Hallo und guten Abend,
In meinem Mietvertrag ist folgendes formuliert (sonstige Vereinbarungen):
ZitatDie Nebenkosten Vorauszahlung ist für eine ordnungsgemäße Beheizung, zu Vermeidung von Schimmelschäden konzipiert. Nachzahlungen auf Abrechnung sind möglich, Rückerstattungen finden jedoch nicht statt. Der Vermieter schuldet keine Abrechnung der Nebenkosten.
Jetzt die Frage: Ist das rechtskräftig oder kann ich diesen Absatz ignorieren.
Ich finde schon, dass der Vermieter eine ordentliche Abrechnung der Nebenkosten schuldet und bei seichten Wintern wie 2014 eine Rückerstattung der nicht verbrauchten (Heiz)Kosten erfolgt.
vielen Dank für Euren Rat.