Guten Tag,
Ich befinde mich in einem Mietverhältniss hier im schönen Württemberg und bewohne eine 3Zimmer 100m² Wohnung.
Nun ist der Ehemalige Vermieter Insolvent und das Haus wurde Zwangs enteignet und von der KSK Zwangs verwaltet worden sprich es Existiert ein Urteil der Beschlagnahmung/ Pfändung.
Nun wurde das Haus am 5.6.2015 Versteigert und der Neue Vermieter besteht darauf das er die Miete erhalte!
Erste Handlung von ihm war die Miete um 14% zu steigern!
Jetzt bin ich aber der Auffassung das das Urteil noch rechtskräftig ist, auch nach dem Kauf. Bis dieses Urteil aufgehoben wurde.
Ich könnte in der Hinsicht einen Dringenden Rat gebrauchen, ob ich die Miete an den neuen Besitzer überweißen soll oder mich weiterhin an das Gerichtsurteil halten sollte?
Mit freundlichem Gruße, Thomas.