Hallo!
Wie ist es, wenn ein Makler für seine(n) Kunden eine Wohnung per Zeitungsanzeige sucht?
Der Vermieter meldet sich quasi auf die Anzeige, da der Makler anscheinend einen Wohnung für einen solventen Werksangehörigen sucht. Wie ist in diesem Fall das Bestellerprinzip?
Was ist wenn der "Mietsuchende" keinen Auftrag erteilt hat, bzw. der Makler lediglich seinen Wohnungsbestand verbessern möchte?
Wer ist hier jetzt der Besteller im Sinne der neuen Mietrechtsreform und wer muss die Maklerprovision zahlen?
MFG Ralph aus Mannheim