Lüftungsklappe im Badezimmer defekt

  • Hallo an Alle :)

    Ich wohne seit knapp einem Jahr in einer Mietwohnung (meine erste Wohnung). Leider musste ich feststellen, dass die Verkleidung der Lüftungsklappe im Badezimmer kaputt ist, d.h. das Plastik ist gebrochen.

    Mein Vermieter meint, dass ich mir eine neue im Baumarkt kaufen, kostet max. 30 € und sie austauschen soll. Das würde unter Kleinreparaturen fallen, die ich bis 100,--€ selber tragen muss.

    Ist seine Vorgehensweise rechtens ?

    Viele Grüße
    Käthe

  • Hallo,

    normalerweise greift eine Kleinstreparaturklausel nur bei Instandsetzungsmaßnahmen an Gegenständen, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen. Das sollte bei einer Lüftungsklappe eigentlich nicht der Fall sein.

    Aber: Von allein dürfte eine Abdeckung an einer Lüftungsklappe nicht kaputt gehen. Wie ist der Schaden denn entstanden?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich danke dir, für deine schnelle Antwort :)

    Als ich darüber geputzt habe, ist es "eingebrochen". Ich habe aber nur mit einem freuchten Lappen drüber gewischt ohne besonders fest zu drücken.

  • Das könnte man als Sachbeschädigung auslegen...
    Ob gewollt oder nicht spielt da keine Rolle...

    Ich würde das Ding kaufen und einsetzen. Ist billiger als es den Vermieter machen zu lassen, da dann noch Lohnkosten und Anfahrt hinzukommen können.

  • Dann werde ich das besser tun. Vielen Dank :)


    Würde ich ebenfalls - auch wenn zu erkennen wäre, dass die Klappe bereits gottweisswie alt ist.

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