Rauchmelder - Darf ich sie selber kaufen?

  • Hallo,

    ich wohne zur Miete und nun sollen am kommenden Montag Rauchmelder eingebaut werden.

    Finde ich generell ja sehr löblich; was mich allerdings ärgert ist, daß die Melder gemietet werden sollen, was mich pro Gerät knapp € 6,- jährlich kosten soll. Dafür kann man ja schon selber welche kaufen und auch qualitativ hochwertigere hätte man nach 2 - 3 Jahren raus.

    Ich habe der Hausverwaltung nun angeboten, die Melder selber zu kaufen und nur die jährliche Wartung zu zahlen. Ebenso, sie bei einem evtl. Auszug in der Wohnung zu lassen - Dies wurde jedoch abgelehnt, da die Wartungsfirma nur von ihr selbst eingebaute Melder auch warten würde.

    Ich möchte nun bei der Firma anrufen und fragen, ob ein Kauf dort direkt möglich wäre, würde aber vorher gern wissen, ob die Vermieter/Hausverwaltung das Recht haben, mir den Kauf zu verbieten?

    Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Gefunden habe ich leider nichts...

    Da es angesichts der Umlagefähigkeit der Mietkosten bereits unterschiedliche Gerichtsurteile gibt, sollten sie doch froh sein, wenn ich meine eigenen einbauen würde?

    Freue mich auf Euer Feedback.

  • Zitat

    Ich möchte nun bei der Firma anrufen und fragen, ob ein Kauf dort direkt möglich wäre, würde aber vorher gern wissen, ob die Vermieter/Hausverwaltung das Recht haben, mir den Kauf zu verbieten?

    Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Gefunden habe ich leider nichts...

    Die rechtliche Grundlage könnte Dein Mietvertrag sein. Die Kosten der Rauchmelder (einschließlich der Gerätemiete) werden vermutlich über die Betriebskostenabrechnung umgelegt, so dass Du keine eigenen Geräte verwenden kannst.

    Weißt Du denn, was für Geräte verbaut werden? Vielleicht sind diese vernetzt?

    Zitat

    Dafür kann man ja schon selber welche kaufen und auch qualitativ hochwertigere hätte man nach 2 - 3 Jahren raus.

    Das wage ich doch fast zu bezweifeln. Wie willst Du das in 3 Jahren wieder rein haben, wenn Du jährlich 6 € Miete zahlst?
    Oder willst Du dir solche "China-Böller" kaufen, die pro Stück um die 10 € kosten?

    Neben dem eigentlichen Kaufpreis musst Du auch die Kosten der Batterien, der Wartung und eventuelle Defekte einberechnen. Der Kaufpreis allein ist es nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Im Mietvertrag steht nichts, ober ist sowas über eine "Standardklausel" abgedeckt?
    Darauf wurde aber auch nicht seitens der Hausverwaltung verwiesen sondern es kam nur obiges Argument, daß die beauftragte Firma nur selbst eingebaute Melder auch warten würde.

    Von Vernetzung wurde ebenfalls nichts gesagt.

    Natürlich würde ich nicht die ganz billigen Dinger kaufen, aber dennoch ist eine Miete von € 6,- meines Erachtens viel zu hoch angesetzt, wenn man die Lebensdauer von Meldern veranschlagt; die meisten haben ja mittlerweile sogar 10 Jahre Garantie und halten entsprechend noch länger....
    Und die Wartungskosten kommen ja noch extra hinzu; die sind im Mietpreis nicht enthalten.


  • Und die Wartungskosten kommen ja noch extra hinzu; die sind im Mietpreis nicht enthalten.

    Das wäre mir aber sehr neu. Da sollten Sie sich mal richtig sachkundig machen.
    Für ein Mietauto muß ich auch keine extra Wartungskosten bezahlen.

  • Zitat

    Das wäre mir aber sehr neu. Da sollten Sie sich mal richtig sachkundig machen.
    Für ein Mietauto muß ich auch keine extra Wartungskosten bezahlen.

    Ich weiß nur, was mir gesagt wurde: € 5,83 Miete pro Rauchmelder + Wartungskosten € 1,xx pro Melder - beides jährlich

  • Mit Urteil vom 17.06.2015 hat das BGH entschieden, dass ein Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern selbst dann zu dulden hat, wenn bereits eigene Geräte installiert sind (VIII ZR 216/14). Damit sollte aus meiner Sicht die Frage beantwortet sein.

  • Mit Urteil vom 17.06.2015 hat das BGH entschieden, dass ein Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern selbst dann zu dulden hat, wenn bereits eigene Geräte installiert sind (VIII ZR 216/14). Damit sollte aus meiner Sicht die Frage beantwortet sein.


    Ist sie nicht, denn es dreht sich um die "Wartungskosten", welche eigentlich bei hochwertigen Geräten so gut wie garnicht anfallen - es sei denn bei vernetzten Anlagen die jährliche Funktionsprüfung.
    Das beste Gerät lt. Test war seinerzeit das Ei650, Preis ~25€. Es hat eine fest eingebaute 10-Jahresbatterie und funktioniert in meinem Haus problemlos.

  • Mit der Wartung hab ich ehrlich gesagt nicht so sehr das Problem, auch wenn die vermutlich nur einmal ein Streichholz drunterhalten. ;)

    Die Hausverwaltung hat hier mit strengeren Vorschriften der Versicherungen argumentiert, weshalb man sich für den Wartungsdienst entschieden hätte.

    Mit ging es in erster Linie um die Miete, aber das hat sich ja nun erledigt...

  • Ich vermute, dass mit der "Wartung" die Funktionsprüfung gemeint ist, in welcher Form diese auch stattfindet. So ist es zumindest bei meinem Arbeitgeber, der Rauchwarnmelder anbietet.

  • Ich vermute, dass mit der "Wartung" die Funktionsprüfung gemeint ist, in welcher Form diese auch stattfindet.


    Genauso sehe ich das auch, also eher versicherungstechnisch/-juristisch.

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