Neuer Vermieter

  • Ich wohne in einer Altbauwohnung , mein alter Vermieter war ein netter Mensch der auch mit im Haus gewohnt hat .Wir hatten im Haus alle Gartennutzungsrecht zwar nicht schriftlich aber es war harmonisch geregelt . Ich durfte sogar meinen Pool (4,80 D 90 tief ) stellen . Dann ging der Vermieter Pleite und das Haus kam zu Einem Insolvenzverwalter , auch bei dem gab es über die Nutzung des Gartens keine Beschwerden , im letzten Jahr kaufte ich Heckensetzlinge um mein Stück ein wenig abzugrenzen . Wurde auch nichts bemängelt . Nun habe ich seit Ende des letzten Jahres einen neuen Vermieter . Anfangs habe ich ihn angesprochen wegen der Gartennutzung und er meinte solange der Garten gepflegt würde hätte er nichts dagegen . Mein Stück mähte ich selbst , wobei meine Nachbarin da eher selten mähte . So kam es das der Vermieter das Grundstück fremd mähen ließ auch mein Stück . Meine Heckenpflanzen wurden alle mit weg gemäht . Auf meine Frage warum , und ob er mich den nicht hätte vorher informieren können , kam nur der Ausspruch :Es sei sein Grundstück und damit könne er tun und lassen was er wolle . Wenn es mir nicht paßte könnte ich ja ausziehen .
    2 Wochen Später wurde erneut gemäht , und diesmal wurde sogar meine Wäschespinne einfach entfernt . Die Spinne meiner Nachbarin ließ er Stehen . Auch das Fahrrad meines Sohnes welches am Gartentor befestigt war einfach entfernt ohne was zu sagen oder zu fragen wem es gehört genau wie bei meiner Wäschespinne .
    Ich beziehe Hartz 4 und wollte nun zu einem Anwalt gehen , jedoch wurde mir der Beratungsschein vom Gericht versagt weil es ja stimmen würde das das Grundstück dem Vermieter gehören würde . Da gebe ich ja auch recht aber ich kann einfach nicht verstehen das der Vermieter alles einfach entfernen darf ohne mir vorher die Möglichkeit zu geben diese Dinge selbst zu entfernen . Ich bin völlig mit den Nerven am Ende und frage mich was wohl am nächsten Tag fehlen mag . Leider kann man als Hartzler auch nicht einfach umziehen . L.G.Hexe61

  • Hallo,

    es mag hart klingen, aber solange die Nutzung des Gartens nicht vertraglich geregelt ist, hast Du keinerlei Ansprüche auf eine Nutzung.

    Zitat

    So kam es das der Vermieter das Grundstück fremd mähen ließ auch mein Stück . Meine Heckenpflanzen wurden alle mit weg gemäht

    Nicht Deine Heckenpflanzen, sondern des Vermieters Heckenpflanzen (und Wäschespinne, u.a.).
    Alle Dinge, die Du fest mit dem Grundstück verbindest (Pflanzen, Bäume, Zäune und sonstige Gegenstände), werden ein fester Bestandteil des Grundstücks und gehen somit automatisch in das Eigentum des Vermieters über (vgl. § 94 BGB).

    Zitat

    Ich beziehe Hartz 4 und wollte nun zu einem Anwalt gehen

    Die Mühe kannst Du dir sparen. Da der Anspruch auf Gartennutzung nirgends vertraglich geregelt ist, kannst Du dort nichts pflanzen, einbauen oder abstellen. Ein Gewohnheitsrecht sieht das Mietrecht auch nicht vor.

    Die Vorgehensweise des Vermieters ist sicher nicht die feine englische Art, allerdings gibt es - rechtlich gesehen - nichts auszusetzen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich stimme dem Leipziger voll zu.

    Es gibt keine vertragliche Vereinbarung, dass Ihr den Garten nutzen dürft. Insofern kann der Vermieter ihn selber nutzen und auch damit machen, was er will.

    Allerdings darf er nicht Dein Eigentum (Fahrrad) entsorgen. Er muss es sicher aufbewahren und Dich auffordern es abzuholen. Nur wenn Du das ablehnst oder nicht reagierst, darf er es (auf Deine Kosten) entsorgen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!