brauche Hilfe ......

  • Hallo Ihr lieben,
    ich habe da mehrere fragen und hoffe das Ihr die ein oder andere mir beantworten könnt!!!
    1. ich bin für mind. 3 Monaten aus meiner Wohnung Stationäre Behandlung! Muß ich jemanden beauftragen der in der zeit meine Treppenwoche macht oder das Laub aus meinem Gartenteil entfernt???
    2. folgender Fall:
    Meine Freundin ist am 1 Aug aus der gemeinsammen Wohnung ausgezogen, ich habe dies meinen vermieter mündlich mitgeteilt die haben es zur kenntnis genommen und die Nebenkosten auf eine Person gesenkt ( also mich ) jetzt wo ich ja in der Klinik bin versuchen Sie meine Freundin zu belästigen und sagen das Sie die treppe machen soll und den garten weil Sie würde ja noch im Mietvertrag stehen...
    Ist das rechtens oder nicht? Da sie in einen ganz anderen Landkreis gezogen ist und nicht mobil ist.
    3 und letzte frage und die schwierigste... es ist ein 3 Familienhaus das damals als ein Haus galt deswegen gibt es nur eine Wasseruhr für alle drei Wohnungen das Wassergelt etc wird durch die Mieter geteilt 1 ist das rechtens 2 da ich ja 3 Mon. nicht da bin kann ich mich da rausnehmen oder so?
    wer eine Antwort hat, vielleicht auch noch mit einem urteil etc
    würde mir damit sehr weiterhelfen

    Vielen lieben Dank

  • Hallo Ihr lieben,
    ich habe da mehrere fragen und hoffe das Ihr die ein oder andere mir beantworten könnt!!!
    1. ich bin für mind. 3 Monaten aus meiner Wohnung Stationäre Behandlung! Muß ich jemanden beauftragen der in der zeit meine Treppenwoche macht oder das Laub aus meinem Gartenteil entfernt???

    Abwesenheit durch Urlaub oder Krankheit entbindet nicht von der Hausordnung.

    2. folgender Fall:
    Meine Freundin ist am 1 Aug aus der gemeinsammen Wohnung ausgezogen, ich habe dies meinen vermieter mündlich mitgeteilt die haben es zur kenntnis genommen und die Nebenkosten auf eine Person gesenkt ( also mich ) jetzt wo ich ja in der Klinik bin versuchen Sie meine Freundin zu belästigen und sagen das Sie die treppe machen soll und den garten weil Sie würde ja noch im Mietvertrag stehen...
    Ist das rechtens oder nicht? Da sie in einen ganz anderen Landkreis gezogen ist und nicht mobil ist.

    Auch wenn Ihre Freundin nicht mehr dort wohnt, wenn sie im Mietvertrag steht, haftet sie auch noch immer für alle Pflichten aus dem Mietvertrag

    3 und letzte frage und die schwierigste... es ist ein 3 Familienhaus das damals als ein Haus galt deswegen gibt es nur eine Wasseruhr für alle drei Wohnungen das Wassergelt etc wird durch die Mieter geteilt 1 ist das rechtens 2 da ich ja 3 Mon. nicht da bin kann ich mich da rausnehmen oder so?

    Nein, das ist nicht möglich. Wenn es nur eine Wasseruhr gibt, hat der Gesetzgeber die Abrechnung nach der Wohnfläche vorgesehen und die ändert sich ja nicht.

    wer eine Antwort hat, vielleicht auch noch mit einem urteil etc
    würde mir damit sehr weiterhelfen

    Vielen lieben Dank

    Bei uns hier im Haus wird die Abwesenheit einer Mietpartei (Urlaub, Krankheit, etc.) bei der Hausordnung von einem anderen Mieter übernommen. Wir haben hier aber auch eine Hausgemeinschaft, wo einer für den anderen da ist.

  • Eine längere Abwesenheit, aus welchem Grund auch immer, entbindet nicht von den übernommenen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis. Sie müßten sich also jemand suchen, der die Arbeiten während Ihrer Abwesenheit durchführt. Ist eventuell einer Ihrer Nachbarn oder Bekannten (evtl. gegen ein kleines Entgelt), dazu bereit?

    Auch Ihre Freundin kann zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen heraungezogen werden, da diese ja noch immer Mieterin der Wohnung ist und offiziell nicht aus dem Mietvertrag entlassen wurde. Wenn Sie allerdings anderweitig für einen Ersatz sorgen, sollte sich dieses Thema eigentlich erledigen.

    Zwar sieht das BGB bei Häusern mit nur einer Wasseruhr die Abrechnung der Kosten nach der Wohnfläche vor. Allerdings streiten sich nach wie vor die Gerichte darüber, ob der Personenschlüssel hier weiterhin zulässig ist oder nicht. Hier sind sicherlich auch die Gegebenheiten des Hauses entscheidend.

    Das heisst im Klartext. Entscheidend ist erst einmal, was im Mietvertrag diesbezüglich vereinbart wurde bzw. wie die Kosten in der Vergangenheit abgerechnet wurden. Wurde der Personenschlüssel vereinbart (entweder durch Vereinbarungen im Vertrag oder durch praktizierte Abrechnngen)und widersprechen die Gegebenheiten des Hauses nicht einer personenmäßigen Abrechnung, so könnte Ihr Vermieter den Abrechnungsschlüssel dennoch jederzeit aufgrund der Bestimmungen des BGB in eine Abrechnung nach Wohnfläche ändern, müßte dieses allerdings vor der Abrechnungsperiode den Mietern rechtzeitig mitteilen.

    Gerade die jetzt hier von Ihnen geschilderte Problematik widerspricht auch nach Auffassung der Gerichte einer Abrechnung nach Personen. Denn auch eine längerer Abwesenheit sollte bei diesem Abrechnungsmodus Berücksichtigung finden.

  • Hallo erst einmal vielen lieben Dank, jetzt ist heute der nächste fall aufgetreten... zu den Wohnungen gehören die gemeinsame nutzung der Sauna und des kaminzimmers.. jetzt habe ich Post bekommen das die neue Mieterin von unten die Räumlichkeiten angemietet hat und wir diese nicht mehr nutzen dürfen...
    und was meine Freundin angeht so verstehe ich das nicht, da der Vermieter den Auszug Mündlich hingenommen hat schließlich haben sie ja auch die Nebenkosten gesenkt...egal ich ziehe da eh aus aber interessieren tut mich das schon brennen...lieben Dank

  • Zitat

    zu den Wohnungen gehören die gemeinsame nutzung der Sauna und des kaminzimmers..

    Ist dies im Mietvertrag vereinbart, oder beruht das nur auf eine mündliche Absprache? Wenn die Nutzung vertraglich vereinbart wurde und jetzt entzogen wird, so dürfte dies eine Mietkürzung rechtfertigen.

    Der Mietvertrag wurde sicherlich mit Ihnen und Ihrer Freundin als Mieter geschlossen. Dies bedeutet, dass beide für die Erfüllung des Mietvertrages haften, solange dieser Bestand hat. Dass Ihr Vermieter den Auszug Ihrer Freundin zur Kenntnis genommen hat (er wird sie sicherlich schwerlich daran hindern können), bedeutet allerdings noch lange nicht, dass Ihre Freundin auch aus dem Mietvertrag entlassen wurde. Hierfür wäre schon ein Nachtrag zum Mietvertrag bzw. eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.

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