Besondere Kündigung immer nur zum 30.09. des laufenden Jahres !!

  • Hi Leute, ich bin neu hier und hab aber gleich zu Anfang ein kleines Problemchen !!! :/

    Und zwar will ich seit 01.02.2015 aus meiner Wohnung raus. Habe dann natürlich die Vermieter informiert und auch prompt eine Kündigung zugesendet. Diese haben Sie erhalten aber keine Bestätigung an mich zurück geschickt.
    Laut der offiziellen Frist wäre ich dann zum 30.04.2015 aus der Wohnung draußen !!!

    Problem ist nur; in meinem Mietvertrag ist eine sonderbare Klausel / Regel festgelegt, was einem Mieter wirklich das kündigen erschwert. Und zwar darf ich immer nur zum 30.09. aus der Wohnung ausziehen ! Sprich ich habe zum 01.02.2015 gekündigt darf aber laut der Klausel und den Vermieter nicht aus der Wohnung sondern erst zum 30.09.2015

    Ist doch totaler Schwachsinn oder ? Ist das überhaupt rechtens ? ich mein ich habe es damals unterschrieben, aber mit so einer Klausel die, meines Erachtens mit den Haaren hergezogen wurde und aus einer Laune heraus, kann ein Mieter nicht planen !! Man ist total eingeschränkt !!
    Dürfen die das ? Ich wohne jetzt 3 Jahre drin und wollte eben Anfang des Jahres schnellstmöglich raus, da sich eine besondere Jobmöglichkeit für mich in einer anderen Stadt ergeben hatte. Diese habe ich natürlich ablehnen müssen, aufgrund dieser bescheuerten Regel.
    Ich wollte damals auch keinen Anwalt mit einschalten, doch jetzt ist bei mir persönlich das Maß voll und ich möchte raus !! Und auch keine Miete mehr zahlen, da ich ohnehin schon mehr als einen monat nicht mehr in der Wohnung leben sondern bei meiner Freundin.

    Was meint ihr dazu ?
    Kann ich da was machen um aus der ganzen Sache rauszukommen ?
    Was schlagt ihr vor, wie soll ich weiter vorgehen ?
    Anwalt einschalten ?

    Ich wäre super dankbar über jeden der mir helfen könnte. Die ganze Sache belastet mich sehr und ich würde das gerne einfach endlich beenden und meine Ruhe davon haben.

    Vielen Dank im Voraus
    Wünsche euch einen super tollen Sonntag und eine erfolgreiche Woche
    liebe Grüße :)
    euer Sandberger

  • Zitat

    Und zwar darf ich immer nur zum 30.09. aus der Wohnung ausziehen !

    Genauen Wortlaut der Klausel oder die Seite des Vertrages einscannen und als Bild, bitte nicht zu klein, hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Handelt es sich um einen "normalen" Mietvertrag über Wohnraum nicht einem Studentenwohnheim oder einer ähnliche Einrichtung?

    Mal davon abgesehen, im Moment könntest Du ohnehin frühestens zum 30.9. kündigen.

  • Mal davon abgesehen, im Moment könntest Du ohnehin frühestens zum 30.9. kündigen.


    Und das müsste sehr kurzfristig geschehen, sinnvollerweise per Einwurfeinschreiben.

  • Zitat

    Und zwar will ich seit 01.02.2015 aus meiner Wohnung raus. Habe dann natürlich die Vermieter informiert und auch prompt eine Kündigung zugesendet. Diese haben Sie erhalten aber keine Bestätigung an mich zurück geschickt.


    Das müssen sie auch nicht.

    Zitat

    Laut der offiziellen Frist wäre ich dann zum 30.04.2015 aus der Wohnung draußen !!!


    Der Vertrag wäre zum 30.04. gekündigt, ja.

    Aber egal, wenn es sich nicht um ein Studentenwohnheim handelt, dann gelten die normalen Kündigungsfristen.
    Die Frage, die sich mir stellt ist aber, ob du die Wohnung überhaupt schon zurückgegeben hast.

    Zitat

    Sprich ich habe zum 01.02.2015 gekündigt darf aber laut der Klausel und den Vermieter nicht aus der Wohnung sondern erst zum 30.09.2015


    Ich dachte zum 30.04?

  • Sie haben zum 30.4. gekündigt. Nun wohnen sie aber immer noch drin.
    Am 20.6.fällt Ihnen ein, das womöglich die Kündigungs garnicht rechtens war. Mein Gott, Walter!

    Von mir die Empfehlung: Gehen Sie zum Anwalt.

  • Hallo Sandberger,

    ich fuerchte, Du wirst da nicht vor 30.9. rauskommen. Unabhaengig davon, ob nun das Mietende 30.9. gueltig ist oder nicht, hast Du die Wohnung nicht am 30.4. zurueckgegeben (Schluesseluebergabe). Somit greift, wenn nicht extra ausgenommen, aller Wahrscheinlichkeit §545 BGB. Das wiederum heisst, Du muesstest sogar noch einmal kuendigen. Sonst verlaengert sich der Vetrag, wenn die Klausel gueltig ist, um ein weiteres Jahr, wenn ungueltig zumindest um einen Monat.

    Ein Anwalt, der sich das Ganze mal naeher ansieht, waere deshalb sicherlich sinnvoll. Und zwar schnellstmoeglich, bevor die Kuendigungsfrist zum 30.9. abgelaufen ist.

    cu
    Guenni

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