Dielen abschleifen bei Auszug

  • Liebes Forum,

    ich wohne in meiner Wohnung seit 8 Jahren und habe damals beim Übergabeprotokoll nicht vermerkt, dass der Dielenboden bereits sehr abgenutzt ist (an einigen stellen ist er nicht bei braun, sondern bereits schwärzlicher- also einfach abgenutzt). Seitdem habe ich den Boden natürlich genutzt, jedoch hat er sich keineswegs noch verschlechtert.
    Muss ich bei einem möglichen Auszug den Boden abschleifen und neu ölen/versiegeln?
    Ich habe einfach ein doofes Gefühl, da ich damals diesen Punkt nicht im Übernahmeprotokoll aufschreiben habe lassen.
    Öfter konnte ich lesen, dass Dielenboden abschleifen zu "Instandhaltung" gehört und somit nicht vom Mieter übernommen werden muss. Bzw., dass generell Dielenbodenabnutzung nicht vom Mieter getragen werden muss.
    Ist das so korrekt, gibt es eine Rechtsprechung auf die ich mich berufen kann?
    Über Eure Hilfe wäre ich sehr, sehr dankbar.
    Viele Grüße, Leonie

    ps. im Anhang ein paar Impressionen des Bodens

  • Hallo leonieberlin,
    ich bin (ebenfalls) der Meinung, dass eine Abnutzung des Fussbodens bei bestimmungsgemässer Benutzung (eben NICHT durch Gnus:D) im Mietpreis inclusive ist. Über den Zustand lässt sich natürlich streiten, weshalb ein Nachweise über den Übernahmezustand ja sinnvoll gewesen wäre. Kannst Du irgendwelche Beweise erbringen (Fotos, Zeugenaussagen)? Stellt der VM Ansprüche?

  • Lieber Berny,
    vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
    Nach Fotos kann ich nochmal schauen und Zeuge habe ich viele (u.a. meine erste Mitbewohnerin).
    Noch stellt der VM keine Ansprüche. Aber das kann ja dann leider bei Auszug kommen...

    Wo Du mir grad schon so nett geholfen hast... kannst Du mir noch sagen, ob man in der Wohnung die man verlässt nur die bunten Wänden weiß streichen muss... oder auch den Rest der Wohnung gestrichen werden muss?

    Vielen Dank!

  • leonieberlin:
    "kannst Du mir noch sagen, ob man in der Wohnung die man verlässt nur die bunten Wänden weiß streichen muss... oder auch den Rest der Wohnung gestrichen werden muss?"
    - Über "muss" kann mantrefflich diskutieren. Der VM muss bunte Wände nicht akzeptieren, die zählen sogar als beschädigt. Am Ende entscheidet ein Richter.
    Wenn ein Mieter die Wände bunt gestrichen hat, sollte er (am besten) die ganze Wohnung weiss streichen. Ist letztendlich nervlich und finanziell (wg. Prozesskostenrisiko) am günstigsten.


  • Muss ich bei einem möglichen Auszug den Boden abschleifen und neu ölen/versiegeln?
    Öfter konnte ich lesen, dass Dielenboden abschleifen zu "Instandhaltung" gehört und somit nicht vom Mieter übernommen werden muss. Bzw., dass generell Dielenbodenabnutzung nicht vom Mieter getragen werden muss.


    Ich pflichte Ihnen bei und die Rechtsprechung suchen Sie selbst.

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