Hallo,
ich frage mal einfach nach ob jemand einen ähnlichen Fall kennt?
Also, meine Schwiegermutter ist leider im April diesen Jahres verstorben und nun haben wir die Wohnung an der Backe und vor allem die Übergabe an einen sehr unwilligen Vermieter, bzw. dessen Verwalter.
Der Mietvertrag stammt aus dem Jahre 1975 und hat unter anderem den Passus das man alle 3-5 Jahre Räume neu anlegt/streicht. Wir wissen nun nicht genau, ob das passiert ist, wahrscheinlich in einigen Räumen nicht.
Im Mietvertrag steht unter §26, dass die Wohnung sauber übergeben werden muß. Bei der Definition sauber gingen wir von besenrein aus.
Nun wollten wir am vergangenen Samstag die Wohnung besenrein übergeben, aber da haben wir die Rechnung ohne die Verwalterin gemacht.
1. Löcher müssen zu gemacht werden (sehen wir ein)
2. Küche neu anlegen
3. sämtliche Türrahmen und Türen abschleifen und neu streichen
Nun kam bei einem Malerangebot des Verwalters noch hinzu
1. Mustertapeten entfernen, Wände mit Rauhfaser neu tapezieren und Decke und Wände mit waschbeständiger Dispersionsfarbe nach EN 13300 deckend anlegen
Laut Verwalter muß das alles auch in angeblich gesetzlichen geregelten Farbtönen passieren, also kann ich nicht die Türen in unterschiedlichen Lacktönen lackieren.
Hat jemand da ähnliche Erfahrungen, muß der Mieter, bzw. dessen Erbe das überhaupt alles machen?
Danke und Gruß
Gmeurb