Permanente Störgeräusche

  • Hallo zusammen,

    wir haben ein Problem: Im vergangenen Jahr wurde um das Haus, in dem wir eine Wohnung gemietet haben, eine ganze Wohnanlage gebaut. Das war natürlich recht nervig wegen Baulärm, wackelnden Wänden, blockierten Parkplätzen ... Aber das Problem war ja absehbar, sodass wir das ganze ohne eine neue Wohnung zu suchen über uns ergehen ließen. Seit einigen Wochen ist der Spuk nun vorbei und wir waren schon erleichtert, bis dieses Geräusch plötzlich auftauchte. Ich lag abends im Bett und wunderte mich, wieso der Nachbar so spät noch saugte. Obwohl es nicht sehr laut war, konnte ich nicht aufhören mich darauf zu konzentrieren und habe das Fenster geschlossen. Als ich es am nächsten Morgen wieder öffnete, saugte der Nachbar immer noch - das konnte nicht sein. Vielleicht sind es ja Bautrockner und damit nur Nachwehen der Baustelle, dachte ich. Nun bin ich der Sache aber auf den Grund gegangen und musste feststellen, dass das Geräusch vom Lüfter der neuen Tiefgarage kommt, dessen Auslass etwa 10m von unserem Schlafzimmer entfernt ist. Der Lüfter läuft scheinbar fast rum um die Uhr. Das Geräusch ist wie gesagt nicht sehr laut aber trotzdem extrem störend. Haben wir oder unser Vermieter ein Recht hier Maßnahmen zu fordern? Falls ja, können wir das auch selbst machen? Unser Vermieter würde Jahre und mindesten 5 Ermahnungen brauchen, bis er aktiv wird.

    Viele Grüße
    Georg

  • § 536 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    § 536a BGB - Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
    (1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.

    (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn

    1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder

    2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

    Das wären Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

  • Hallo BastelWastel,

    Schallmessgeraet kaufen oder leihen. Die mir bekannten Urteile gehen davon aus, dass selbst nachts im Schlafzimmer ein Schallpegel von 20-30 Dezibel ausgehend von Hausanlagen wie Heizungen, Aufzuegen oder Lueftungen akzeptiert werden muss.

    Liegt der Pegel darunter, bleibt Dir nur akzeptieren oder ausziehen. Erst wenn er darueber liegt, wurde das von den Gerichten schon als Mangel gesehen und du kannst versuchen, die Dir bei Maengeln zustehenden Rechte geltend zu machen. Wobei so etwas

    a. von unterschiedlichen Richtern durchaus auch unterschiedlich gesehen wird.
    b. gerne mal ein teurer Prozess wird, weil Richter hier gern einen Gutachter einschalten. Und den muss dann der Verlierer zahlen.

    cu
    Guenni

  • Hallo BastelWastel,
    auch ich kann mich den Vorprostern nur anschliessen. Als Allererstes wuerde ich jedoch mal ein Gespraech mit dem Vermieter fuehren.

  • Danke für eure Antworten. Um Mietminderung geht es mir nicht, zumal ich mir auch den Stress mit meinem Vermieter ungern antun würde. Die Miete ist außerdem sowieso so gering, dass sich das kaum lohnen kann. Die Frage ist ja auch weniger, welche Forderungen ich an meinen Vermieter stellen kann, sondern welche er an den Besitzer des anderen Hauses stellen kann. Wenn da wirklich nichts zu machen ist, sehe ich nur noch 2 Möglichkeiten: Ausziehen oder irgendwas in den Lüfter stecken ;)

  • Die Lüfter blockieren könnte zu einer unüberschaubaren Reaktion führen. Ich würde das auf keinen Fall tun.
    Das der Nachbar des Vermieters das Gebäude umbaut halte ich praktisch für unwahrscheinlich.
    Es wird Ihnen nur der Auszug bleiben.

  • Hallo,

    ich denke nicht, dass es aussichtslos ist mit dem Besitzer des Nachbargebäudes zu sprechen. Schließlich ist er der Verursacher der Lärmemisionen. Oft helfen da schon sehr einfache Maßnahmen, um den Schallpegel zu reduzieren (einfachste Schallisolierung oder -abschirmung).

    Den Lüfter zu Verstopfen ist so ziemlich das Letzte was du tun solltest. Das kann fatale Folgen haben, denn der Lüfter soll die giftigen Abgase absaugen. Ist das nicht mehr möglich, kann es zu schweren Personenschäden, sogar zu Todesfällen kommen. Wenn die Kripo dann deine alte Unterhose aus dem Lüfter zieht, möchte ich nicht in deiner Haut stecken.

    Gruss
    H H

  • Wenn die Kripo dann deine alte Unterhose aus dem Lüfter zieht, möchte ich nicht in deiner Haut stecken.


    Ich auch nicht, noch nicht einmal in der Unterhose...:(

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