Vermieterin kündigt Kündigung an

  • Hallo, Leute
    meine Vermieterin hat eine fristlose Kündigung angekündigt. Es geht darum, dass in meiner Dusche die Armatur sich durchdreht und deshalb nicht funktioniert und unter meinem Waschbecken tropfte Wasser aus.
    Ihr Mann kam vor 3 Tagen vorbei und hat die Sache mit dem Waschbecken mehr oder weniger repariert.
    Sie hat mir gestern ein Schreiben geschickt, dass ich dafür verantwortlich bin und bezieht sich auf die Kleinreparaturklausel: Sie müssen Kleinreparaturen bis zur Höhe von 100 Euro selbst beheben. Schreiben meinerseits wurde mit 3Wochen Fristsetzung abgeschickt vor x Monaten. Ich habe rückwirkend 4%Miete gekürzt und möchte es weiterhin machen.
    Was würdet ihr mir raten?Habe ehrlichgesagt kein Geld für einen Anwalt

    Einmal editiert, zuletzt von mandy18 (24. Juni 2015 um 23:05)

  • Raten? Ruhig bleiben.

    Eine durchgedrehte (was soll das eigentlich sein?) Armatur und ein tropfendes Waschbecken sind kein Grund zur fristlosen Kündigung.

    Allerdings Mietschulden. Ist die Mietminderung unberechtigt oder unangemessen hoch kann der VM, sobald sich ein entsprechender Betrag "angesammelt" hat, fristlos kündigen.

    Zitat

    Sie hat mir gestern ein Schreiben geschickt, dass ich dafür verantwortlich bin und bezieht sich auf die Kleinreparaturklausel: Sie müssen Kleinreparaturen bis zur Höhe von 100 Euro selbst beheben.

    Und hat sie recht? Gibt es eine solche Klausel im Vertrag?

    Wohnst Du zufällig mit der Vermieterin in einem Haus welches nur 2 Wohnungen hat?

  • § 536 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Was unerheblich ist, müssen Sie selbst entscheiden. Bei einem Selbstbehalt könnte die Duscharmatur durchaus von Ihnen ersetzt werden. Wenn man kein Geld für den Anwalt hat, sollte man besonders genau sein eigenes Verhalten prüfen.

  • Zitat

    Sie hat mir gestern ein Schreiben geschickt, dass ich dafür verantwortlich bin und bezieht sich auf die Kleinreparaturklausel: Sie müssen Kleinreparaturen bis zur Höhe von 100 Euro selbst beheben.

    Das kann gut sein. Was steht im Mietvertrag? Grundsätzlich könnte eine Reparatur der Armatur schon unter diese Klausel fallen.

    Zitat

    Ich habe rückwirkend 4%Miete gekürzt und möchte es weiterhin machen.

    Zwei Dinge hierzu:

    1. Rückwirkende Mietminderungen sind in solchen Fällen generell nicht möglich. Es kann nur für künftige Monate gemindert werden.
    2. Eine defekte Armatur stellt meiner Meinung nach keinen minderungswürdigen Mangel dar. Dahingehend auch der Verweis auf @Kolinums Beitrag: Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Zitat

    Was würdet ihr mir raten?

    Den Mietvertrag auf eine Kleinstreparaturklausel prüfen und ggfs. den zu unrecht einbehaltenen Minderungsbetrag an den Vermieter zahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • danke für eure Tipps. Das Problem ist jetzt vom Tisch.
    Vermieterin hat sich nochmal gemeldet und sich entschuldigt. Sie sagt, sie kümmert sich um die Mängel. Die Mietminderung akzeptiert sie bis zur Behebung der Mängel.
    Anscheinend hat sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

  • Derart großzügige Vermieter sind selten. Da hast Du Glück gehabt.

    Zitat

    Anscheinend hat sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

    Das wage ich zu bezweifeln.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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