Vermieter hält sich nicht an Vereinbarungen

  • Hallo,
    ich bin zum April in meine neue Wohnung gezogen.
    Bei der ersten Besichtigung Ende Januar erkundigte ich mich nach dem Kabelanschluss. Dies war ein Auswahlkriterium für die Wohnung da ich meinen Unitymediavertrag mitnehmen wollte und es stellte sich heraus, dass dieser nicht in der Wohnung vorhanden ist.
    Außerdem fehlte die Wohnzimmertür.
    Der Vermieter sagte es sei kein Problem, diesen noch zu legen und er würde mir das vorher machen und müsste nur gucken wo er durchbohren kann um ins Dachgeschoss zu kommen.
    Auch die Tür wollte er mir noch einbauen.
    Die Wohnung stand zu diesem Zeitpunkt schon leer, daher hätte er genug Zeit gehabt.
    Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen wovon eine von ihm und seiner Familie und die Andere von seiner Schwiegermutter bewohnt wird.
    Wir haben beide Dinge (Kabelanschluss in der Wohnung und Wohnzimmertür) anfang Februar schriftlich im Mietvertrag hinterlegt.
    Es ist bis zu meinem Einzug nichts passiert und als der Unitymediatechniker da war musste dieser vertröstet werden.
    Es gab außerdem noch Probleme mit einem fehlenden Potentialausgleich durch den der Unitymediatechniker auch dann nichts hätte tun können, wenn das Kabel komplett gelegt gewesen wäre wie der Vermieter es vorhatte.
    Wobei dies meiner Meinung nach zu einem Kabelanschluss gehört.

    Ich habe damit reagiert dass ich meinen Unitymediavertrag gekündigt habe, da ich schon erahnen konnte dass dies eine längere Geschichte wird.
    Der Vermieter bot mir an, dass ich sein Internet bzw. das von seiner Schwiegermutter mitnutzen dürfte und gab mir das WLAN Passwort. (allerdings mit dem Hinweis dies weder seiner Frau noch seiner Schwiegermutter zu erzählen, was mir sehr unangenehm ist.)
    Da ich nach Sonderkündigungsrecht allerdings noch 3 Monate in meinem Unitymediavertrag war einigten wir uns darauf, dass ich ihm die Kosten solange von den Nebenkosten abziehe bis ich die Leistung bekomme.
    Nun sind auch die 3 Monate fast vorbei und für mich fallen keine weiteren Kosten an.
    Sowohl der Anschluss als auch die Tür sind allerdings immernoch nicht vorhanden.
    Um endlich eigenes Internet zu haben habe ich beschlossen zum nächstem Monat zu einem anderen Anbieter welcher über den Telefonanschluss läuft zu wechseln.
    Ich werde ständig mit irgendwelchen anderen Ausreden vertröstet weswegen er grad keine Zeit dafür hat.
    Was kann ich nun noch tun?
    Im Vertrag steht schließlich dass ich eine Wohnung mit Kabelanschluss und Wohnzimmertür bekomme und ich gedulde mich nun schon seit fast 3 Monaten.

    Einmal editiert, zuletzt von Mieter90 (17. Juni 2015 um 13:31)

  • Im Vertrag steht schließlich dass ich eine Wohnung mit Kabelanschluss und Wohnzimmertür bekomme und ich gedulde mich nun schon seit fast 3 Monaten.


    Und das war Dein Fehler, anstatt sofort Naegel mit Koepfen - notfalls mit anwaltlicher Hilfe - zu machen.

  • Wie funktioniert das denn dann mit den Anwaltkosten und allem drum und dran? Hab noch überhaupt keine Erfahrung mit sowas.
    Kann ich die jetzt Miete kürzen und wenn ja um wieviel ?

  • Wie funktioniert das denn dann mit den Anwaltkosten und allem drum und dran? Hab noch überhaupt keine Erfahrung mit sowas.
    Kann ich die jetzt Miete kürzen und wenn ja um wieviel ?


