Beiträge von entopia

    Absender Amtsgericht Nagold mit dem Betreff Zuschlag hat der neue Vermieter erhalten nicht mehr...

    Übrigends sind dem Haus Mängel bekannt die man beim Rundgang auch angesprochen hat.
    - Fenster undicht
    - 2 Scheiben mit Sprung
    - 1 Feuchte Wand
    - Heizungsrohre Knacken ständig und Laut bis sie Warm sind.

    Kann er da überhaupt einfach her kommen und Mieterhöhung verlangen solange die mängel nicht abgestellt sind?

    Kleine Ergänzung.

    Heute ist mit der Post ein Zuschlagsbeschluss gekommen.
    Aber ist damit das vorherige Urteil aufgehoben? Im Brief selber steht nur drin das der neue Vermieter den Zuschlag erhalten hat und es 2 Wochen Einspruchsfrist gäbe.

    das tolle ist auch 5.6.2015 war die Versteigerung. am 8.6.2015 Wurde das Schreiben verfasst und erst heute zugestellt da sind doch die zwei Wochen schon längst rum und man hätte nicht mal die Chance des Wiederspruches gehabt da die Post streikte...
    das ist zwar für mich eher uninteressant aber nicht für den Altbesitzer der ja auch im selben Haus wohnt und die Post auch erst heute erhalten hat...

    Guten Tag,

    Ich befinde mich in einem Mietverhältniss hier im schönen Württemberg und bewohne eine 3Zimmer 100m² Wohnung.

    Nun ist der Ehemalige Vermieter Insolvent und das Haus wurde Zwangs enteignet und von der KSK Zwangs verwaltet worden sprich es Existiert ein Urteil der Beschlagnahmung/ Pfändung.
    Nun wurde das Haus am 5.6.2015 Versteigert und der Neue Vermieter besteht darauf das er die Miete erhalte!

    Erste Handlung von ihm war die Miete um 14% zu steigern!

    Jetzt bin ich aber der Auffassung das das Urteil noch rechtskräftig ist, auch nach dem Kauf. Bis dieses Urteil aufgehoben wurde.
    Ich könnte in der Hinsicht einen Dringenden Rat gebrauchen, ob ich die Miete an den neuen Besitzer überweißen soll oder mich weiterhin an das Gerichtsurteil halten sollte?

    Mit freundlichem Gruße, Thomas.

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