Modernisierungsarbeiten Aussenfassade+Balkon - Bauarbeiter wirft Mietereigentum auf..

  • die Straße..

    Hallo allerseits,

    Bei meinem Reihenhaus wird derzeit die Isolierung/Dämmung der Hausfassade inklusive der Balkone saniert/modernisiert. Dabei galt die Bitte des Vermieters die Balkone vor Beginn der Baumasnahmen zu beräumen. Einer der Mieter (im 5. Stock) hat dies allerdings nicht getan/geschafft.

    Letzte Woche wurden die Brüstungen entfernt und die Balkontüren daraufhin vernagelt, womit kein Mieter mehr Zugang zu seinem Balkon und somit eventuell verbliebenem Eigentum hatte. Und heute nun wurde das Eigentum von besagtem Mieter durch einen der Bauarbeiter einfach von oben herab auf die Straße geworfen. Da flogen Plastikstühle, Palmen und Co. mehrere Meter durch die Luft.

    Ist dies rechtens? Oder ist es Diebstahl, bzw. Beschädigung von fremden Eigentum?

    Ich habe die Aktion gefilmt, bin mir aber nicht sicher, ob die Polizei gerufen werden sollte, weil der Vermieter ja um die Beräumung im Vorfeld gebeten hat.

    Vielen Dank für die Beratung :)

    Einmal editiert, zuletzt von Heinikin (25. Juni 2015 um 16:24)

  • Heinikin:

    "Bei meinem Reihenhaus wird derzeit die Isolierung/Dämmung der Hausfassade inklusive der Balkone saniert/modernisiert. Dabei galt die Bitte des Vermieters ..."
    - Muss ich das jetzt verstehen?

  • Nein musst Du nicht!

    Bitten sind das letzte was ein Rechtsstaat braucht. Auch die primitivsten Dinge sollten schon schriftlich und anwaltssicher sein.

    Das hat aber nur wenig mit dem konkreten Fall zu tun. Ursachen für die Nichtberäumung können vielfältig sein.
    Es wird hier nicht geschrieben, was der Vermieter dazu unternommen hat. Einfach eine Bitte ausprechen ist das ein; eine Kontrolle unmittelbar vor Baubeginn ist das andere.
    Das Zeug einfach vom Balkon zu werfen geht schon mal garnicht.

  • Oh Verzeihung. Gemeint war natürlich nicht im Sinne von mir gehört das Reihenhaus, sondern ich bin dort auch nur normaler Mieter. Der Vermieter hat schriftlich darum gebeten die Balkone zu beräumen. Gab auch im Glaskasten im Treppenhaus noch Aushänge zu den Baustart Terminen und auch einen Tag vor Baubeginn noch einen extra Zettel in der Treppenhaus Eingangstür. Aber darum geht es ja hier nicht, sondern darum ob die Bauarbeiter einfach das Zeug wegwerfen dürfen.

    Die Arbeiten haben letzte Woche angefangen, seitdem lag das Zeug ungesichert und ohne Brüstung auf dem Balkon, bereit zum runterfallen und ohne Möglichkeit des Mieters es noch zu erreichen, weil die Tür vernagelt wurde. Heute wurde es dann wie gesagt einfach runter geworfen.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Heinikin (25. Juni 2015 um 23:35)

  • Der Vermieter hat schriftlich darum gebeten die Balkone zu beräumen. Gab auch im Glaskasten im Treppenhaus noch Aushänge zu den Baustart Terminen und auch einen Tag vor Baubeginn noch einen extra Zettel in der Treppenhaus Eingangstür. Aber darum geht es ja hier nicht, sondern darum ob die Bauarbeiter einfach das Zeug wegwerfen dürfen.


    M.E. sicherlich nicht. Es handelt sich hierbei aber eher um Bürgerliches Recht, weniger um Mietrecht. Ich würde einen Rechtsanwalt beauftragen, diesen Tatbestand auch auf seine straftrechtliche Seite (Hausfriedensbruch, Diebstahl) hin zu überprüfen.

  • M.E. sicherlich nicht. Es handelt sich hierbei aber eher um Bürgerliches Recht, weniger um Mietrecht. Ich würde einen Rechtsanwalt beauftragen, diesen Tatbestand auch auf seine straftrechtliche Seite (Hausfriedensbruch, Diebstahl) hin zu überprüfen.

    Wie bitte?

    Wenn der Nachbar es nicht schafft seine "Kostbarkeiten" vom Balkon zu entfernen, dann hat er selber Schuld. Ich würde davon ausgehen, dass die Entsorgung von den Sachen allemal günstiger war, als eine Verzögerung der Maßnahme, weil ein Mieter eine dreifache Extraeinladung braucht. Er hat ja nochnicht einmal was gesagt, als die Sachen eine Woche ungesichert auf dem Balkon standen. Eigentlich sollte er froh sein, dass der Bauarbeiter sich darum gekümmert hat.

