Nebenkostenabrechnung unübersichtlich

  • Hallo zusammen, habe die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters erhalten. Die Abrechnung wird von diesem nicht selbst erstellt sondern von der Hausverwaltung. Im Gegensatz zu meinen bisherigen Abrechnung (bei anderen Vermietern) erscheint mir diese aber sehr dürftig erklärt und unübersichtlich.
    Was sagt ihr dazu? Kann ich verlangen dass ich eine detaillierte Aufstellung erhalte wie sich die Kosten zusammensetzen und wie die Umlegung erfolgt?

  • Die Abrechnung ist doch okay.
    Es steht der Verteilerschlüssel drauf (Miteigentumsanteile), die Gesamtkosten, die anteiligen Kosten... Was will man mehr... Formell korrekt.
    Ich gehe davon aus, dass bei den Nutzungszeiträumen und Abrechnungszeiträumen Daten stehen, die hier aber abgedeckt wurden.

    Somit sind die formellen Bedingungen erfüllt. Du kannst für die Berechnung der Kostenpositionen Belegeinsicht beim Vermieter einfordern. Oder gegen eine Gebühr die gewünschten Rechnungen in Kopie zusenden lassen.

    Inhaltlich kann ich nichts zu sagen, da ich Deinen Mietvertrag nicht kenne und nicht weiß, was dort vereinbart wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von AndreasC1977 (2. Juli 2015 um 10:35)

  • Die Verwaltung ist übrigens stinkfaul... man kann noch mehr Kosten auf den Mieter umlegen. Es fällt schließlich auch Grundsteuer an, die jeder Eigentümer selber zu zahlen hat und nicht über die WEG läuft... Diese Grundsteuer ist umlagefähig.

  • Kenne von den bisherigen NK-Abrechnungen es eben so, dass speziell unter Wasser/Warmwasser/Heizung die Posten einzeln aufgelistet werden. Insbesondere die jeweiligen Kosten (Brennstoffanlieferungen, Kaltwasser/Abwassergebühren, sowie die Kosten für die Warmwasseraufbereitung). Finde das auch interessant zu sehen, wie viel Kostendurch das Heizen und wie viel durch WW verursacht worden sind.
    Hier wird alles in einer Abrechnung zusammengefasst. Auch der Verteilungsschlüssel ist knapp formuliert "Verbrauch". Da kann ich ja auch nicht mal kontrollieren ob die Daten korrekt erfasst/eingegeben worden sind.

  • Kenne von den bisherigen NK-Abrechnungen es eben so, dass speziell unter Wasser/Warmwasser/Heizung die Posten einzeln aufgelistet werden. Insbesondere die jeweiligen Kosten (Brennstoffanlieferungen, Kaltwasser/Abwassergebühren, sowie die Kosten für die Warmwasseraufbereitung). Finde das auch interessant zu sehen, wie viel Kostendurch das Heizen und wie viel durch WW verursacht worden sind.
    Hier wird alles in einer Abrechnung zusammengefasst. Auch der Verteilungsschlüssel ist knapp formuliert "Verbrauch". Da kann ich ja auch nicht mal kontrollieren ob die Daten korrekt erfasst/eingegeben worden sind.

    Na, diese Position wird nicht alleine stehen. Da gibt es garantiert noch eine Heizkosten/Wasser/Warmwasserabrechnung eines Abrechnungsunternehmens als Anlage. Z. B. von Brunata, ista, Techem, oder ein anderes Unternehmen
    Auf dieser Abrechnung stehen alle Details drauf. Diese Abrechnung sollte Dir als Anlage mitgegeben worden sein zu der BK-Abrechnung.

  • Zitat

    Was sagt ihr dazu?

    Das die Abrechnung den Mindestanforderungen entspricht. Detaillierter geht es gar nicht.

    Bei Unklarheiten den Vermieter kontaktieren und Einsicht in die Originalbelege fordern. Das zu gewähren ist er verpflichtet.

