Sollte / kann ich dem Mieter kündigen?

  • Hallo Allerseits,

    Ich falle mal mit der Tür ins Haus... Zum 01.01. habe ich mir ein Zweifamilienhaus gekauft. Bereits zum 15.01. ebenfalls diesen Jahres habe ich mich, aus einer Auswahl einiger Menschen die sich vorgestellt haben, für die jetzige Mieterin entschieden. Sie erzählte von einem ordentlichen Job und festem Einkommen (ja ich war schön blöd mir nichts von ihr vorlegen zu lassen wie z.B. einen Verdienstnachweis). Ich war nun längere Zeit außer Gefecht gesetzt weil ich eine neue Hüfte bekommen habe und konnte mich währenddessen nicht um wesentliche Dinge kümmern. Jetzt stellte sich raus, dass sie zuletzt im März Miete gezahlt hat... Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten hat sie noch gar nicht gezahlt. Sie teilte mir, so um den 20.06. rum mit, dass sie zum 01.07. einen neuen Job hat. Heute ist der dritte und ihr Auto setzt den ganzen Tag auf dem Parkplatz. Soweit haben das sicher schon viele Leute erlebt - der Supergau kommt jetzt - als ich nun heute wie üblichen bei der Arbeit war teilte mir meine Freundin mit, dass die Polizei da ist um mit der Mieterin zu sprechen - der Beamte war wohl etwas lauter weswegen sie grob hören konnte worum es geht - Worte wie "wenn Sie da nicht sogar noch Ärger mit der Kripo bekommen" oder "warum kommen Sie nie zu Ihren Vorladungen?" Fielen in der Unterhaltung... Ich bin dann zur Polizei gefahren nach der Arbeit um vielleicht zu erfahren worum es in ihrem Fall geht - ich wusste aber, dass mir der Polizist nichts sagen darf weswegen ich ihn mit Fakten überfiel - als ich ihm erzählt hab, dass das meine Mieterin ist, sind ihm fast die Augen aus dem Kopf gefallen - das reichte mir eigentlich schon als Antwort. Er ist seinen Regeln treu geblieben und hat mich aufgeklärt, dass er, wie erwartet, nichts sagen darf. Ja.... "Schönes Wochenende" dachte ich mir...

    Würdet ihr ihr als Vermieter kündigen? Gibt es eine Grundlage ihr zu kündigen?

    Ich bin in dem Thema mit meinen 31 Jahren mega unerfahren zumal das außerdem meine erste Vermietung war...

    Gruß
    Benny

  • Hallo Benny,

    zu dem Drumherum sage ich jetzt mal gar nichts.

    Da die Mieterin mehr als zwei Monatsbruttomieten im Rückstand ist, kannst Du ihr fristlos kündigen und solltest sie auffordern, Dir die Mietsache spätestens in zehn Tagen ab Zugang der Fristlosen in vertragsgemässem Zustand zurückzugeben.
    Sollte das nicht klappen, sollteste einen auf Mietrecht spezialisierten RA aufsuchen zwecks Räumungs- und Zahlungsklagen.

  • Zitat

    Würdet ihr ihr als Vermieter kündigen?

    Ja

    Zitat

    Gibt es eine Grundlage ihr zu kündigen?

    2 sogar.

    1. Mehr als 2 offene Monatsmieten - BGB § 543 Abs. 3

    2. Nicht gezahlte Kaution in Höhe von 2 Kaltmieten - BGB § 569 Abs. 2a

    Jede Grundlage für sich berechtigt schon zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigen.

    Allerdings kann die Mieterin durch unverzügliche Zahlung diese Kündigung unwirksam machen.

    Darum empfiehlt es sich gleichzeitig fristgerecht kündigen.

    Wegen Deiner Unerfahrenheit empfehle ich dringend fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

    Entweder von einem Fachanwalt für Mietrecht oder dem Verband für Immobilieneigentümer und Vermieter Haus & Grund.

  • Hui - danke für die schnellen Antworten! Damit habe ich eine Grundlage - Super! Zu wann kann ich ihr denn kündigen?


