Druckluftventil ausgetauscht - muss ich bezahlen?

  • Ende März war es noch ziemlich kalt bei uns, ich musste heizen. Eines Freitags kam ich von der Arbeit nach Hause und merkte, dass es irgendwie kühl war in der Wohnung. Die Heizung gab übers WE den Geist auf, und am Sonntag hatte ich auch kein warmes Wasser mehr. Das war nicht das erste Mal, dass mir so etwas passierte, aber davor hatte ich das immer eigenständig wieder hinbekommen. Diesmal aber klappte es nicht.

    Mein Vermieter ist ein sehr spezieller Mensch. Als ich in meine Wohnung zog, gehörte das Haus noch jemand anderem, aber dieser Mann hat es nach ein paar Jahren gekauft. Ich traue ihm keinen Millimeter über den Weg, weil er sich schon einiges geleistet hat und bin froh, wenn ich ihn nicht sehen muss. Er wohnt in einem Ort ca. 10 km entfernt.

    Weil ich keine Lust hatte, dem Mann zu begegnen, habe ich ohne ihn vorher zu informieren eine Sanitärfirma angerufen. Leider war das Druckluftventil in der Anlage kaputt und musste ausgetauscht wurden. Daraufhin habe ich meinen Vermieter informiert. Als ich Ende April die Rechnung bekam, traf mich fast der Schlag: 288 Euro!! Die Sanitärfirma meinte, ich hätte ihm gleich was sagen müssen und könnte ihm den Vorschlag machen, dass ich wenigstens die Hälfte der Kosten für die Reparatur bezahle und er die andere Hälfte sowie das Ventil. Schließlich ist das sein Haus und er behält das Ventil, wenn ich einmal ausziehe. Nach dieser Rechnung wäre ich bei ca. 42-43 Euro gewesen.

    Dummerweise geht der Vermieter nicht drauf ein. Weil ich ihn nicht frühzeitig informiert habe, fordert er von mir die Hälfte des Geldes, also 144 Euro. Das sehe ich aber nicht ein, weil ich nicht gerade viel verdiene und irgendwann eh nicht mehr dort wohnen werde. Ich habe die Zahlung bisher immer wieder aufgeschoben, aber er verliert so langsam die Geduld.

    Was soll ich machen? Kann er mich dazu zwingen, ihm 144 Euro zu überweisen? Und wenn nein, was soll ich ihm sagen?

  • Hallo,

    er kann dich sogar zwingen den Gesamtbetrag zu überweisen, weil du den Handwerker selbst beauftragt hast. Das hättest du nicht gedurft. Als Gegenleistung könnstest du dann beim Auszug "dein Ventil" wieder gegen das defekte austauschen.

    Ich denke, du solltest den Vorschlag annehmen, die 144Euro bezahlen und den Vorgang unter Lehrgeld verbuchen.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • § 536c BGB - Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
    (1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.
    (2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,

    1. die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen,

    2. nach § 536a Abs. 1 Schadensersatz zu verlangen oder

    3. ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe nach § 543 Abs. 3 Satz 1 zu kündigen.

    Alles klar?

    Erst trauen Sie dem Vermieter keinen Millimeter über den Weg und dann rufen Sie ihn wegen des Schadenersatzes an.
    Seltsame Logik!

    Es tut mir nicht leid für Sie.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (15. Juni 2015 um 15:02)

  • Ich habe das Geld inzwischen überwiesen. Am Freitag habe ich eine Mahnung vom Sanitärdienst bekommen. Mein Vermieter hat noch keinen Cent bezahlt. Habe ihn per SMS daran erinnert (ans Telefon geht er nicht ran) und hoffe, dass er es bald macht.

  • Ich habe das Geld inzwischen überwiesen. Am Freitag habe ich eine Mahnung vom Sanitärdienst bekommen. Mein Vermieter hat noch keinen Cent bezahlt. Habe ihn per SMS daran erinnert (ans Telefon geht er nicht ran) und hoffe, dass er es bald macht.

    Nix gegen moderne Kommunikationsmittel - Die gute alte Post ist für alles was Verträge betrifft immer noch besser!

  • Inzwischen sind weitere zwei Monate vergangen, und mein Vermieter hat das Geld immer noch nicht an den Sanitärdienst überwiesen. Heute habe ich die 4. Mahnung bekommen. Wenn das Geld nicht bis Ende des Monats überwiesen ist, wird der Sanitärdienst seinen Anwalt einschalten. Ich habe dort angerufen und mich mit ihnen auf die folgende Lösung geeinigt: Ich überweise ihnen das Geld zum Monatswechsel und ziehe es meinem Vermieter von der nächsten Rate für die Miete ab.

    Der Mann ist wirklich dreist. Ich hatte mit ihm in der Zwischenzeit mehrere persönliche Gespräche und Telefonate. Er hat mir immer wieder (einmal auch per SMS) bestätigt, dass er das Geld überweist. Trotzdem hat er bis heute nichts gemacht. Das ist wirklich peinlich.

    Meine Frage: Kann er mich wegen der fehlenden 144 Euro für die Miete verklagen? Leider habe ich es nicht schriftlich auf Papier, dass er die Hälfte der Kosten tragen wollte. Er hat es mir damals im Gespräch versichert, aber sich nicht daran gehalten. Wenn er gar nicht vor hatte, die Hälfte zu bezahlen, dann hätte er mir diesen Vorschlag erst gar nicht machen und mir gleich die Wahrheit sagen müssen. Stattdessen lässt er mich und den Sanitärdienst seit April in der Warteschleife hängen und macht einfach nichts.

  • Du bist ja lustig. Beauftragst einen Handwerker und wunderst Dich das Du die Rechnung bekommst.

    Sei froh das der Vermieter Dir mit 50 % entgegen kommt.

    Was machen? Zahlen und künftig den Vermieter über Mängel informieren damit er alles weitere veranlasst!

  • Inzwischen sind weitere zwei Monate vergangen, und mein Vermieter hat das Geld immer noch nicht an den Sanitärdienst überwiesen.

    Warum sollte er auch? Er ist ja nicht der Auftraggeber bzw. Empfänger der Rechnung.

  • Sei froh das der Vermieter Dir mit 50 % entgegen kommt.

    Hast du meine Beiträge richtig gelesen? Mein Vermieter hat mir zwar von sich aus angeboten, 50% zu übernehmen. Aber er hat es bis heute nicht getan.


    Warum sollte er auch? Er ist ja nicht der Auftraggeber bzw. Empfänger der Rechnung.

    Weil mein Vermieter das so wollte. Er hat mich ausdrücklich darum gebeten, ihm die 144 Euro auf sein Konto zu überweisen und wollte dann die 288 Euro selbst an den Sanitärdienst weiterleiten. Das war sein Wunsch. Ich habe mich an die Abmachung gehalten, er lässt uns seit Monaten im Regen stehen.

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