    An wen ist denn diese Abrechnung namentlich gerichtet?

    Gibt es noch ein Anschreiben des Vermieters an Dich gerichtet dazu in dem dann die Kosten mit den Vorauszahlungen verrechnet werden?

  • Die Abrechnung ist an meinen Vermieter adressiert. Eine Anlage dazu habe ich nicht erhalten (habe ich einen Anspruch darauf?). Genau diese Aufteilung eines Abrechnungsunternehmens würde ich mir nämlich wünschen um die Kosten auch nachvollziehen zu können.
    Die Verrechnung der Vorausszahlung mit den Kosten ist am Ende der Seite handschriftlich in einer Zeile vermerkt.

  • Die Abrechnung ist an meinen Vermieter adressiert. Eine Anlage dazu habe ich nicht erhalten (habe ich einen Anspruch darauf?). Genau diese Aufteilung eines Abrechnungsunternehmens würde ich mir nämlich wünschen um die Kosten auch nachvollziehen zu können.
    Die Verrechnung der Vorausszahlung mit den Kosten ist am Ende der Seite handschriftlich in einer Zeile vermerkt.

    Das dachte ich mir fast. ETW-Eigentümer meinen oft, sicher aus Unwissenheit, wenn sie ihre Hausgeldabrechnung an den Mieter durchreichen reicht das.

    Ja der Vermieter hätte eine namentlich an Dich gerichtete Abrechnung erstellen müssen. Seine Abrechnung, aus der die Kosten und deren Aufteilung ersichtlich ist, in Kopie als Anlage. Dann wäre das korrekt.

    Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:

    1. Den Vermieter nachweisbar anschreiben und ihm mitteilen das die Abrechnung nicht korrekt und Du sie darum zurückweist.

    1. a. Was falsch ist angeben.

    1. b. Was falsch ist nicht angeben. Dann muß der Vermieter das selbst raus finden.:cool:

    2. Schweigen.

    2. a. Fragt dann der Vermieter irgend wann mal nach der Begleichung der Nachzahlung, ich denke es hat sich eine ergeben, dumm fragen: "Was für eine Abrechnung? Habe keine bekommen." Denn das was Du bekommen hast ist keine wirksame Abrechnung.

    2. b. Kommt keine Frage/Erinnerung am 366. bzw. 367. Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Abrechnung einfordern.

  • Quincy,
    den von meinen Vorrednern gemachten Beanstandungen schliesse ich mich an. Bislang wurdest Du jedoch noch nicht gefragt, welche Kosten Du lt. MV überhaupt zu übernehmen hast.

  • Hier ist es der Vermieter:cool:

    Die Grundsteuer ist bei ETWs nicht im Hausgeld enthalten.

    Ich meinte ja auch die SE-Verwaltung... oder macht der Eigentümer das alleine? Dann würde ich auf alle Fälle den Mietvertrag prüfen, denn die Standardmietverträge aus dem Internet sind nur selten "WEG-geeignet"...

  • Ich meinte ja auch die SE-Verwaltung... oder macht der Eigentümer das alleine? Dann würde ich auf alle Fälle den Mietvertrag prüfen, denn die Standardmietverträge aus dem Internet sind nur selten "WEG-geeignet"...

    Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (watt fürn Wort :rolleyes:) erstellt keine Abrechnungen für deren Mieter. Es sei denn es wurde extra vereinbart.

    Wenn nicht muß der Eigentümer das alleine machen. Was bei nur einer ETW keine Hürde sein sollte, wenn man denn weiß wie es richtig zu machen ist.

  • Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (watt fürn Wort :rolleyes:) erstellt keine Abrechnungen für deren Mieter. Es sei denn es wurde extra vereinbart.

    Wenn nicht muß der Eigentümer das alleine machen. Was bei nur einer ETW keine Hürde sein sollte, wenn man denn weiß wie es richtig zu machen ist.

    sach ma, rede ich chinesich?

