Hauptmieterwechsel: Plötzlich Kaution, bar, nicht in Raten?

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe mich bereits ein wenig belesen und versuche unser Problem bestmöglich zu schildern:

    Vom 01.10.2011 bis 30.06.2015 gab es in unserer WG einen Hauptmieter, dessen 2 Mitbewohner mit ihm einen Untermietervertrag hatten. Ich wohne nun seit 3,5 Jahren als Untermieterin in der WG, die 3. seit 1 Jahr. Der Hauptmietervertrag erwähnt an keiner Stelle eine Kaution und diese wurde auch nicht erhoben/hinterlegt.

    Vor einem Jahr wurde die schlampige Verwaltung durch eine organisierte Verwaltung ersetzt.

    Nun zieht der Hauptmieter aus der WG aus und mit seiner Zimmer-Nachmieterin und uns 2 verbleibenden Bewohnern wird ein ganz neuer Mietvertrag aufgesetzt, alle 3 werden namentlich erwähnt und bürgen für einander. Wir sollen einen kleinen Steckbrief ausfüllen, Einkommensbescheid vorlegen und die Kopie des Personalausweises. Außerdem wird nun eine Kaution in Höhe von 3 Monatskaltmieten verlangt. Das verstehen wir ja noch.

    Nun verlangt der Verwalter stellvertretend für den Vermieter, dass bei Vertragsabschluss die Kaution bar und in voller Höhe vorgelegt wird. Ich informierte ihn, dass doch laut Gesetz die Möglichkeit besteht die Kaution in 3 Monatsraten zu zahlen. Er meinte, da wir (bzw. 2 von 3) bereits dort wohnen und es damals versäumt wurde, ist jetzt gleich die gesamte Kaution erforderlich.

    1. ist es mir unangenehm das Geld bar zu übergeben, ist das normal?
    2. ist es doch ein neuer Mietvertrag und nicht unsere Schuld, dass im alten Vertrag sich keiner darum gekümmert hat. Sollten wir nicht aufgrund des neuen Vertrags auch das Recht haben zur Ratenzahlung?
    (Ich seh leider nirgendwo, ob die Kaution damals 2011 überhaupt gefordert wurde.)

    3. Ich sagte dem Verwalter, dass ich für die Kaution auch ein Übergabeprotokoll verlange und nicht möchte, dass die Kaution für "Altmängel" verwendet wird, also Mängel die entstanden sind vom 01.10.2011 - 30.06.2015. Hilft mir das tatsächlich dabei, dass die Kaution nicht für solche Altmängel verwendet wird?

    Wir sind drei Mittzwanziger Frauen und haben ein wenig die Befürchtung, dass der Verwalter uns einfach an die Wand labert...

    Ich freue mich über eure Gedanken und Hilfe!
    LG Katharina

  • Zitat

    Nun verlangt der Verwalter stellvertretend für den Vermieter, dass bei Vertragsabschluss die Kaution bar und in voller Höhe vorgelegt wird. Ich informierte ihn, dass doch laut Gesetz die Möglichkeit besteht die Kaution in 3 Monatsraten zu zahlen. Er meinte, da wir (bzw. 2 von 3) bereits dort wohnen und es damals versäumt wurde, ist jetzt gleich die gesamte Kaution erforderlich.

    Rechtlich aber nicht untermauert.

    ABER der VM bzw. sein Bevollmächtigter könnten die Unterschrift unter den Vertrag, ohne Angabe von Gründen, verweigern.

    Bestenfalls wenn der VM bzw. der Verwalter nach Vertragsunterschrift auf das Thema Kaution zu sprechen kommt, könnt Ihr sagen das Ihr zu Mietbeginn 1/3 und die anderen 2/3 in den Folgemonaten zahlt. Vorher aber schnell das unterschriebene Vertragsexemplar sichern.:cool:

    Zitat

    1. ist es mir unangenehm das Geld bar zu übergeben, ist das normal?

    So unnormal nicht. So lange es eine Quittung gibt ist es doch in Ordnung.

    Zitat

    3. Ich sagte dem Verwalter, dass ich für die Kaution auch ein Übergabeprotokoll verlange und nicht möchte, dass die Kaution für "Altmängel" verwendet wird, also Mängel die entstanden sind vom 01.10.2011 - 30.06.2015. Hilft mir das tatsächlich dabei, dass die Kaution nicht für solche Altmängel verwendet wird?

    Die zu leistende Kaution ist für den neuen Mietvertrag. Zudem darf der Vermieter erst nach Mietvertragsende auf die Kaution zugreifen.

    Tip am Rande, wenn es denn zum Vertrag kommt und die Kaution in bar gezahlt wurde, nach etwa 4 Wochen vom Vermieter den Nachweis verlangen das die Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem Sparkonto angelegt wurde.

  • ks8793,
    wenn ich bereits mit einem MV irgendwo wohne und der VM wechselt, brauche ich doch keinen neuen MV abzuschliessen. Wenn in meinem MV seinerzeit keine Kaution vereinbart wurde, so war es das. Und einen Verwalter würde ich sowieso nicht als Verhandlungspartner akzeptieren, es sei denn, er legt mir die schriftliche Autorisierung des VM vor.

  • Vielen Dank anitari, manche Dinge bedenkt man gar nicht mehr, zB dass der VM bzw Vertreter einfach die Unterschrift verweigern kann :D Der Tipp am Rande ist natürlich sehr gut und gibt mir ein sicheres Gefühl! Danke für deine Erfahrung, es hilft mir zumindest das Ganze etwas besser zu verstehen.

    Danke Berny, ich glaube, mein Text war vllt nicht gleich verständlich für dich. Der Hauptmieter wechselt, nicht der Vermieter. Mein Untermietervertrag endet mit dem Hauptmietervertrag, daraus folgt, dass wir einen neuen Vertrag aufmachen müssen. Trotzdem ein guter Hinweis die Vollmacht des Verwalters zu prüfen! danke dir.

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