Beschwerde über Hausmeister Lärm + Reaktion Hausverwaltung

  • Hallo Forenmitglieder,

    ich habe einmal eine Frage zu den Rechten der Hausverwaltung.
    Zur Geschichte:
    Vor längerem schrieb ich eine Beschwerde per Mail an unsere Hausverwaltung bezüglich der wöchentlichen Reinigungsarbeiten durch unseren Hausmeister. Dieser benutzt zur Straßenreinigung einen dieser verdammten lauten Laubbläser. In meiner Mail schrieb ich, dass der 2-Takt-Laubbläser sehr laut ist und ich dadurch nach meinen Nachtschichten jeden Dienstag mehrere Stunden auf Grund des Lärms nicht schlafen kann (trotz Ohropacks).

    Eine Antwort erhielt ich leider nie von der Hausverwaltung. Dafür berichtete mir meine Frau mehrere Wochen später ziemlich aufgelöst von ihrer sehr unschönen Begegnung mit besagtem Hausmeister. An dem Tag sprach sie ihn auf die mangelhafte Hausinnenreinigung an. (Der Mann hat es wochenlang nicht hinbekommen zwei Flecken vor unserer Tür vernünftig wegzuwischen...)

    So, und das ist jetzt der Hammer! Er blaffte sie direkt aggressiv an, dass er sehr wohl wüsste wie man wischt. Und er wüsste auch von unserer Beschwerde (ja klar soll er ja auch-sonst brauch ich mich ja nicht beschweren) und überhaupt habe er keinen 2-Takt Laubbläser sondern einen 4-Takt.!
    Dann zitierte er sinngemäß noch weitere Einzelheiten aus der Mail von mir.

    Das heißt, die Hausverwaltung hat dem Mann tatsächlich 1 zu 1 meine Mail zu lesen gegeben!!!
    Meiner Meinung nach dürfen die doch sowas gar nicht??
    Die dürfen den Hausmeister über die Beschwerde informieren, mehr aber auch nicht.

    Oder sehe ich das falsch?

    Jedenfalls habe ich dann auch noch einmal dazu eine gepfefferte Mail an die Hausverwaltung geschrieben, worauf natürlich auch, völlig überraschend, nie eine Reaktion oder Antwort kam.

    Hat jemand einen Tipp wie das ganze rechtlich aussieht?

    Danke vorab...

  • Hallo Forenmitglieder, ich habe einmal eine Frage zu den Rechten der Hausverwaltung..... Hat jemand einen Tipp wie das ganze rechtlich aussieht? Danke vorab...

    Also deine Sicht ist etwas einseitig find ich (wäre hier anders vorgegangen) auf der anderen seite auch nachvollziehbar. Dir bleibt nix anderes übrig als per Pegelmessung alles zu beweisen. Tagsüber gelten ja die hohen Werte.

    viel Erfolg

  • DrHossa,
    wenn Du eine berechtigte Beschwerde hast, wende Dich bitte schriftlich an Deinen Vermieter.
    Mails oder dgl. sind dafür geeignet, im virtuellen Papierkorb zu verschwinden.

  • OK, danke erstmal für die Antworten.
    Aber was ist mit dem Thema, dass die dem Hausmeister meine Mail direkt zu lesen gegeben haben. Dann hat der Mann ja nun wahrscheinlich auch meine Mailadresse.
    Das kann doch so nicht rechtens sein..?

  • OK, danke erstmal für die Antworten.
    Aber was ist mit dem Thema, dass die dem Hausmeister meine Mail direkt zu lesen gegeben haben. Dann hat der Mann ja nun wahrscheinlich auch meine Mailadresse.
    Das kann doch so nicht rechtens sein..?


    Dann sollteste Dich doch besser an ein Datenschutz-Forum wenden.


  • Das kann doch so nicht rechtens sein..?