    Über den filmenden Nachbarn möchte ich mich jetzt gar nicht lange auslassen. Warum mischt sich dieser Hobbydenunziant überhaupt in die Sache ein?

    Gruss
    H H

  • Ich habe mich noch garnicht eingemischt.. 0o

    Genau deswegen frage ich hier doch. Für mich war es eher so, als wenn ich jemanden dabei beobachte wie er in ein Auto einbricht, wobei ich mir da halt sicherer wäre, dass man gleich die Polizei rufen sollte und sagen kann, hier ich hab den Täter auf Band. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es in Ordnung ist Sachen aus dem 5. Stock ungesichert auf die Straße zu werfen, vorallem nicht solches, das einem nicht gehört.

  • Wenn ein Mieter auf mehreren Wegen darüber informiert wird, dass Bauarbeiten stattfinden werden, muss er diese auch dulden (Duldungspflicht).
    Tut der Mieter dies nicht, kann er sogar schadensersatzpflichtig werden.

    Der Fragesteller sollte sich selber mal die Frage stellen, ob er sich eventuell blamieren will, weil er sich in fremde Angelegenheiten einmischt.
    Was, wenn der Eigentümer mit dem Mieter kommuniziert hat, und der Mieter ein "Ach, hau wech die kacke" (oder förmlich: sein Einverständnis zur Entfernung) gegeben hat?

    Man glaubt gar nicht, was Mieter für ein Gestapo / Stasi-Verhalten an den Tag legen.
    Ich bekomm mindestens eine Liste im Monat von irgendeinem Mieter, was ein anderer Mieter so alles verbotenes in seiner Wohnung machen würde... Angefangen vom Kloputzen um 00 Uhr bis zur Prostitution, weil die Nachbarin jedes Wochenende einen anderen Kerl nach Hause bringt... und man sich als Verwalter wundert, wieviel Zeit und Energie die Menschen aufbringen, ihre Nachbarn zu bespitzeln. Mit der Zeit kann man auch was sinnvolleres anfangen... Tauben totpfurzen im Park z. Bleistift...

  • Eher Vermieter.

    Nein, ich meine in der Tat Mieter.
    Weder ich noch meine Kollegen kämen auf die Idee, durch die Fenster von Wohnungen zu spähen, ob der Mieter auch alles aufgeräumt hat. Sowas bekommen wir aber regelmäßig von unseren Mietern mit, die ihre Nachbarn ausspionieren und dann uns meinen melden zu müssen, dass der Nachbar mal wieder seine Teller auf dem Tisch hat stehen lassen und die Wohnung verwahrlosen würde.

  • Wäre es vielleicht möglich meine Frage zu beantworten? Es geht mir hier nicht um die Duldungspflicht, und auch nicht, dass ich mich in etwas einmischen will. Also nochmal: Dürfen Bauarbeiter fremdes Eigentum einfach aus dem 5. Stock auf die Straße werfen?
    Wäre schön wenn jetzt bei der Frage geblieben werden könnte..

  • Wäre es vielleicht möglich meine Frage zu beantworten?
    Dürfen Bauarbeiter fremdes Eigentum einfach aus dem 5. Stock auf die Straße werfen?


    Frag' gefälligst einen Richter!

  • Das Zeug einfach vom Balkon zu werfen geht schon mal garnicht.

    Diese Antwort haben Sie breits vor drei Tagen von mir erhalten!!!!!!!!!

    Das ist richtig und unterstützt auch meine Vermutung, leider fehlt zu dieser Meinung jedoch eine (rechtliche) Begründung. Ich hatte angenommen, dass es hierzu ebenfalls entsprechende Paragraphen gibt, an denen man sich orientieren kann.


    Frag' gefälligst einen Richter!


    Gerne, kennen Sie einen? Mal ehrlich, müssen diese unkonstruktiven Beiträge sein? Wissen Sie mit Ihrer Zeit nichts besseres anzufangen? Wenn Sie nicht helfen möchten, dann vermeiden Sie doch einfach zukünftige Beiträge.

  • Gerne, kennen Sie einen? Mal ehrlich, müssen diese unkonstruktiven Beiträge sein?


    Nein, der musste nicht sein. Ich hatte nur den Eindruck, dass hier permanent eine Antwort gewünscht wurde, die wir hier eigentlich nicht geben konnten, da - falls überhaupt Mietrecht - vor Gericht einzeln zu entscheiden wäre.

  • Ich hatte angenommen, dass es hierzu ebenfalls entsprechende Paragraphen gibt, an denen man sich orientieren kann.
    ....

