Vermieter betritt gemietetes Grundstück ohne unsere Erlaubnis

  • Hallo zusammen,

    mein Mann und ich haben uns ein Haus mit Garten, Terrasse etc.. gemietet.
    Da der Garten nicht gepflegt und angelegt war, haben wir dies getan.
    Mit der Vermieterin war abgesprochen das wir Ihren Stein (sehr groß und soll angeblich ein Hund sein :confused:) wieder in den Garten(Rasen) stellen wenn der frisch angelegte Rasen sich gefestigt hat und die noch vorhandenen Löcher nach gesät wurden.
    Vorgestern rief mich mein Sohn auf Arbeit an und teilte mir mit, dass sich unsere Vermieterin und deren Eltern(ohne unser Wissen) im Garten zu schaffen machen und den Stein (bestimmt mehrere 100 kg) durch den Rasen gezogen haben und ihn mitten in den Rasen gestellt haben. Bei der Aktion noch meine gesetzten Beerensträucher kaputt gemacht und Löcher in den Rasen gerissen.

    Jetzt macht sie Terror wegen diesem Stein, weil wir Ihn versucht haben etwas weiter an den Rand des Rasens zu stellen um besser mähen zu können und droht sogar mit rechtlichen Schritten.

    Die rechtliche Seite kenn ich, aber wie soll man sich hier verhalten? Ich koche vor Wut, besonders weil die Dame und Ihre Eltern uns gerade das Leben zu Hölle machen damit.

    Vielen Dank für die geduldigen Leser und Antworten.

    LG Mel

  • Ja da bin ich mir ganz sicher, denn wir waren mit der Vermieterin vor Vetragsabschluß beim Anwalt. Dieser hat sie explizit darauf hingewiesen, dass sie dann lt. Mietvertrag nicht ohne unsere Einwilligung das Grundstück betreten darf.

  • ... beim Anwalt. Dieser hat sie explizit darauf hingewiesen, dass sie dann lt. Mietvertrag nicht ohne unsere Einwilligung das Grundstück betreten darf.


    Beim Anwalt oder Standortpfarrer ist völlig egal. Das einzige was zählt, sind beweisbare (mgl. schriftliche) Vereinbarungen.
    Dann warten wir mal Dein Posting nachher ab...

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    Ich hoffe das Bild ist gut genug


    Alle klar: Das Betreten der zum Haus gehörenden Freiflächen (also des Grundstücks) bedeutet Hausfriedensbruch. Ich würde abmahnen und e.F. Einstweilige Verfügung beantragen, evtl. auch Anzeige erstatten.

  • Heute während ich nicht zu Hause war, hat sie wieder das Grundstück betreten und Fotos gemacht, weil sie uns anzeigen will. Mein Mann hat ihr Hausverbot erteilt. Und jetzt will sie wieder am Samstag kommen.

  • Heute während ich nicht zu Hause war, hat sie wieder das Grundstück betreten und Fotos gemacht, weil sie uns anzeigen will. Mein Mann hat ihr Hausverbot erteilt. Und jetzt will sie wieder am Samstag kommen.


    Polizeiruf ist 110.

  • Heute während ich nicht zu Hause war, hat sie wieder das Grundstück betreten und Fotos gemacht, weil sie uns anzeigen will.

    Hallo,

    hihhihiahahahhaaaaa, die Vermieterin ist ja putzig!!!!!!!!!!!! :rolleyes::confused:

    Was genau möchte Sie denn anzeigen, dass der Mieter von der Mietsache gebrauch macht oder was?


    Zitat

    Mein Mann hat ihr Hausverbot erteilt. Und jetzt will sie wieder am Samstag kommen.

    Gut, sollte die Dame am Samstag kommen, dann gleich mal ne Abmahnung vorbereiten, so wie Berny das schon erwähnt hat, ihr übergeben und den Zutritt verweigern, sollte die Dame dennoch sich Zutritt verschaffen, Anzeige, Anwalt und Klagen!

    So mancher Vermieter hat es immer noch nicht verstanden, die Gutsherrenart ist von vorgestern.

    Gruß

    BHShuber

  • [quote='1']Hallo,

    hihhihiahahahhaaaaa, die Vermieterin ist ja putzig!!!!!!!!!!!! :rolleyes::confused:

    Was genau möchte Sie denn anzeigen, dass der Mieter von der Mietsache gebrauch macht oder was?


    Sie will uns anzeigen, weil wir im Zuge der Gartengestaltung ihren Hl. Stein versetzt haben und weil wir angeblich den riesigen Stein beschädigt haben, was nicht stimmt, denn sie hat den Stein auch noch falsch aufgestellt .. :rolleyes:

  • Gut, sollte die Dame am Samstag kommen, dann gleich mal ne Abmahnung vorbereiten, so wie Berny das schon erwähnt hat, ihr übergeben und den Zutritt verweigern, sollte die Dame dennoch sich Zutritt verschaffen, - *) - Anzeige, Anwalt und Klagen!


    *) Hattu Polizei vergessen. Bis zur Klingel darf sie allerdings kommen.

  • Sie will uns anzeigen, weil wir im Zuge der Gartengestaltung ihren Hl. Stein versetzt haben und weil wir angeblich den riesigen Stein beschädigt haben, was nicht stimmt, denn sie hat den Stein auch noch falsch aufgestellt .. :rolleyes:


    Soll sie doch machen. Das Verfahren wird dann sowieso nach § 153 oder §170 StPO spätestens nach 1/4 Jahr eingestellt.
    In China fiel ein Sack Reis um...:o

  • An die Klingel geht sie gar nicht, sie verschafft sich Zutritt über den Flurweg der an das Grundstück angrenzt.


    Der Flurweg ist also ausserhalb des Grundstücks? Von ihm aus betritt sie das Grundstück? Zaun oder Pforte oder deutlich sichtbare Abgrenzung dazwischen?

  • Ja von dort aus betritt sie das Grundstück, Zaun ist nicht vorhanden, da es sehr schwierig ist dort einen anzubringen. Die Zufahrt wird vom örtlichen Sportverein genutzt um auf das alte Sportgelände zu kommen. Eine Abgrenzung an sich gibt es nur durch Kleine Pflastersteine die wir beim Anlegen des Rasens mit eingearbeitet haben

    Einmal editiert, zuletzt von MelS (3. Juli 2015 um 15:43)

  • Ja von dort aus betritt sie das Grundstück, Zaun ist nicht vorhanden, da es sehr schwierig ist dort einen anzubringen. Die Zufahrt wird vom örtlichen Sportverein genutzt um auf das alte Sportgelände zu kommen.


    Da der Grundstückseigentümerin die Grenzen ihres Grundstücks wohl bekannt sein dürften, dürfte die Formulierung "von mir gemietetes Grundstück" wohl unmissverständlich sein.

  • Hallo,

    die Rechtslage ist ja mehr als eindeutig. Wenn sich die Vermieterin nicht daran hält, hilft dir nur der Anzeige und Klageweg. Viellecht begreift sie dann, dass sie im Unrecht ist.

    Da du den Garten gemietet hast, darfst du den heiligen Stein hinlegen wo du willst. Theoretisch könnte sie am Ende aber verlangen, dass er wieder dort hinkommt, wo er war.

    Gruss
    H H

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