    "SE-Verwaltung" = Sondereigentumsverwaltung. Das ist die Verwaltung, denen Wohnungseigentümer die Verwaltung der Wohnung anvertrauen sollten, wenn sie selber keine Ahnung haben. Ich war davon ausgegangen, dass der Eigentümer eine SE-Verwaltung beauftragt hat, die die Abrechnung der WEG-Verwaltung weitergereicht hat. Deswegen auch mein Kommentar, dass die (SE-)Verwaltung zu faul war. Eine SE-Verwaltung hätte beim Eigentümer nach dem Grundsteuerbescheid fragen sollen.

  • sach ma, rede ich chinesich?
    "SE-Verwaltung" = Sondereigentumsverwaltung. Das ist die Verwaltung, denen Wohnungseigentümer die Verwaltung der Wohnung anvertrauen sollten, wenn sie selber keine Ahnung haben. Ich war davon ausgegangen, dass der Eigentümer eine SE-Verwaltung beauftragt hat, die die Abrechnung der WEG-Verwaltung weitergereicht hat. Deswegen auch mein Kommentar, dass die (SE-)Verwaltung zu faul war. Eine SE-Verwaltung hätte beim Eigentümer nach dem Grundsteuerbescheid fragen sollen.


    Hmm, AC, so'ne SE-V ist ja man keine WEG oder WG, auch keine HV, die dem VM entsprechend dessen MV alle Daten zu liefern hat...

  • Hmm, AC, so'ne SE-V ist ja man keine WEG oder WG, auch keine HV, die dem VM entsprechend dessen MV alle Daten zu liefern hat...

    Du liebst Abkürzungen :D

    Naja, aber eine SE-V arbeitet ja für den ET (=VM) und sollte in seinem Sinne arbeiten. Sie sollte ihrem Auftraggeber (=Geldgeber) in Fachfragen beraten. U. wenn f. eine vollst. BKHK-Abr. noch der GrSt-Bescheid fehlt, sollte sie m. E. den ET darauf hinweisen u. ihn von ihm anfordern. Gewinnmaximierung (im Sinne des ET) nennt man das.


  • Naja, aber eine SE-V arbeitet ja für den ET


    Ja, sie verwaltet, Beratung gehört nicht dazu, das SE für die ET, nicht für die VM von ETWs.

    Das müssen die ET selbst tun oder eine HV damit beauftragen.

  • Danke für die bisherigen Antworten! Sind ja eine Menge Abkürzungen :)

    Versuche mal soweit ich es weiß zu beantworten. Also die Hausverwaltung erstellt die Abrechnung für den Eigentümer. Letzterer hat dann quasi seine Abrechnung an mich weitergereicht. Zumindest einen Teil so wie ich das sehe, weil eine detaillierte Aufstellung, bzw. eine Erläuterung zu den Kosten (Heizung/Wasser/Warmwasser) fehlt.
    Hab zwischenzeitlich auch mal direkt die Hausverwaltung angerufen. Die haben mich aber abgewiesen, weil ihr Kunde quasi der Eigentümer ist und nicht ich als Mieter.
    Der Eigentümer macht es sich somit wohl einfach und schickt einfach seine Abrechnung an mich weiter.

    Übrigens erwarte ich eine Rückzahlung von ca 500€, umso mehr würde mich eine nachvollziehbare Abrechnung interessieren. Geld habe ich noch keines erhalten. Nach meiner google Suche hat der Vermieter damit wohl aber noch bis Ende des Jahres Zeit.
    Der Eigentümer macht es sich damit

  • Die Abrechnung weist meiner Meinung nach keine Mängel auf

    Die Abrechnung auf dem Bild nicht.

    Nur ist sie nicht an den Fragesteller (Mieter) gerichtet und es gibt auch kein Anschreiben des Vermieters dazu.

    Folglich ist sie unwirksam.

    Wenn Du alle Posts gelesen hättest wäre Dir diese nicht unwesentliche Kleinigkeit nicht entgangen.

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