Hallo, in meinem Mietvertrag steht: § 15 Schönheitsreparaturen: 15.1. Die Schönheitsreparaturen sind vorzunehmen, entsprechend dem folgenden Fristenplan, gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an: - Küchen, Bäder und Duschen im Allgemeinen alle 3 Jahre - Wohnraum, Flure etc. im Allgemeinen alle 5 Jahre - andere Räume und Lackanstriche alle 7 Jahre 15.2 Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter alle fälligen und erforderlichen Schönheitsreparaturen auszuführen.
Dann gibt es noch einen § 19 Rückgabe der Mietsache
Nach Vertragsbeendigung ist die Mietsache mit sämtlichen Schlüsseln vollständig geräumt und besenrein und renoviert zurückzugeben.
Zudem gibt es eine Salvatorische Klausel §22
Ist das so alles rechtswirksam? Danke Euch für Antworten!