Hallo,
Zur Vorgeschichte
Ich wohne nun 14 Jahre hier in dieser Wohnung. Vor 3 Jahren wollte mein Vermieter das Haus verkaufen. Nun ist er verstorben das Haus verkauft und soll nun abgerissen werden.
Als erstes habe ich ein Angebot bekommen einen Vertrag zu unterschreiben bis ende diesen Monats aus zu ziehen dafür bekäme ich 1500€ was ich nicht unterschrieben habe da ich noch keine neue Wohnung habe.
Ich bin übrigens die letzte die hier noch wohnt Pattere
Kündigungsfrist wären 1 Jahr.
Die letzten Tage war es noch sehr kalt aber mein Vermieter hat in den anderen Wohnungen alle Fenster aufgerissen oder zum Teil ausgebaut Türen ausgebaut und weggeschmissen Schloß ausgebaut zur Haustür das ich diese nicht mehr abschließen kann. In der Wohnung über mir die Leitungen beschädigt so das nun Wasser durch meine Badezimmerdecke kommt. Habe den Wasserhahn zugedreht. Nun alles nass aber tropf nix mehr.
Komischerweise soll ich mir ne neue Wohnung suchen aber eine Kündigung habe ich noch nicht bekommen.
Warum läßt mir mein Vermieter keine Zeit in ruhe eine Wohnung zu suchen.
Die Wohnungssuche gestaltet sich etwas schwieriger weil ich 4 kleine Hunde besitze.
Habt ihr Tipps was ich noch machen könnte. Meine Anwältin habe ich gestern auch bescheid gegeben wegen der feuchten Decke.
Oder hat jemand ähnliche schon mal mitgemacht. Ich bin am Boden zerstört.
LG Bea
Vermieter macht mir Leben schwer
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Bea -
26. Juni 2015 um 05:00 -
Erledigt
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§ 573 BGB - Ordentliche Kündigung des Vermieters
(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
1. ...
2. ...
3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Da das Haus bereits weitgehend entmietet wurde kan man von einer sogenannten Verwertungskündigung ausgehen(Punkt 3).
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Allerdings sind
1. die Fristen einzuhalten. Bedeutet nicht, dass Ihnen der Eigentümer keine Abstandszahlung anbieten darf.
2. die Mängel am Objekt nicht zu ignorieren. Hier können Sie nach wie vor Mietminderungen vornehmen. Wasser darf schon garnicht abgestellt werden. Hier könnte eine einstweilige gerichtliche Verfügung erwirkt werden.Raus müssen Sie aber in jeden Fall, aber eben unter Einhaltung des gesetzlichen Weges.
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Zitat
Komischerweise soll ich mir ne neue Wohnung suchen aber eine Kündigung habe ich noch nicht bekommen.
Ja warum wohl nicht?
1. Wegen der langen Kündigungsfrist. 9 Monate, nicht 12. Deine beträgt ja nur 3 Monate.
2. Weil er sicher keinen zulässigen Grund hat.
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Das Wasser habe ich in der Wohnung über mir abgestellt weil es durch meine Decke tropfte.
Ich selber habe noch Wasser.
Ich frage mich nur warum er mir nicht kündigt
Das mit dem Wasserschaden war Absicht.
Warum will er mich raushaben ohne Kündigung ?
Bea -
@ anitari
Danke Hat sich grade überschnitte -
Wobei ohne Kündigung kann ich ja noch länger da wohnen. Macht ja auch kein sinn.
Bea -
Wobei ohne Kündigung kann ich ja noch länger da wohnen. Macht ja auch kein sinn.
Warum nicht? Wird Zeit, dass ein fähiger Anwalt dem VM mal zeigt, wie der Hase läuft. -
Meine Anwältin ist dran, Aber der ganze ärger bereitet mir magenschmerzen
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ich hätte die 1500 genommen bzw. nachverhandelt bzfgl KU
nachfragen?
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ich hätte die 1500 genommen bzw. nachverhandelt bzfgl KU nachfragen?
Die Zitatfunktion erlaubt es dem geneigten Leser, zu erkennen, worauf sich Dein Erguss bezieht.
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