gemeinsamen Mietvertrag mit Vollmacht kündigen

  • Hallo!

    Kann ein von Ehepartnern gemeinsam geschlossner Mietvertrag (aus Zeit- und Poststreikgründen) von einer Person alleine wirksam gekündigt werden? Mündliche Vollmacht des Partners ist gegeben, ggf. auch schriftlich nachgereicht.

    Wenn ja, in welcher Form bringt man dies bei dem Schreiben zum Ausdruck?

    Danke für die Hilfe und Grüße!

    BB

  • Entweder mit Originalunterschrift beider Personen unter der Kündigung oder zusammen mit der original unterschriebenen Vollmacht.

    Alles andere wäre unwirksam bzw. würde das Vertragsende verschieben.

    Außer der Zustellung per Post gibt es noch andere Möglichkeiten.

  • Zur Unterschrift einer Vollmacht reicht es wohl noch. Zu einer gemeinsamen Kündigung mit beiden Unterschriften scheinbar nicht mehr.
    Mir geht da Logik ab.

  • Naja, eine Kündigung mit beiden Unterschriften müsste halt zwei Postwege schaffen, und rechtzeitig ankommen, ansonsten kann ich die Kündigung hier vor Ort persönlich einwerfen...
    Wie könnte in so einem Fall eine nichtpostalische Zustellung aussehen? Reicht auch einscannen, mailen, mitunterschreiben, weitermailen? Ich dachte eher nicht...

    Reicht als Vollmacht eine gemailte bzw. gefaxte Kopie?

    Edit: Worterkennung korrigiert...

  • Zitat

    Wie könnte in so einem Fall eine nichtpostalische Zustellung aussehen? Reicht auch einscannen, mailen, mitunterschreiben, weitermailen? Ich dachte eher nicht...

    Reicht als Vollmacht eine gemailte bzw. gefaxte Kopie?

    Nein. Nur in Schriftform, heißt mit Originalunterschrift.

    Zitat

    Wie könnte in so einem Fall eine nichtpostalische Zustellung aussehen?

    Damit meinte ich das man außer der deutschen Post auch andere Zustellunternehmen wählen kann. Zum Beispiel PIN, Hermes, UPS usw.

    Ganz andere Möglichkeit, jeder von Euch schickt dem Vermieter eine Kündigung. Es steht zwar geschrieben das ein gemeinsamer Mietervertrag nur von allen Personen der jeweiligen Partei gekündigt werden kann, aber nicht das diese in einem gemeinsamen Schriftstück erfolgen muß.

    Wichtig ist nur des korrekte Kündigungsdatum, z. B. 30.9.15, und das beide Schriftstücke fristgerecht, spätestens am 3.7.15., beim Vermieter eingegangen sind.

  • Wie könnte in so einem Fall eine nichtpostalische Zustellung aussehen?


    Durch Boten (=Zeuge) geht auch. Der sollte allerdings das Schriftstück (mit Originalunterschrift) vorher gelesen haben.

  • Was ist denn daran nicht zu verstehen?
    Man beauftragt einen Bekannten, den Brief zuzustellen. Der Bekannte sollte den Brief auch gelesen haben und den Inhalt kennen. So kann er als Zeuge auftreten.

    Die Zustellung per Boten ist stets der Zustellung per Post vorzuziehen, da bei der Post beim Einschreiben nur die Zustellung eines Briefumschlags mit unbekanntem Inhalt bestätigt wird.

  • Genauer gesagt verstehe ich zwei Dinge nicht:

    Ohne die Situation genauer erklärt zu haben, ist doch trotzdem aus dem Thread inzwischen klar, dass ein Partner am Wohnort des Vermieters ist, und den Brief auch selbst einwerfen kann --> einfacher und besser als ein weiterer Bote!
    Der andere Partner ist irgendwo weiter weg, hinzufahren und eine Unterschrift abzuholen kommt offensichtlich nicht in Frage, also ist es sicher auch wirtschaftlich nicht vernünftig und vertretbar dafür einen Boten zu beauftragen. Theoretisch sicher möglich, allerdings doch sehr praxisfern.

    Zweite Unklarheit: Wieso sollte der Bote die Kündigung gelesen haben - okay, schon ansatzweise beantwortet; wieso sollte aber im Streitfall die Aussage des Boten (dass es sich um besagtes Schriftstück handelte) wichtig sein?
    Sollte ein Empfänger im Streitfall tatsächlich gegen die Aussage des Absenders argumentieren wollen, er habe einen leeren Briefumschlag erhalten, oder ein anderes Schriftstück, welches er aber auch nicht mehr vorlegen kann???

  • Genauer gesagt verstehe ich zwei Dinge nicht:

    Ohne die Situation genauer erklärt zu haben, ist doch trotzdem aus dem Thread inzwischen klar, dass ein Partner am Wohnort des Vermieters ist, und den Brief auch selbst einwerfen kann --> einfacher und besser als ein weiterer Bote!
    Der andere Partner ist irgendwo weiter weg, hinzufahren und eine Unterschrift abzuholen kommt offensichtlich nicht in Frage, also ist es sicher auch wirtschaftlich nicht vernünftig und vertretbar dafür einen Boten zu beauftragen. Theoretisch sicher möglich, allerdings doch sehr praxisfern.


    Ja super... mach das. Der Vermieter kann sagen: Was haben Sie? Eine Kündigung eingeworfen? Ich habe nichts bekommen.

