Frage zur Kündigungsfrist

  • Also erstmal guten Abend in die Runde und zu Beginn was zu meiner Person.
    Ich bin männlich, 24 Jahre alt und bin Arbeitnehmer bei einem Fastfoodrestaurant (Nein nicht das mit dem gelben M und auch nicht das mit dem B am Anfang).

    Zu meiner Wohnung, in der ich derzeit lebe:
    Die Wohnung ist als renovierungsbedürftig noch nett beschrieben und eigentlich schon lange nicht mehr zeitgemäß.
    Alleine das Badezimmer benötigt eine Grundsanierung. Die Wasserhähne funktionieren nicht richtig bzw sind nicht richtig dicht, die Badewanne ist aus keine Ahnung welchem Jahr Jundert (SO ne alte mit Füßen drann) und total abgenutzt bzw verlebt, die Wände sind nicht gefliest sondern mit wasserabweisender Farbe bestrichen, die Fliesen auf dem Boden auch total alt.
    Außer in der Küche (Da liegt Laminat) laufe ich auf dem unterbauten PVC über dem vorher völlig vergammelte Teppiche lagen. Die habe ich beim Einzug rausgerissen.
    Heizen darf ich mit einem Ölofen für den ich extra noch zwei Etagen tief in den Keller muss und mit einer Ölkanne das Öl nach oben zu befördern.
    In der Küche hängt in den Ecken Schimmel (schon beim Einzug vor 1,5 Jahren).

    Kurzum die Wohnung gehört normalerweise komplett saniert und ich möche nicht den 3. Winter in dieser Wohnung verbringen müssen. Die Wohnung war übrigens schon bei meinem Einzug in diesem Zustand!

    Jetzt meine Frage: Obwohl die Wohnung in solch einem Zustand ist, bin ich da an die im Vertrag stehenden 3 Monate Kündigungsfrist gebunden oder habe ich die Möglichkeit irgendwie kurzfristiger auszuziehen?
    Ehrlich gesagt würde ich so langsam wirklich gerne raus aus der Wohnung.

    Bevor jemand fragt warum ich die Wohnung in dem Zustand übernommen habe. Ich habe damals eine mündliche Zusage für eine andere Wohnung bekommen und daraufhin meine alte Wohnung gekündigt. Die Kündigung war schon ausgesprochen und so musste ich schnellstmöglich Ersatz finden. Diese Wohnung war die einzige die ich auf die schnelle finden konnte und so musste ich sie nehmen, wenn ich nicht auf der Straße hätte sitzen wollen!

    Danke schonmal für eure Hilfe :).

  • Zitat

    Obwohl die Wohnung in solch einem Zustand ist, bin ich da an die im Vertrag stehenden 3 Monate Kündigungsfrist gebunden

    Ja. Die Wohnung mag zwar mit einigen Mängeln behaftet zu sein, aber nicht völlig unbewohnbar.

    Die im Vertrag stehende Kündigungsfrist ist übrigens die gesetzliche für Mieter.

    Zitat

    oder habe ich die Möglichkeit irgendwie kurzfristiger auszuziehen?

    Ausziehen kannst Du wann Du willst, nur der Vertrag ist bis zum letzten Tag einzuhalten.

    So nebenbei, hast Du Du denn schon eine neue Wohnung?

  • Danke erstmal für die schnelle Antwort.

    Nein, ich habe noch keine Wohnung. Diese Wohnung will ich ja erst kündigen wenn ich die neue Wohnung gefunden habe.
    Ich bin nicht in der Lage zwei Wohnungen zu bezahlen, werde also erst die Kündigungsfrist einhalten müssen bevor ich ausziehen kann.

  • Hallo Jisatsu90,
    und bei der nächsten Wohnung merkst Du Dir bitte, dass gemietet wird wie besichtigt. Auf jeden Fall sollte unbedingt ein Übergabeprotokoll angefertigt werden.

  • Hallo Jisatsu90,
    und bei der nächsten Wohnung merkst Du Dir bitte, dass gemietet wird wie besichtigt. Auf jeden Fall sollte unbedingt ein Übergabeprotokoll angefertigt werden.


    Das qerd ich auf jedenfall machen. Nur eine Frage. Wenn ich heute die Kündigung fertig mache (kündigungsfrist 3 Monate) bis wann müsste ich dann drinnen bleiben?

  • Das qerd ich auf jedenfall machen. Nur eine Frage. Wenn ich heute die Kündigung fertig mache (kündigungsfrist 3 Monate) bis wann müsste ich dann drinnen bleiben?


    Ich korrigiere Dich jetzt mal (bist ja noch lernfähig:)):
    Wenn Du jetzt kündigst "zum nächstmöglichen Termin" (mir dieser Formulierung kann man JEDEN Vertrag kündigen, die Angabe eines Termins ist nicht erforderlich), wäre das dann zum 31.10.2015. Kündigung persönlich unterschrieben entweder mit Zeugen übergeben bzw. in den Briefkasten einlegen bzw. unter Wohnungstür durchschieben ODER per Einwurfeinschreiben verschicken.
    "In der Wohnung bleiben" musst Du sowieso nicht, darfst also machen was willst Du... nur die volle Miete musste bis zur Beendigung des Mietverhältnisses 31.10. bezahlen.

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