Kündigung einer Mietwohnung nach Todesfall

  • Hallo,

    ich frage mal einfach nach ob jemand einen ähnlichen Fall kennt?

    Also, meine Schwiegermutter ist leider im April diesen Jahres verstorben und nun haben wir die Wohnung an der Backe und vor allem die Übergabe an einen sehr unwilligen Vermieter, bzw. dessen Verwalter.

    Der Mietvertrag stammt aus dem Jahre 1975 und hat unter anderem den Passus das man alle 3-5 Jahre Räume neu anlegt/streicht. Wir wissen nun nicht genau, ob das passiert ist, wahrscheinlich in einigen Räumen nicht.

    Im Mietvertrag steht unter §26, dass die Wohnung sauber übergeben werden muß. Bei der Definition sauber gingen wir von besenrein aus.

    Nun wollten wir am vergangenen Samstag die Wohnung besenrein übergeben, aber da haben wir die Rechnung ohne die Verwalterin gemacht.

    1. Löcher müssen zu gemacht werden (sehen wir ein)
    2. Küche neu anlegen
    3. sämtliche Türrahmen und Türen abschleifen und neu streichen

    Nun kam bei einem Malerangebot des Verwalters noch hinzu

    1. Mustertapeten entfernen, Wände mit Rauhfaser neu tapezieren und Decke und Wände mit waschbeständiger Dispersionsfarbe nach EN 13300 deckend anlegen

    Laut Verwalter muß das alles auch in angeblich gesetzlichen geregelten Farbtönen passieren, also kann ich nicht die Türen in unterschiedlichen Lacktönen lackieren.

    Hat jemand da ähnliche Erfahrungen, muß der Mieter, bzw. dessen Erbe das überhaupt alles machen?

    Danke und Gruß
    Gmeurb

  • Bei einem so alten Mietvertrag ist davon auszugehen das Klauseln Schönheitsreparaturen betreffend inzwischen unwirksam sind.

    Sprich die Wohnung ist, wie es auch im Vertrag steht, sauber (besenrein) zurückzugeben.

    Zitat

    Laut Verwalter muß das alles auch in angeblich gesetzlichen geregelten Farbtönen passieren,

    Verwalter, wie auch Vermieter, reden manchmal viel wenn der Tag lang ist oder "erfinden" mal eben irgendwelche Gesetze.

    Ein Gesetz das Farbtöne vorschreibt gibt es nicht.

    Meine Lieblingsgegenfrage bei derartigen Behauptungen:

    In welchem Gesetz/welcher Vorschrift steht das/kann man das nachlesen?

  • Vielen Dank, wir werden einen Anwalt konsultieren, ein Beratungsgespräch haben wir über unsere Rechtsschutz frei.
    Das Auftreten der Verwalterin war so schlimm und unmöglich, dass wir mit Diskussionen an dieser Stelle auf Granit beissen werden. Trotzdem habe ich die Dame mal höflich per Mail nach den Farbtönen gefragt, nachdem die uns einen Kostenvoranschlag für die Arbeiten zugeschickt hat. Manchmal bewirkt das Schreiben eines Anwaltes Wunder, vor allem wenn da jemand versucht einen über den Tisch zu ziehen.
    To be continous...

  • gmeurb,
    meine Antwort ist bereits bei Gisela's Thread nachzulesen.

    "Nun kam bei einem Malerangebot des Verwalters noch hinzu"
    - Solch' ein Zufall...

    "Mustertapeten entfernen, Wände mit Rauhfaser neu tapezieren und Decke und Wände mit waschbeständiger Dispersionsfarbe nach EN 13300 deckend anlegen"
    - Dein Anwalt wird Dir beim Gesprächstermin ebenfalls dieses Vermieterwunschdenken aus dem Kopf schlagen.

    "Laut Verwalter muß das alles auch in angeblich gesetzlichen geregelten Farbtönen passieren, also kann ich nicht die Türen in unterschiedlichen Lacktönen lackieren."
    - Zur angebl. gesetzl. Regelung wurde schon etwas geschrieben. Du könntest hier jedoch mal schreiben, welche Türen - Türblatt- bzw. Rahmenfarben haben bzw. erhalten sollen.

