Beiträge von DrHossa

    Hallo Forenmitglieder,

    ich habe einmal eine Frage zu den Rechten der Hausverwaltung.
    Zur Geschichte:
    Vor längerem schrieb ich eine Beschwerde per Mail an unsere Hausverwaltung bezüglich der wöchentlichen Reinigungsarbeiten durch unseren Hausmeister. Dieser benutzt zur Straßenreinigung einen dieser verdammten lauten Laubbläser. In meiner Mail schrieb ich, dass der 2-Takt-Laubbläser sehr laut ist und ich dadurch nach meinen Nachtschichten jeden Dienstag mehrere Stunden auf Grund des Lärms nicht schlafen kann (trotz Ohropacks).

    Eine Antwort erhielt ich leider nie von der Hausverwaltung. Dafür berichtete mir meine Frau mehrere Wochen später ziemlich aufgelöst von ihrer sehr unschönen Begegnung mit besagtem Hausmeister. An dem Tag sprach sie ihn auf die mangelhafte Hausinnenreinigung an. (Der Mann hat es wochenlang nicht hinbekommen zwei Flecken vor unserer Tür vernünftig wegzuwischen...)

    So, und das ist jetzt der Hammer! Er blaffte sie direkt aggressiv an, dass er sehr wohl wüsste wie man wischt. Und er wüsste auch von unserer Beschwerde (ja klar soll er ja auch-sonst brauch ich mich ja nicht beschweren) und überhaupt habe er keinen 2-Takt Laubbläser sondern einen 4-Takt.!
    Dann zitierte er sinngemäß noch weitere Einzelheiten aus der Mail von mir.

    Das heißt, die Hausverwaltung hat dem Mann tatsächlich 1 zu 1 meine Mail zu lesen gegeben!!!
    Meiner Meinung nach dürfen die doch sowas gar nicht??
    Die dürfen den Hausmeister über die Beschwerde informieren, mehr aber auch nicht.

    Oder sehe ich das falsch?

    Jedenfalls habe ich dann auch noch einmal dazu eine gepfefferte Mail an die Hausverwaltung geschrieben, worauf natürlich auch, völlig überraschend, nie eine Reaktion oder Antwort kam.

    Hat jemand einen Tipp wie das ganze rechtlich aussieht?

    Danke vorab...

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