Schönheitsreparaturen gültig oder ungültig?

  • Hallo,

    demnächst ziehe ich aus meiner Wohnung aus und bin laut Mietvertrag dazu verpflichtet, Schönheitsreparaturen selbst vorzunehmen. Ich bin jedoch der Meinung, dass diese nicht wirksam ist, da dort starre Fristen gesetzt sind. Ich würde gern eure Meinung dazu hören.
    Unsere Wohngesellschaft möchte nämlich nächste Woche eine Vorabnahme in der Wohnung durchführen.

    Danke für Eure Mithilfe!

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  • Ist wirksam.

    Denn die starren Fristen auf Seite 1 werden auf Seite 2 "aufgeweicht".

    Der Entsprechende Passus beginnt mit "Läßt in besonderen Fällen der Zustand der Wohnung ...".

    Interessant wäre noch wie die Wohnung bei Mietbeginn übergeben wurde und was im Vertrag steht in welchem Zustand sie zurück zu geben ist.

  • Ich schließe mich anitari an: Das sind keine starren Fristen.

    In welchem Zustand befinden sich Decken und Wände? Strukturtapeten oder farbintensive Wände muss der Vermieter nie hinnehmen. Da müsstest Du malern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Unsere Wohngesellschaft möchte nämlich nächste Woche eine Vorabnahme in der Wohnung durchführen.


    Und das hieraus resultierend Protokoll wirst Du uns hier sicherlich zur Kenntnis geben.

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