    Na, was heisst denn wohl "fristlos"...?
    Also: "fristlos, hilfsweise fristgerecht" - so lautet die übliche Redewendung.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (3. Juli 2015 um 15:19)

  • Der Grundgedanke des Worts ist mir schon klar - nur muss ich ihr doch eine Frist geben um ihre persönlichen Dinge auszuräumen, oder? Ich kann ja nicht zu morgen kündigen und ein neues Schloß verbauen, oder?

    Fragen über Fragen...

    Gruß
    Benny

  • Der Grundgedanke des Worts ist mir schon klar - nur muss ich ihr doch eine Frist geben um ihre persönlichen Dinge auszuräumen, oder? Ich kann ja nicht zu morgen kündigen und ein neues Schloß verbauen, oder?
    Fragen über Fragen...


    Nein, nix Fragen über Fragen, sondern in #2 den 2. Satz lesen.
    Ein neues Schloss verbauen kannste nur, wenn Dir die Mietsache von der Mieterin bzw. vom Gerichtsvollzieher zurückgegeben wurde. Und bei Letzterem: Je nach Arbeitsanfall des AG und des GV kann sich sowas über ein Jahr hinziehen. Da kannste nur hoffen und beten, dass Dich das finanziell nicht zu sehr ankratzt.

  • Der Grundgedanke des Worts ist mir schon klar - nur muss ich ihr doch eine Frist geben um ihre persönlichen Dinge auszuräumen, oder? Ich kann ja nicht zu morgen kündigen und ein neues Schloß verbauen, oder?

    Bei fristloser Kündigung gewährt man dem Mieter netter weise eine Frist von 1 - 2 Wochen um die Wohnung zu räumen und zurück zu geben. Zum Beispiel heute bei nachweisbarem Zugang (ganz wichtig) zum 15.07.

    Und, wie gesagt, gleichzeitig/hilfsweise fristgerecht kündigen. Das wäre im Moment zum 30.9 möglich. Vorausgesetzt Du schafft noch heute bis knapp 18 Uhr die Kündigung der Mieterin zuzustellen. Sonst zum 31.10.

    Und den Grund/die Gründe ganz genau angeben.

    Bei fristloser Kündigung genau auflisten welche MM offen sind und den Betrag. Ebenso die Kaution. Vereinbart 2 KM, fällig spätestens im 3. Monat nach Mietbeginn, bis dato nicht gezahlt.

  • Hallo, Flügelheinz

    Nur zum Trost, das gleiche passierte mir auch, als ich unerfahren die ersten Gehversuche in Bezug auf vermieten unternahm.
    Ich meine, auch vielen anderen Vermietern. Buche es als Lehrgeld. und zusehen für wenig Wiederholung solcher Fehler.

  • Hallo,

    da du so gar keine Ahnung von dem Thema hast solltest du lieber einen Anwalt einschalten. Der kleinste Fehler bei der Kündigung kann zu deren Unwirksamkeit führen und dich am Ende noch mehr Geld kosten.

    Ansonsten muss man sagen, dass man mit 31 Jahren wenigstens die Erfahrung gemacht haben sollte, dass nicht alles wahr ist, was die Leute einem erzählen. Eine kurze Internetrecherche hätte sich hier gelohnt, um herauszufinden, dass man sich Mieter so nicht aussucht.

    Aber, wie es so schön heißt: Erfahrungen macht man leider oft erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte

    Ist jetzt aber zu spät für tolle Ratschläge. Du mußt zusehen, dass du die Mieterin los wirst. Darum ab zum Anwalt und zwar so schnell wie möglich.

    Gruss
    H H

  • Hallo Flügelheinz,

    ich empfehle Dir, bereits jetzt schon einen Anwalt einzuschalten, der sich auch um das Kündigungsschreiben kümmert. Dir fehlt offensichtlich schon das grundsätzliche Wissen über das Mietrecht, so dass deine Kündigung schlimmstenfalls unwirksam ist (falsche Kündigungsfrist, Nichtbeachtung des § 545 BGB, etc.).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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