    Was soll daran Unrecht sein, oder ist deine Mailaddy ein solch schützenwertes Gut, das nicht in die falschen Hände geraten darf? Man kann mit seiner Paranoia aber auch übertreiben.

  • OK, danke erstmal für die Antworten.
    Aber was ist mit dem Thema, dass die dem Hausmeister meine Mail direkt zu lesen gegeben haben. Dann hat der Mann ja nun wahrscheinlich auch meine Mailadresse.
    Das kann doch so nicht rechtens sein..?

    Hallo,

    doch es ist rechtens, denn man müsste durchaus damit rechnen, dass die Mail dem Beschuldigten zu einer Stellungnahme vorgelegt wird, ferner auch damit, dass wenn man eine E-Mail versendet, auch der Versender, bzw. E-Mail Adresse bekannt wird.

    Natürlich darf diese E-Mailadresse nicht mißbräuchlich behandelt werden.

    Grundsätzlich halte ich auch die Hausverwaltung für den falschen Ansprechpartner, das wäre nämlich der Vermieter als Vertragspartner.

    Wenn es einem zu Laut ist und man nicht mit Nichts zufrieden ist, dann hat man immer noch die Möglichkeit sich eine andere Bleibe zu suchen.

    Gruß

    BHShuber

  • Zitat


    Jedenfalls habe ich dann auch noch einmal dazu eine gepfefferte Mail an die Hausverwaltung geschrieben, worauf natürlich auch, völlig überraschend, nie eine Reaktion oder Antwort kam.

    Nur so viel: Wer Wind säht, wird Sturm ernten.

    Zitat

    Das heißt, die Hausverwaltung hat dem Mann tatsächlich 1 zu 1 meine Mail zu lesen gegeben!!!

    Es kommt darauf an, wer in dieser E-Mail angesprochen wurde und ob der Hausmeister ein Angestellter der Verwaltung ist.
    Ansonsten: Kommt eine Beschwerde über einen Hausmeister, ist es doch logisch, dass dieser darauf angesprochen wird.

    Was ist eigentlich so schlimm daran, dass der Hausmeister von Eurem Anliegen erfahren hat?

    Zitat

    Vor längerem schrieb ich eine Beschwerde per Mail an unsere Hausverwaltung bezüglich der wöchentlichen Reinigungsarbeiten durch unseren Hausmeister. Dieser benutzt zur Straßenreinigung einen dieser verdammten lauten Laubbläser. In meiner Mail schrieb ich, dass der 2-Takt-Laubbläser sehr laut ist und ich dadurch nach meinen Nachtschichten jeden Dienstag mehrere Stunden auf Grund des Lärms nicht schlafen kann (trotz Ohropacks).

    Solange die entsprechenden Ruhezeiten eingehalten werden, könnt ihr hier gar nichts machen. Das Problem in Mehrfamilienhäusern ist nun mal, dass jeder Mieter andere Arbeits- und Ruhezeiten hat. Allen Mietern kann man es nicht recht machen. Soll der Hausmeister nun andere Arbeitszeiten bekommen oder extra einen leiseren Bläser kaufen? Das ist doch realitätsfern.
    Bei mir rattert auch wöchentlich der Hausmeister mit dem Rasenmäher am Haus vorbei. Den Lärm empfinde ich auch nicht als angenehm, weiß aber, dass er seine Arbeit machen muss.

    Abschließend: Bevor ich gegen Hausverwaltung/Vermieter schimpfe und diesem entsprechende "böse" Schreiben zukommen lasse, würde ich mich erst einmal klären, ob ich mich im Recht befinde. Genau das bezweifle ich in Eurem Fall.

    Zitat

    Dann hat der Mann ja nun wahrscheinlich auch meine Mailadresse.
    Das kann doch so nicht rechtens sein..?

    Ich vergrößere deine (sorry) Paranoia mal noch ein bisschen: Der Hausmeister kennt sogar Eure Postanschrift, bzw. weiß wo Ihr wohnt. Da ist die Kenntnis einer E-Mail-Adresse tatsächlich so ein großes Problem? Sorry, aber das verstehe ich absolut nicht.

