Super. Dann vielen Dank. Das hat mir enorm weitergeholfen. Dann habe ich jetzt Klarheit und kann bei Bedarf darauf zurückgreifen.
viele Grüße an alle und allen ein schönes Rest-Wochenende!
Super. Dann vielen Dank. Das hat mir enorm weitergeholfen. Dann habe ich jetzt Klarheit und kann bei Bedarf darauf zurückgreifen.
viele Grüße an alle und allen ein schönes Rest-Wochenende!
Okay! Vielen Dank! Also ist die Thematik ja wasserdicht, wie ich schon gedacht habe.
Hätte mir auch nur schwer vorstellen können, dass es anders ist.
- Nee, überhaupt nicht. Nach erfolgter BetrkAbrechnung ist innerhalb eines Monats auszugleichen.
Hast du dazu auch etwas parat? Nur wenn du aus dem Kopf weißt, wo es steht. Nur interessehalber...
Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Es ist zu Deinem Nachteil das der Vermieter evtl. Guthaben einbehalten und keine Abrechnung erstellen will.
Aber da steht ja eigentlich nur, das in Bezug auf die vorgehenden Absätze abweichende Vereinbarungen unwirksam sind. Eine Betriebskostenabrechnung ist jährlich zu erstellen - das steht schwarz auf weiß da.
Aber wo steht, dass Guthaben ausgezahlt werden müssen? Versteht mich nicht falsch - ich will Eure Ratschläge nicht anzweifeln. Die Sache ist völlig klar und ich denke jedes Gericht würde auch im Sinne des Mieters entscheiden. Aber ich lese immer gern die Rechtstexte dazu, sodass ich im Falle des Falles sofort weiß, wo es steht.
Hallo,
vielen Dank. Ja, es sind monatliche Vorauszahlungen - zuzüglich zur Kaltmiete angebenen. Also als separate Position. Ich bin mir nicht ganz sicher, was ich da posten soll. Es ist Grundsätzlich eine lange Liste, wie man sie auch von der Nebenkostenabrechnung kennt. Aufgeschlüsselt danach, welche Kosten fällig werden und auf welche Einheit sie berechnet werden. Also alles im normalen Bereich, wie man das sonst kennt.
Habe mal gegoogelt, sieht so ähnlich aus:
Hat jemand von euch etwas aus dem Mietrecht parat, vielleicht Gesetzestext, in dem steht was rechtskräftig ist und was nicht. Der Vermieter kann ja grundsätzlich auch Guthaben einbehalten, solang er es mit dem darauf folgenden Jahr wieder verrechnet, da hätte ich nichts dagegen. Solang es eine ordentliche Abrechnung gibt.
Hallo und guten Abend,
In meinem Mietvertrag ist folgendes formuliert (sonstige Vereinbarungen):
ZitatDie Nebenkosten Vorauszahlung ist für eine ordnungsgemäße Beheizung, zu Vermeidung von Schimmelschäden konzipiert. Nachzahlungen auf Abrechnung sind möglich, Rückerstattungen finden jedoch nicht statt. Der Vermieter schuldet keine Abrechnung der Nebenkosten.
Jetzt die Frage: Ist das rechtskräftig oder kann ich diesen Absatz ignorieren.
Ich finde schon, dass der Vermieter eine ordentliche Abrechnung der Nebenkosten schuldet und bei seichten Wintern wie 2014 eine Rückerstattung der nicht verbrauchten (Heiz)Kosten erfolgt.
vielen Dank für Euren Rat.
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