    Nein, kannst Du nicht, denn Du hast bei Anmietung diese Zustaende durch nachweisbare Nichtreaktion wohl "akzeptiert" (wuerde zumindest Dein VM argumentieren).
    Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten zahlt immer nur der, der den Prozess verliert...

  • Sind Whatsapp-Chatverläufe in solchen Fällen auch gültig? Er hat nämlich mindestens einmal die Woche die gleiche Nachricht von mir bekommen.
    Auf großen Rechtsstreit war ich zum frischem Einzug nicht gerade aus, da ich nicht direkt den Haussegen schief hängen haben wollte.
    Muss schließlich noch mit ihm in einem Haus leben und verstehe mich sonst ganz gut mit seiner Familie. Daher ist es umso ärgerlicher dass von ihm nichts kommt.

  • Mieter90:

    "Ich hab ihn ja regelmäßig drauf angesprochen und auf den Vertrag aufmerksam gemacht. Zählt das als "akzeptieren"?"
    - Sorry, aber das ist Blabla.

    "Sind Whatsapp-Chatverläufe in solchen Fällen auch gültig?"
    - Antwort wie vor.

    "Er hat nämlich mindestens einmal die Woche die gleiche Nachricht von mir bekommen."
    - Dito...

    "Auf großen Rechtsstreit war ich zum frischem Einzug nicht gerade aus, da ich nicht direkt den Haussegen schief hängen haben wollte.
    Muss schließlich noch mit ihm in einem Haus leben und verstehe mich sonst ganz gut mit seiner Familie. Daher ist es umso ärgerlicher dass von ihm nichts kommt."
    - Ein solcher VM hat keine Ruecksicht bzw. Sentimentalitaeten verdient.

  • Ok und hast du jetzt nen Tipp wie ich weiter vorgehen kann? Ich hätte nämlich gern mal nen Kabelanschluss und ne Tür im Wohnzimmer.


    Hierbei wäre aber mal wichtig zu wissen, ob Dir lt. MV eine Wohnung mit Kabelanschluss vermietet wurde. Was die fehlende WZ-Tür betrifft, so würde ich den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, zeitnah den ordnungsgemässen (und zugesagten!) Zustand herzustellen, um Mietminderungen zu vermeiden und auf § 535 BGB verweisen.

  • Ach, Leute,

    Eure Ratschlaege moegen ja rechtlich richtig sein, aber offensichtlich habt Ihr niemals mit dem Vermieter zusammen in einem Haus gewohnt. Wenn man nicht absoluter Masochist ist, streitet man in so einer Situation nicht mit seinem Vermieter. Das bringt einem ausser regelmaessigen schlaflosen Naechten und vielen grauen Haaren nichts ein.

    Mein Rat: Wenn Dir die Wohnung und die Umgebung ansonsten gefaellt, lass Dir doch von einem Handwerker ein Angebot machen, was der Einbau der Tuer kostet, lade Deinem Vermieter zu einem Einweihungsessen/Grillabend/Strassenparty oder aehnlichem ein. Wenn ihr dann nach dem dritten Bier beim Du gelandet seid, leg ihm doch so ganz nebenbei das Angebot vor und frag ihn, ob er sich darum kuemmert oder ob Du das selbst in die Hand nehmen und von der Miete einbehalten sollst.

    Die Loesung ist alles andere als rechtssicher, aber Dein Vermieter ist offensichtlich von der traegen Sorte, wenn Du da nicht das ein oder andere selbst in die Hand nimmst, wirst Du da auf Dauer nicht gluecklich werden.

    cu
    Guenni

  • Ach, Leute,
    lade Deinem Vermieter zu einem Einweihungsessen/Grillabend/Strassenparty oder aehnlichem ein. Wenn ihr dann nach dem dritten Bier beim Du gelandet seid, ...


    Selten so gelacht... (naja, zumindest gelächelt):o

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