Stromnachzahlung auf Untermieter verteilen?

  • Hallo,

    ich als ehemaliger Untermieter habe folgendes Problem:

    Ich habe mein Untermietverhältnis gekündigt und bin zum Ende letzten Monats ausgezogen.

    Nun bekam ich von meinem Untervermieter die Nachricht, dass ich Strom nachzuzahlen hätte, durch einen Mehrverbrauch. Vermutlich verursacht dadurch, dass 2 Lebensabschnittsgefährten den Winter über mit gewohnt haben, ich selber habe alleine dort gewohnt.

    Im Untermietvertrag steht folgendes:

    3. Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt Eur XXX in Worten XXX.

    4. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.

    5. Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.

    Bin ich nun verpflichtet Nachzahlungen zu tätigen? Zumal das nicht der erste Winter in der Wohnung war, und vorher alles immer in Ordnung war, eine Nachzahlung kam nun erst zustande als aus 2 Mitbewohnenr 2 Pärchen wurden.

    Ich danke im Voraus!

  • Hallo,

    klar mußt du zahlen. Der Mietvertrag ist doch eindeutig formuliert.

    Ich möchte bezweifeln, dass lediglich die beiden Zugezogenen für die Erhöhung verantwortlich sind. Da du nur über die Stromnachzahlung sprichst, würde mich mal interessieren, über wieviel Geld wir reden.

    Gruss
    H H

  • So eindeutig wie H Hamburg meint ist das keineswegs.

    Vorauszahlungen bzw. Pauschalen - eins geht nur. Entweder monatliche Vorauszahlungen oder monatliche Pauschale.

    Zitat

    5. Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.

    Hattest Du Gelegenheit den Mietvertrag Deines Vermieters einzusehen? Besonders die Vereinbarung das und welche Nebenkosten er zu zahlen hat?

    Stromverbrauch der Wohnung gehört normalerweise nicht zu den Nebenkosten gemäß § 2 BetrKV.

    Dies hätte also in Deinem Vertrag explizit vereinbart werden müssen.

  • Es geht um knapp 500 Euro. Ich habe aber ja persönlich nichts an meinem Lebensstil geändert, außer einen sparsameren Laptop!

    Im Hauptmietvertrag steht, dass sich der Hauptmieter selbst um Strom zu kümmern hat.
    In meinem Mietvertrag ist nichts gesondert mit Stromzahlungen angegeben.

  • Es geht um knapp 500 Euro. Ich habe aber ja persönlich nichts an meinem Lebensstil geändert, außer einen sparsameren Laptop!

    Im Hauptmietvertrag steht, dass sich der Hauptmieter selbst um Strom zu kümmern hat.
    In meinem Mietvertrag ist nichts gesondert mit Stromzahlungen angegeben.

    Was vertraglich zu Nebenkosten nicht vereinbart ist muß ein Mieter nicht zahlen.

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