    "muß der Mieter, bzw. dessen Erbe das überhaupt alles machen?"
    - Wenn das Erbe angetreten wird, ja - falls überhaupt etwas zu machen wäre ausser die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen zurückzugeben.

  • gmeurb,

    - Zur angebl. gesetzl. Regelung wurde schon etwas geschrieben. Du könntest hier jedoch mal schreiben, welche Türen - Türblatt- bzw. Rahmenfarben haben bzw. erhalten sollen.

    Hm, der Mensch hat behauptet das wäre alles geregelt, also auch der Farbton und das es weiß sein soll! Tolle Wurst der Typ, welches weiß genau, das hat er nicht gesagt! Wenn das nicht per Gesetz vorgegeben ist, dann weiß ich nun auch warum.

    Hier etwas das ich gefunden habe, gilt aber wohl auch nur wenn die Abschlußrenovierung vertraglich vorgegeben ist.

    http://www.immobilienscout24.de/umzug/mietrech…ngspflicht.html

    Es ist gut, dass meine Schwiegermutter diesen Ärger nicht mehr mitmachen muß!

    Einmal editiert, zuletzt von gmeurb (30. Juni 2015 um 14:13)

  • Es gibt definitiv KEIN Gesetz, dass regelt, welche Farben die Wände einer Wohnung bei der Rückgabe haben müssen.

    Es gibt eine BGH-Rechtsprechung, dass der Vermieter die Wände nicht in unüblicher Farbgebung (Muster wie Vierecke oder Striche, grelle Farben, Mustertapeten) zurücknehmen muss. Diese Zustände bilden einen Sachschaden, der unabhängig von Schönheitsreparaturklauseln zu betrachten ist. Selbst wenn die SchönRepKlausel unwirksam ist (z. B. wegen starren Regeln zum Ungunsten des Mieters), muss der Mieter Sachbeschädigung beseitigen. Die Wohnung ist ohne Sachbeschädigung in neutralen, unifarbenen Wänden zurück zu geben, um die Neuvermietbarkeit nicht zu erschweren.

    BGH: Mieter m

    BGH: Mieter muss bunt gestrichene W

    Letztendlich kommt das in einem solchen Fall von "Sachbeschädigung" auf ein Weißstreichen der Wände Seitens des Mieters aus, denn das ist das billigste. Auch wenn bei einer Renovierungspflicht beige Wände akzeptiert werden müssten, so ist weiße Farbe billiger. Kein Mieter gibt beim Auszug unnötig viel Geld aus.

    2 Mal editiert, zuletzt von AndreasC1977 (30. Juni 2015 um 15:32)

  • wir werden einen Anwalt konsultieren, ein Beratungsgespräch haben wir über unsere Rechtsschutz frei.
    To be continous...


    OK, to be continued, Du keepst us sicherlich on the running...;)

  • Ok, also Termin beim RA gehabt.

    Grundsätzlich sind viele Dinge aus dem alten Vertrag hinfällig.

    Was müssen wir machen?

    1. etwaige bauliche Veränderungen, die durch meine Schwiegereltern gemacht wurden, rückgängig machen
    2. Tapeten (es handelt sich um Mustertapeten) runter und Löcher zuschmieren
    3. falls von der Vermieterpartei gefordert, die von uns verlegten Bodenbeläge entfernen, gleiches gilt für abgehängte Decken, die mein Schwiegervater angebracht hat
    4. Löcher, die von uns in den Türen entstanden sind (mein Schwiegervater hatte ein Regal angebracht und ein paar Hacken an den Türen verschraubt), zumachen

    Unser Anwalt hat dementsprechend die Verwaltung informiert und denen mitgeteilt das es sich bei den geforderten Renovierungskosten nach 40-jähriger Mietzeit um Sowiesokosten handelt, die im Zuge normaler Renovierung ohnehin anfallen

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