Vorzeigen von Hausrat- und Haftpflichtversicherung lt. Mietvertrag

  • Servus, der Betreff sagt eigentlich schon alles.

    Im Mietvertrag steht ich müsse diese beiden Versicherungen nachweisen. Ist diese Klausel wirksam? Also nicht, dass ich Versicherungen abschließen muss, sondern eben nur vorlegen.

    Ich will mich ja im Grunde nicht wegen so einem Gedöns mit der Vermieterin anlegen, aber ich musste der schon 1000 Sachen liefern und langsam nervt es. Außerdem hab ich schon unterschrieben und bin eingezogen.

  • Zitat

    Im Mietvertrag steht ich müsse diese beiden Versicherungen nachweisen. Ist diese Klausel wirksam?

    Das steht in diversen Formularverträgen, ist deswegen aber nicht wirksam.

    Zitat

    Außerdem hab ich schon unterschrieben und bin eingezogen.

    Dann musst Du das sowieso nicht machen. Will der Vermieter die Nachweise denn tatsächlich sehen oder beziehst Du dich nur auf den Vertrag?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke schon mal für die schnelle Antwort.

    Ich soll ihr "Nachweise" über die beiden Versicherungen schicken und sie beruft sich auf den Mietvertrag. Sie will sie also sehen.

    Ich kann also sagen die Passage im Mietvertrag, deren Paragraph sie nennt, ist unwirksam weil man diese Unterlagen nicht verlangen darf, richtig?

  • Ich kann also sagen die Passage im Mietvertrag, deren Paragraph sie nennt, ist unwirksam weil man diese Unterlagen nicht verlangen darf, richtig?

    Kannst Du machen wenn der Vertrag schon unterschrieben ist oder noch nicht unterschrieben und Du diese Wohnung nicht wirklich willst/brauchst.

    Lese gerade ist schon alles in Sack und Tüten. Dann kann sie Dir mal im Mondschein begegnen:p

  • Dass ich zu liefern habe wenn ich die Wohnung möchte und noch nicht unterschrieben habe ist klar.

    Ich hab ja eben aber schon unterschrieben und wohne dort auch bereits wie oben erwähnt :)

    Der restliche Mietvertrag bleibt aber bestehen nehme ich an.

  • Der restliche Mietvertrag bleibt aber bestehen nehme ich an.

    Ja natürlich.

    Eine unwirksame Klausel macht nicht den ganzen Vertrag unwirksam.

    Sollte die VMn penetrant auf die Vorlage der Versicherungsunterlagen bestehen frag sie nach der Rechtsgrundlage ihrer Forderung.

  • Ich will mich ja im Grunde nicht wegen so einem Gedöns mit der Vermieterin anlegen, aber ich musste der schon 1000 Sachen liefern und langsam nervt es. Außerdem hab ich schon unterschrieben und bin eingezogen.

    Hallo,

    mußt du nicht. Aber warum willst du es auf Ärger ankommen lassen, wenn du die Unterlagen hast?

    Ich würde die Kopien vorlegen und gut ist. Wenn du allerdings schon am Beginn des Mietverhältnisses zeigen willst, dass du deine Rechte kennst, kannst du das natürlich auf die Art sehr gut machen. Du mußt jetzt einfach abschätzen, was für dich das Beste ist. Es gibt durchaus Vermieter, bei denen es durchaus besser sein kann deren Marotten zu dulden, um nicht die Büchse der Pandora zu öffnen.

    Gruss
    H H

  • Es gibt durchaus Vermieter, bei denen es durchaus besser sein kann deren Marotten zu dulden, um nicht die Büchse der Pandora zu öffnen.


    ... womit sicherlich Mieterhöhungen gemeint sind. Ich würde ihr lächelnd den Gefallen tun und denken: "Leck ......":o

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