    Mal ehrlich, müssen diese unkonstruktiven Beiträge sein? Wissen Sie mit Ihrer Zeit nichts besseres anzufangen? Wenn Sie nicht helfen möchten, dann vermeiden Sie doch einfach zukünftige Beiträge.

    Es ist ja unglaublich, was du hier erwartest. Wir sollen wissen, ob es rechtens ist, dass der Bauarbeiter, den du heimlich gefilmt hast, als er die Sachen deines Nachbarn heruntergeschmissen hat, das durfte oder nicht? Das tun wir natürlich nicht und jetzt wirst du auch noch unverschämt. Denkst du es gibt ein Gesetz mit dem Paragraphen "Ein Bauarbeiter darf die Sachen vom Nachbarn nicht vom Balkon schmeißen"?

    Hier geht es von der Duldungspflicht der Baumahßnahmen zum Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Möglicherweise gab es sogar eine Absprache. Aber da du ja sowieso etwas engstirnig zu sein scheinst, entscheide doch selber, was du gerne hättest und dann mach damit was du willst.

    Passt aber insgesamt ins Bild. Denunziant meint sich einmischen zu müssen, hat aber nicht genug Mut die Leute (Bauarbeiter/Verwaltung/Nachbarn) direkt anzusprechen. An deiner Stelle würde ich mir auch überlegen, ob du so einfach andere Menschen Filmen darfst.

    Mit dem Satz von Hoffmann von Fallersleben:
    „Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunnziant."

    verabschiede ich mich aus diesem Threat.
    H H

    Einmal editiert, zuletzt von H Hamburg (28. Juni 2015 um 15:20)

  • Es ist ja unglaublich, was du hier erwartest. Wir sollen wissen, ob es rechtens ist, dass der Bauarbeiter, den du heimlich gefilmt hast, als er die Sachen deines Nachbarn heruntergeschmissen hat, das durfte oder nicht? Das tun wir natürlich nicht[...]

    Haha, du bist ja drollig. Einfach mal irgendwelche Vermutungen/Anschuldigungen und sogar Beleidigungen raushauen. Wird ja schon stimmen. Kenne da auch ein schönes Zitat vom Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten". Und ja, was ich hier "erwarte", wobei ich mir das bisher nur erhoffte, doch nur für dich "erwarte" ich das von jetzt an natürlich, ist in einem Forum mit dem Titel MIETRECHT-HILFE rechtliche Hilfe oder eine grobe Richtung. Wobei für dich muss ich extra schreiben, dass es ganz konkret ein entsprechender Paragraph sein muss!!!! Nichts anderes dulde ich. Tss so ein Blödsinn :)

    Und warum sollte ich mich fragen, ob das Filmen/Fotografieren von Gebäuden auf öffentlichen Straßen verboten ist? Oder gehst du jetzt wieder davon aus, dass ich mit Tarnanzug im nächsten Busch auf der Lauer lag oder wie der Rentner mit Feldstecher hinterm Küchenfenster meine Nachbarschaft ohne Unterlass im Blick habe, weil ich nichts besseres zu tun habe? Mir fiel plötzlich, als ich mein Haus verließ und keine zwei Meter aus der Tür war, fast ein Stuhl auf den Kopf, da darf ich wohl mal fragen, ob das so ok ist. Wobei, was frag ich überhaupt.. nein, das Ablichten ist nicht verboten. Und da keine (Einzel)Personen im Vordergrund stehen und nicht klar erkennbar sind, da durch eine Mauer verdeckt, womit das Gebäude selbst im Vordergund steht, ist hier alles im Grünen Bereich. Ich weiß, total ärgerlich für dich.

    Ich habe rein aus Interesse gefragt, für den Fall das es einem Bekannten oder mir ebenfalls passiert (und bevor du wieder etwas vermutest: mein Balkon ist komplett geräumt) oder für den unwarscheinlichsten Fall, dass der Mieter panisch auf die Straße rennt und Hilfe/Zeugen sucht. Wenn man einen Dieb oder S-Bahn Schubser bei der Tat filmt und somit die Täter gefasst werden können, beschwert sich da kein Aas drüber. Wenn man aber Leute beim Beschädigen von Nachbars Eigentum "filmt" ist man ein Denunziant.. Ich glaube du lebst auch noch hinter den Grenzen von vor 1989 oder hast zu viele Nachbarschaftsstreitreportagen auf RTL2 und Co geschaut.. ^^

    Da du bisher eh nur anprangernden Blödsinn von dir gibst, geleite ich dich Kritikaster gerne aus "meinem" Threat, wünsche aber trotzdem noch freundlich Alles Gute :)