    Hier scheint es nur um das gängige Mieterprinzip zu gehen: "Ich zahle Miete, also muss der Vermieter machen, was ich will".

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    2 Mal editiert, zuletzt von Leipziger82 (25. Juni 2015 um 11:58)

  • Die Hausverwaltung sollte den Hausmeister anweisen, nur noch nachts, wenn der Fragesteller arbeitet, den Laubbläser zu nutzen...

    Oh.. verdammt, was vergessen:

    [Ironie On]Die Hausverwaltung sollte den Hausmeister anweisen, nur noch nachts, wenn der Fragesteller arbeitet, den Laubbläser zu nutzen... [Ironie off]


    Jetzt im Ernst: Außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten (dazu zählt nichtmal die Mittagsruhe sondern tatsächlich nur die nächtliche Ruhezeit) darf der Hausmeister natürlich seine Arbeit machen.
    Und natürlich darf die Hausverwaltung dem Hausmeister die Beschwerde weiterleiten. Er muss sich ja rechtfertigen können und wissen, was ihm vorgeworfen wird. Wenn Sie den Klamaukweg E-Mail gehen, ist es ihr Problem. E-Mails sind kein gerichtlich anerkanntes Kommunikationsmittel.

    BHShuber
    Natürlich ist die Hausverwaltung der richtige Ansprechpartner. Diese hat mit dem Eigentümer einen Vertrag, dass sie sich um ALLE Belange des Grundstücks (also auch Mieterangelegenheiten, Vertragsangelegenheiten, Rechtsangelegenheiten) kümmert und ist sogar bevollmächtigt. Ich kenne genügend Eigentümer, die Post von Mietern zurückschicken mit der Aufforderung, die bevollmächtigte Hausverwaltung zu kontaktieren. Ich kenne auch genügend Eigentümer, insbesondere große Fonds, die bei besonders "aufdringlichen" Mietern dem Verwalter auffordern, den Mieter irgendwie loszuwerden.
    1. Ansprechpartner ist die bevollmächtigte Verwaltung.
    2. Ansprechpartner, nur wenn der 1. sich tot stellt und inaktiv ist, ist der Eigentümer.

    Äquivalent dazu:
    Schreib Du mal einen Rechtsgegner direkt an und ignoriere seinen bevollmächtigten Anwalt. Der Richter wird Dir was vorsingen, weil Du die Mandantenvollmacht ignoriert hast. Eine Richterin am AG Charlottenburg hat mich deswegen mal gefaltet. Mir war der Anwalt der Gegenseite (unwissend, arrogant, uneinsichtig) zu dämlich und ich habe die Mieterin weiter selber angeschrieben. Ungefährer O-Ton der Richterin: "Vollmachtswege - sofern bekannt - müssen eingehalten werden".

  • An dem Tag sprach sie ihn auf die mangelhafte Hausinnenreinigung an. (Der Mann hat es wochenlang nicht hinbekommen zwei Flecken vor unserer Tür vernünftig wegzuwischen...)

    ...

    Den Vorrednern kann ich nur zustimmen. Freu dich doch, dass dein Schreiben überhaupt thematisiert wurde und nicht gleich in der Rundablage gelandet ist.

    Nur zu den Flecken einen Kommentar. Wenn ihr wochenlang zwei Flecken vor eurer Wohnungstür habt, warum nehmt ihr nicht einfach einen Lappen und wischt sie weg? Aber nein, da wird lieber Stimmung gegen den Hausmeister gemacht.

    Ich bin sicher kein großer Freund von Hausmeistern, aber man sollte ihnen wenigstens mit Respekt begegnen und nicht so tun, als wäre er ein persönlcher Diener.

    Sachen gib's ....
    Gruss
    H H

    Einmal editiert, zuletzt von H Hamburg (25. Juni 2015 um 23:41)

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