    --> Nimm einen Dritten als Boten = Zeuge!


    Zweite Unklarheit: Wieso sollte der Bote die Kündigung gelesen haben - okay, schon ansatzweise beantwortet; wieso sollte aber im Streitfall die Aussage des Boten (dass es sich um besagtes Schriftstück handelte) wichtig sein?
    Sollte ein Empfänger im Streitfall tatsächlich gegen die Aussage des Absenders argumentieren wollen, er habe einen leeren Briefumschlag erhalten, oder ein anderes Schriftstück, welches er aber auch nicht mehr vorlegen kann???

    Ja, das kann der Empfänger.
    Wenn niemand den Inhalt bezeugen kann, kann man immer sagen, die Kündigung ist nicht angekommen.
    Zur Not fächelt der Vermieter mit einem halb zerrissenen Briefumschlag rum und sagt, es ist nur ein kaputter Briefumschlag angekommen. Der Inhalt hat den Postweg wohl nicht überlebt.
    (und um diejenigen auszubremsen, die meinen, das wäre Realitätsfern: Wir bekommen jeden Monat an die 500 Briefe. Und da sind jedesmal um die 2 bis 3 Briefe dabei, die auf dem Postweg beschädit wurden. Manchmal scheinen die Postboten mit der Post Fußball zu spielen. Das ist also keine Spinnerei.)

    Um es 100 % sicher zu machen: Zustellung per Gerichtsvollzieher. Kostet auch nicht die Welt und ist 100 % rechtssicher, da der gerichtsvollzieher den Inhalt auch bezeugt.

  • Ja super... mach das. Der Vermieter kann sagen: Was haben Sie? Eine Kündigung eingeworfen? Ich habe nichts bekommen.

    --> Nimm einen Dritten als Boten = Zeuge!

    Wieso wäre meine eigene Aussage dazu als Zeuge wertlos?
    Natürlich müsste im Ernstfall ein Richter die Glaubwürdigkeit entgegengesetzter Aussagen abwägen, aber wenn keine weiteren Unregelmäßigkeiten im Raum stehen sehe ich hier wenig Raum für Zweifel.

    Ja, das kann der Empfänger.
    Wenn niemand den Inhalt bezeugen kann, kann man immer sagen, die Kündigung ist nicht angekommen.
    Zur Not fächelt der Vermieter mit einem halb zerrissenen Briefumschlag rum und sagt, es ist nur ein kaputter Briefumschlag angekommen. Der Inhalt hat den Postweg wohl nicht überlebt.
    (und um diejenigen auszubremsen, die meinen, das wäre Realitätsfern: Wir bekommen jeden Monat an die 500 Briefe. Und da sind jedesmal um die 2 bis 3 Briefe dabei, die auf dem Postweg beschädit wurden. Manchmal scheinen die Postboten mit der Post Fußball zu spielen. Das ist also keine Spinnerei.)

    Um es 100 % sicher zu machen: Zustellung per Gerichtsvollzieher. Kostet auch nicht die Welt und ist 100 % rechtssicher, da der gerichtsvollzieher den Inhalt auch bezeugt.

    Siehe oben - kommt sowas denn tatsächlich vor? Ernst gemeinte Frage!! Sicher werden Briefe beschädigt, aber machen tatsächlich "Empfänger" vor Gericht regelmäßig entgegen der Wahrheit glaubhaft, Kündigungen nicht erhalten zu haben, mit "halbzerrissenen Umschlägen", leeren Zetteln, usw.? Und kommen damit durch?
    Hast Du tatsächlich diese Erfahrung gemacht? Okay - ich habe damit gar keine Erfahrung, kann es aber erstmal nicht so einfach glauben!

  • Wieso wäre meine eigene Aussage dazu als Zeuge wertlos?
    Natürlich müsste im Ernstfall ein Richter die Glaubwürdigkeit entgegengesetzter Aussagen abwägen, aber wenn keine weiteren Unregelmäßigkeiten im Raum stehen sehe ich hier wenig Raum für Zweifel.


    Siehe oben - kommt sowas denn tatsächlich vor? Ernst gemeinte Frage!! Sicher werden Briefe beschädigt, aber machen tatsächlich "Empfänger" vor Gericht regelmäßig entgegen der Wahrheit glaubhaft, Kündigungen nicht erhalten zu haben, mit "halbzerrissenen Umschlägen", leeren Zetteln, usw.? Und kommen damit durch?
    Hast Du tatsächlich diese Erfahrung gemacht? Okay - ich habe damit gar keine Erfahrung, kann es aber erstmal nicht so einfach glauben!

    Als Kläger oder Beklagter kannst Du Dich nicht selber bezeugen. Du bist der, der vor Gericht steht und seine Aussage macht um seinen Willen zu bekommen. Da brauchst Du weitere Zeugen, die Deine Aussage bestätigen. Es sei denn, Du hast eine gespaltene persönlichkeit. Dann kannst Du den Napoleon in Dir bitten, für Dich auszusagen.
    Nimm die rosa Brille runter. Vor Gericht sind alle Mittel erlaubt, solange sie nicht auffliegen. Und es werden auch alle Mittel gezogen.

  • Brian.Basco,
    ich habe den Eindruck, dass Du entweder nichts begriffen hast oder nicht begreifen willst und Kaputtdiskutiererei bevorzugst.

    Ich hab alles begriffen, und das eigentliche Thema schon lange beendet :rolleyes:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!