Liebes Forum,
ich wohne in meiner Wohnung seit 8 Jahren und habe damals beim Übergabeprotokoll nicht vermerkt, dass der Dielenboden bereits sehr abgenutzt ist (an einigen stellen ist er nicht bei braun, sondern bereits schwärzlicher- also einfach abgenutzt). Seitdem habe ich den Boden natürlich genutzt, jedoch hat er sich keineswegs noch verschlechtert.
Muss ich bei einem möglichen Auszug den Boden abschleifen und neu ölen/versiegeln?
Ich habe einfach ein doofes Gefühl, da ich damals diesen Punkt nicht im Übernahmeprotokoll aufschreiben habe lassen.
Öfter konnte ich lesen, dass Dielenboden abschleifen zu "Instandhaltung" gehört und somit nicht vom Mieter übernommen werden muss. Bzw., dass generell Dielenbodenabnutzung nicht vom Mieter getragen werden muss.
Ist das so korrekt, gibt es eine Rechtsprechung auf die ich mich berufen kann?
Über Eure Hilfe wäre ich sehr, sehr dankbar.
Viele Grüße, Leonie
ps. im Anhang ein paar Impressionen des Bodens