Kein Mietvertrag / Kaution schon auf Kautionskonto einbezahlt / RÜCKERHALT?

  • Hallo alle zusammen,

    ich hatte meinen Fall hier in diesem Thread:

    https://forum.mietrecht.de/thread/9265-ru…ahlten-kaution/

    schon mal geschildert.

    Aktuell ist der Fall wie folgt:

    - Es ist kein Mietvertrag zustande gekommen
    - Es existiert nur eine Reservierungsvereinbarung, bei der eine Wohnung gegen Bezahlung von Betrag x reserviert wird
    - Betrag x wurde allerdings bereits auf ein Mietkautionskonto einbezaht (wir konnten ja nicht ahnen, dass der Mietvertrag nicht zustande kommen wird!)

    Wir haben mit der Bank gesprochen. Laut dieser muss der Vermieter das Konto einfach nur freigeben und bestätigen, dass es zu keinem Mietvertrag gekommen ist. Dazu das Sparbuch bei der Bank abgeben, dann können wir das Geld ausbezahlt bekommen. Heute kam jedoch ein Schreiben von der Bank, das uns darüber in Kenntnis setzt, dass der Vermieter die Auszahlung des Geldes an IHN verlangt.

    Wir zweifeln jetzt daran, dass das so rechtens ist, denn das steht im Widerspruch zu der Aussage, die wir direkt von der Bank erhalten haben. Laut dieser müssen wir nun Widerspruch einlegen, sonst wird das Geld in 4 Wochen an den Vermieter ausbezahlt.

    Kann dieser sich weigern, das Konto für uns freizugeben, obwohl nachweislich kein Mietverhältnis zustande gekommen ist und er überhaupt keinen rechtlichen Anspruch auf das von uns bezahlte Geld hat???

    Viele Grüße,
    eine sehr verwirrte und langsam verzweifelte Elsa

  • Die Kaution hat direkt der Vermieter bekommen, diesen haben wir bisher allerdings nicht ans Telefon bekommen und auf unser Einschreiben hat er bisher auch nicht reagiert. Einzig der Brief der Sparkasse kam bei uns an, mit der Info, dass er sich die Kaution ausbezahlen lassen will. Das geht fristgerecht erst in 4 Wochen und wir können (und werden) auch Widerspruch einlegen. Nur bevor wir jetzt unseren Anwalt einschalten, wollte ich für den guten Schlaf einfach gerne wissen, woran wir da eigentlich sind bzw. ob ein Widerspruch bei der Bank denn reicht.

  • Hallo alle zusammen,

    ich hatte meinen Fall hier in diesem Thread:

    https://forum.mietrecht.de/thread/9265-ru…ahlten-kaution/

    schon mal geschildert.

    Aktuell ist der Fall wie folgt:

    - Es ist kein Mietvertrag zustande gekommen
    - Es existiert nur eine Reservierungsvereinbarung, bei der eine Wohnung gegen Bezahlung von Betrag x reserviert wird
    - Betrag x wurde allerdings bereits auf ein Mietkautionskonto einbezaht (wir konnten ja nicht ahnen, dass der Mietvertrag nicht zustande kommen wird!)

    Wir haben mit der Bank gesprochen. Laut dieser muss der Vermieter das Konto einfach nur freigeben und bestätigen, dass es zu keinem Mietvertrag gekommen ist. Dazu das Sparbuch bei der Bank abgeben, dann können wir das Geld ausbezahlt bekommen. Heute kam jedoch ein Schreiben von der Bank, das uns darüber in Kenntnis setzt, dass der Vermieter die Auszahlung des Geldes an IHN verlangt.

    Wir zweifeln jetzt daran, dass das so rechtens ist, denn das steht im Widerspruch zu der Aussage, die wir direkt von der Bank erhalten haben. Laut dieser müssen wir nun Widerspruch einlegen, sonst wird das Geld in 4 Wochen an den Vermieter ausbezahlt.

    Kann dieser sich weigern, das Konto für uns freizugeben, obwohl nachweislich kein Mietverhältnis zustande gekommen ist und er überhaupt keinen rechtlichen Anspruch auf das von uns bezahlte Geld hat???

    Viele Grüße,
    eine sehr verwirrte und langsam verzweifelte Elsa

    Hallo,

    wie bereits erwähnt solltet ihr in dieser Sache einen Anwalt konsultieren und unter Umständen auf Herausgabe der Kaution klagen!

    Gruß

    BHShuber

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