Beiträge von Elsa

    Die Kaution hat direkt der Vermieter bekommen, diesen haben wir bisher allerdings nicht ans Telefon bekommen und auf unser Einschreiben hat er bisher auch nicht reagiert. Einzig der Brief der Sparkasse kam bei uns an, mit der Info, dass er sich die Kaution ausbezahlen lassen will. Das geht fristgerecht erst in 4 Wochen und wir können (und werden) auch Widerspruch einlegen. Nur bevor wir jetzt unseren Anwalt einschalten, wollte ich für den guten Schlaf einfach gerne wissen, woran wir da eigentlich sind bzw. ob ein Widerspruch bei der Bank denn reicht.

    Hallo alle zusammen,

    ich hatte meinen Fall hier in diesem Thread:

    https://forum.mietrecht.de/thread/9265-ru…ahlten-kaution/

    schon mal geschildert.

    Aktuell ist der Fall wie folgt:

    - Es ist kein Mietvertrag zustande gekommen
    - Es existiert nur eine Reservierungsvereinbarung, bei der eine Wohnung gegen Bezahlung von Betrag x reserviert wird
    - Betrag x wurde allerdings bereits auf ein Mietkautionskonto einbezaht (wir konnten ja nicht ahnen, dass der Mietvertrag nicht zustande kommen wird!)

    Wir haben mit der Bank gesprochen. Laut dieser muss der Vermieter das Konto einfach nur freigeben und bestätigen, dass es zu keinem Mietvertrag gekommen ist. Dazu das Sparbuch bei der Bank abgeben, dann können wir das Geld ausbezahlt bekommen. Heute kam jedoch ein Schreiben von der Bank, das uns darüber in Kenntnis setzt, dass der Vermieter die Auszahlung des Geldes an IHN verlangt.

    Wir zweifeln jetzt daran, dass das so rechtens ist, denn das steht im Widerspruch zu der Aussage, die wir direkt von der Bank erhalten haben. Laut dieser müssen wir nun Widerspruch einlegen, sonst wird das Geld in 4 Wochen an den Vermieter ausbezahlt.

    Kann dieser sich weigern, das Konto für uns freizugeben, obwohl nachweislich kein Mietverhältnis zustande gekommen ist und er überhaupt keinen rechtlichen Anspruch auf das von uns bezahlte Geld hat???

    Viele Grüße,
    eine sehr verwirrte und langsam verzweifelte Elsa

    Also: Wir haben mit dem Vermieter gesprochen und er hat kaum Verständnis dafür, dass wir die Wohnung nicht mehr wollen - das Argument mit der Katze versteht man nicht, schließlich kann man die ja weggeben (dass die Katze für uns ein Familienmitglied ist, das wir ganz sicher niemals weggeben würden, kann er sogar noch weniger nachvollziehen).

    Wir haben zusammen mit dem Vermieter eine "Verpfändung eines Sparguthabens als Mietkaution", die wir alle zusammen bei der Bank gemacht haben - natürlich bevor wir wussten, dass es wegen der Katze gar nicht erst zu einem Mietvertrag kommt!

    Das wieder aufzulösen sollte kein Problem sein ...

    Der Vermieter möchte jetzt allerdings, dass wir seine Umkosten in Bezug auf neue Wohnungsinserate übernehmen. Falls bei der Bank Gebühren anfallen sollten, sehen wir das ja noch ein ... aber müssen wir jetzt wirklich für diese Art von Kosten aufkommen?

    Guten Tag zusammen,

    falls es schon einen Thread mit genau diesem Thema geben sollte, bitte ich dies zu entschuldigen.

    Mein Sachverhalt ist folgender:

    • Für eine Mietwohnung wurde mit dem (privaten) Vermieter eine Reservierungsvereinbarung getroffen. Gegen Zahlung der Kaution in Höhe von XY reserviert der Vermieter die Wohnung, ein Mietvertrag wird zu einem späteren Zeitpunkt geschlossen. In der Vereinbarung ist festgehalten, wer der Vermieter ist, wer der Mieter, um welche Wohnung es sich handelt und wie hoch die Kaution ist. Zum Mietbeginn, zur Miethöhe o.ä. steht darin nichts.
    • Wir haben das Thema Haustiere leider erst nach Reservierung der Wohnung thematisiert, hielten das allerdings auch nicht für einen problematischen Punkt. Wir haben eine Katze. Da diese sich nicht mit Artgenossen oder anderen Tieren verträgt und auch eine reine Wohnungskatze ist, wären das Anschaffen weiterer Haustiere und Freigang kein Thema.
    • Laut unserem Vermieter hat sich die Eigentümergemeinschaft (zu der auch die von uns gewollte Wohnung gehört) strikt gegen Tiere ausgesprochen und gemeinsam beschlossen, dass weder Hunde, noch Katzen gehalten werden dürfen.

    Da wir unsere Katze (= Familienmitglied!) definitiv nicht weggeben werden, wir diese aber auch definitiv nicht mitnehmen dürfen, wollen wir die Wohnung nun nicht mehr anmieten. Wir haben wie gesagt noch keinen Mietvertrag unterzeichnet, lediglich die o.g. Reservierungsvereinbarung. Die Kaution haben wir bereits entrichtet, diese wurde entsprechend beim Beisein des Vermieter-Ehepaares und uns beiden bei der Bank eingezahlt. Gekündigt haben wir die alte Wohnung zum Glück noch nicht!

    Meine Fragen sind nun folgende:

    • Gibt es wegen unserem Rücktritt von der Reservierungsvereinbarung rechtliche Folgen für uns?
    • Bekommen wir die bezahle Kaution wieder in Gänze zurück?

    Das Gespräch mit dem Vermieter bezüglich der Auflüsung der Vereinbarung bzw. der Rückzahlung steht noch aus, allerdings hätte ich gerne vorher schon ein paar Kenntnisse zu dem Thema, damit wir am Ende das Geld nicht verlieren, Miete für eine Wohnung zahlen müssen, die wir unter den Umständen gar nicht nehmen können etc.

    Vielen Dank im voraus,
    Elsa

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