    2 Mal editiert, zuletzt von Heinikin (1. Juli 2015 um 00:51)

  • Haha, du bist ja drollig. Einfach mal irgendwelche Vermutungen/Anschuldigungen und sogar Beleidigungen raushauen. Wird ja schon stimmen. Kenne da auch ein schönes Zitat vom Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten". Und ja, was ich hier "erwarte", wobei ich mir das bisher nur erhoffte, doch nur für dich "erwarte" ich das von jetzt an natürlich, ist in einem Forum mit dem Titel MIETRECHT-HILFE rechtliche Hilfe oder eine grobe Richtung. Wobei für dich muss ich extra schreiben, dass es ganz konkret ein entsprechender Paragraph sein muss!!!! Nichts anderes dulde ich. Tss so ein Blödsinn :)

    Und warum sollte ich mich fragen, ob das Filmen/Fotografieren von Gebäuden auf öffentlichen Straßen verboten ist? Oder gehst du jetzt wieder davon aus, dass ich mit Tarnanzug im nächsten Busch auf der Lauer lag oder wie der Rentner mit Feldstecher hinterm Küchenfenster meine Nachbarschaft ohne Unterlass im Blick habe, weil ich nichts besseres zu tun habe? Mir fiel plötzlich, als ich mein Haus verließ und keine zwei Meter aus der Tür war, fast ein Stuhl auf den Kopf, da darf ich wohl mal fragen, ob das so ok ist. Wobei, was frag ich überhaupt.. nein, das Ablichten ist nicht verboten. Und da keine (Einzel)Personen im Vordergrund stehen und nicht klar erkennbar sind, da durch eine Mauer verdeckt, womit das Gebäude selbst im Vordergund steht, ist hier alles im Grünen Bereich. Ich weiß, total ärgerlich für dich.

    Ich habe rein aus Interesse gefragt, für den Fall das es einem Bekannten oder mir ebenfalls passiert (und bevor du wieder etwas vermutest: mein Balkon ist komplett geräumt) oder für den unwarscheinlichsten Fall, dass der Mieter panisch auf die Straße rennt und Hilfe/Zeugen sucht. Wenn man einen Dieb oder S-Bahn Schubser bei der Tat filmt und somit die Täter gefasst werden können, beschwert sich da kein Aas drüber. Wenn man aber Leute beim Beschädigen von Nachbars Eigentum "filmt" ist man ein Denunziant.. Ich glaube du lebst auch noch hinter den Grenzen von vor 1989 oder hast zu viele Nachbarschaftsstreitreportagen auf RTL2 und Co geschaut.. ^^

    Da du bisher eh nur anprangernden Blödsinn von dir gibst, geleite ich dich Kritikaster gerne aus "meinem" Threat, wünsche aber trotzdem noch freundlich Alles Gute :)

    Wie Du es drehst und wendest: Das Filmen und Fotografieren von Dritten ohne deren Erlaubnis stellt eine Persönlichkeitsverletzung dar und ist strafbar. Oder warum denkst Du, rennen professionelle Filmteams jeden Passanten hinterher, um deren Erlaubnis zur erhalten, das gefilmte auch im TV zeigen zu dürfen, der im Hintergrund durch das Bild rennt?
    Das kann Schadensersatzansprüche und sogar strafrechtliche Konsequenten haben, wenn man jemanden ohne dessen Erlaubnis filmt.

    Auch das Filmen von angeblichen Straftaten fällt unter den § 201 a StGB, da ja nicht eindeutig ist, ob es sich wirklich um eine Straftat handelt. Und wenn jemand das Eigentum eines anderen zerstört, liegt kein öffentliches Interesse darin begründet. Das ist zivilrecht zwischen zwei Personen.

    Und woher willst Du wissen, ob es nicht doch eine Absprache zwischen dem Mieter und dem Vermieter gab und dieses rabiate Räumen des Balkons abgesprochen war?

    Wilde Spekulationen haben so machem schon ein Vermögen gekostet. Teile doch einfach dem betroffenen Mieter mit, dass Du gesehen hast, wer wann wie und wo die Sachen vom Balkon entfernt hat. Entweder der Mieter sagt "super, ich brauche Deine ZEUGENAUSSAGE" (verbotene Filme wären vor Gericht eh nicht zulässig und müssten vom Richter ignoriert werden), oder der Mieter sagt "Weiß ich doch".

    Und damit ist für mich diese Frage beantwortet. Alles andere ist überflüssig und artet in Spinnerei aus.

  • Wäre es vielleicht möglich meine Frage zu beantworten? Es geht mir hier nicht um die Duldungspflicht, und auch nicht, dass ich mich in etwas einmischen will. Also nochmal: Dürfen Bauarbeiter fremdes Eigentum einfach aus dem 5. Stock auf die Straße werfen?
    Wäre schön wenn jetzt bei der Frage geblieben werden könnte..

    Das ist strafbar, nicht nur weil es fremdes Eigentum ist, auch gefährlich. Aber das weißt Du auch sicher selbst.

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