforum Support angeschnitten.
    Da ist Inhaltlich noch ein Fehler drin.


    Schliesse mich an, wir schaffen das schon...:)

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