Renovierung oder besenreine Übergabe

  • Hallo, in meinem Mietvertrag steht: § 15 Schönheitsreparaturen: 15.1. Die Schönheitsreparaturen sind vorzunehmen, entsprechend dem folgenden Fristenplan, gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an: - Küchen, Bäder und Duschen im Allgemeinen alle 3 Jahre - Wohnraum, Flure etc. im Allgemeinen alle 5 Jahre - andere Räume und Lackanstriche alle 7 Jahre 15.2 Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter alle fälligen und erforderlichen Schönheitsreparaturen auszuführen.

    Dann gibt es noch einen § 19 Rückgabe der Mietsache

    Nach Vertragsbeendigung ist die Mietsache mit sämtlichen Schlüsseln vollständig geräumt und besenrein und renoviert zurückzugeben.

    Zudem gibt es eine Salvatorische Klausel §22

    Ist das so alles rechtswirksam? Danke Euch für Antworten!

  • § 15 ist durch BGH-Urteil gegenstandslos geworden.

    § 19 finde ich in Ordnung. Eine Renovierungspflicht ist bei Beendigung des Mietverhältnisses ist damit nicht aufgehoben.

  • § 15 ist durch BGH-Urteil gegenstandslos geworden.

    § 19 finde ich in Ordnung. Eine Renovierungspflicht ist bei Beendigung des Mietverhältnisses ist damit nicht aufgehoben.


    Schliesse mich an. Bei der Renovierungspflicht vermisse ich jedoch eine Beschreibung des Umfangs, denn dieser Begriff ist m.W. nirgendwo näher definiert.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!