Beiträge von Melli777

    Guten Tag,

    Was ist korrekt bei folgendem fiktiven Sachverhalt:
    Für den Zeitraum 1.7.2013 bis 30.6.2014 wurde am 30.6.2015 den ehemaligen Mietern die Nebenkostenabrechnung zugestellt, nachmittags eingeworfen, also grade eben fristgerecht.
    Nun hat diese Abrechnung sehr viele eindeutige Feher in der Art der Kostenverteilung, Berechnungen usw. Es wird natürlich Widerspruch erhoben!
    Was bedeutet dies nun konkret für die ehemaligen Mieter? Durch den berechtigten Widerspruch aufgrund der fehlerhaften Abrechnung hat der Vermieter nicht mehr die Möglichkeit eine Korrektur innerhalb der Frist von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum zu erstellen und kann somit keine Forderung mehr stellen? (Die von ihm zur Abrechnung benötigten Unterlagen lagen ihm seit einigen Monaten vor, Daten sind erkennbar!)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!