In den Mietvertrag eintragen lassen?

  • Hallo,
    Hoffe diese Kategorie ist richtig und ihr könnt mir helfen.

    Also, mein Opa (77) wohnt in einem schönen halben Häuschen mit Garten zur Miete. ( Vermieter ist eine große Wohnungsgesellschaft)

    Noch ist er fit und hoffentlich bleibt das noch lange so... Aber wir (also meine Familie und ich) würden gerne später dort einziehen. Er will das auch, weil er hat da ja viel im Garten und Haus gemacht was dann alles weg wäre.

    Nun fragen wir uns wie wir das am geschicktesten anstellen.
    Leider sind diese Häuschen sehr begehrt und sich einfach nur vormerken lassen geht leider nicht.
    Zumal die Häuser nach der Neuvermietung echt viel teurer sind als bei den Leuten die dort jetzt schon 30+ Jahre wohnen.

    Kann ich mich da einfach mit in den Mietvertrag schreiben lassen, so das ich nach seinem Ableben einfach dort weiter wohnen könnte (bzw dann erstmal überhaupt dort einziehen) als Grund könnte man ja sagen das er halt schon alt sind und ich ihn nicht mehr alleine wohnen lassen will
    Oder reicht es sich dort als 2. Wohnsitz anzumelden? Wahrscheinlich eher nicht oder.

    Hoffe hier kennt sich jemand mit sowas aus.

    Gruß Lisa

  • Ja Opa ist ja damit einverstanden. War ja sogar seine Idee.
    Dann müssen wir uns mal mit der Wohngesellschafft in Verbindung setzen und hoffen das die keine Probleme machen

  • Hallo,

    das ist der Dank, dass Opa dort lange günstig wohnen konnte. Die Familie schmiedet bereits jetzt einen Plan, wie man "hintenrum" an das Haus kommt. Das fängt schon mit der Lügengeschichte des vermeindlichen Einzugs an. Ich kann so etwas nicht unterstützen.


    Ihr habt sicher schon verstanden dass dieses Haus nicht dem Opa gehört. So gesehen funktioniert alles was ihr machen wollt nur mit Rücksprache mit dem Eigentümers. Ob der euch hilft, der Familie für immer ein schönes und vor allem billigen Haus zu sichern, weiß ich natürlich nicht.

    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

  • Öhhh...
    Du hast aber schon mitgekriegt das das von meinem Opa aus kommt und ich selbst gar nicht auf die Idee gekommen wäre?!
    Meine Großeltern haben da 40 Jahre gewohnt. Die Laube im Garten ist selbstgebaut, die kleine Werkstatt auch. Würde alles abgerissen werden. Die liebevoll, von meiner verstorbenen Oma, hergerichteten Beete...
    Da ist es doch wohl verständlich das mein Opa und der Rest der Familie wollen das das erhalten bleibt.

    Wie gesagt, von mir aus soll mein Opa noch 30 Jahre leben. Ist auch der letzte den ich noch habe. Den ich übrigens mindestens 3 Mal die Woche besuche und ihm im Haushalt helfe.

    Sorry, aber diese Unterstellung ist echt mies.

  • Liebe LisaB83,
    bitte wach' auf. (Miet-)Recht kennt keine Sentimentalitäten, also weder die Rechtsprechung (dort könnte es bestenfalls Vergleiche geben) noch das Gesetz.

  • Öhhh...
    Du hast aber schon mitgekriegt das das von meinem Opa aus kommt und ich selbst gar nicht auf die Idee gekommen wäre?!
    Meine Großeltern haben da 40 Jahre gewohnt. Die Laube im Garten ist selbstgebaut, die kleine Werkstatt auch. Würde alles abgerissen werden. Die liebevoll, von meiner verstorbenen Oma, hergerichteten Beete...
    Da ist es doch wohl verständlich das mein Opa und der Rest der Familie wollen das das erhalten bleibt.

    Wie gesagt, von mir aus soll mein Opa noch 30 Jahre leben. Ist auch der letzte den ich noch habe. Den ich übrigens mindestens 3 Mal die Woche besuche und ihm im Haushalt helfe.

    Sorry, aber diese Unterstellung ist echt mies.

    Welche Unterstellung?

    Du hast doch selbst geschrieben, was du vorhast - nämlich dass du dir das Haus in dem dein Opa wohnt und das ihm nicht gehört, für deine Familie unter den Nagel reißen willst. Ob die Idee von deinem Opa kommt oder nicht, spielt keine Rolle. Ebenso wenig ist es von Belang, was deine Großeltern dort alles gemacht haben.

    Sprich doch mit dem Besitzer über die Situation und frage ihn, was ihr tun müßt, um als Nachmieter deines Opas eingesetzt zu werden. Vielleicht fährt er ja auf deine sentimeltale Geschichte ab. Du kannst dem Vermieter allerdings nicht verdenken, dass er eine angemessenen Miete haben will.

    Gruss
    H H

  • Hallo,
    Hoffe diese Kategorie ist richtig und ihr könnt mir helfen.

    Also, mein Opa (77) wohnt in einem schönen halben Häuschen mit Garten zur Miete. ( Vermieter ist eine große Wohnungsgesellschaft)

    Noch ist er fit und hoffentlich bleibt das noch lange so... Aber wir (also meine Familie und ich) würden gerne später dort einziehen. Er will das auch, weil er hat da ja viel im Garten und Haus gemacht was dann alles weg wäre.

    Nun fragen wir uns wie wir das am geschicktesten anstellen.
    Leider sind diese Häuschen sehr begehrt und sich einfach nur vormerken lassen geht leider nicht.
    Zumal die Häuser nach der Neuvermietung echt viel teurer sind als bei den Leuten die dort jetzt schon 30+ Jahre wohnen.

    Kann ich mich da einfach mit in den Mietvertrag schreiben lassen, so das ich nach seinem Ableben einfach dort weiter wohnen könnte (bzw dann erstmal überhaupt dort einziehen) als Grund könnte man ja sagen das er halt schon alt sind und ich ihn nicht mehr alleine wohnen lassen will
    Oder reicht es sich dort als 2. Wohnsitz anzumelden? Wahrscheinlich eher nicht oder.

    Hoffe hier kennt sich jemand mit sowas aus.

    Gruß Lisa

    Hallo,

    einfach wäre, denn ihr seid ja Familienmitglieder, dass der Opa beim Vermieter anzeigt, dass ihr bei ihm einzieht weil er selbst sich nicht mehr richtig versorgen kann, der Vermieter kann sich dagegen nicht wirklich wehren es sei denn es gäbe dadurch eine Überbelegung der Mietsache.

    Dann und jetzt kommt´s, jetzt bekomme ich gleich Schelte aber ich mache die Gesetze nicht, bitte hier lesen:

    Im Todesfall Berliner Mieterverein e.V.

    Wenn ihr dann im Häuschen bleiben möchtet, kann der Vermieter nur aus wichtigem Grund kündigen, wie. z. B. fehlende Mietzahlungen, siehe letzten Absatz die letzten Sätze.

    Gruß

    BHShuber

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