Sicherung der Heizmöglichkeit

  • Hallo,

    ich wohne seit 3 Jahren in einer Mietwohnung, in der ich per Ölofen heize. Bei Mietvertrag musste ich den Öltank, den ich selber befülle sowie die dazugehörige Pumpanlage mit € 400,00 übernehmen. Bei Auszug bekomme ich anteilig pro Jahr eine Rückzahlung. Bei Auszug nach 10 Jahren gäbe es dann keine Rückzahlung mehr.
    Nun ist die Pumpe, die schon 12 Jahre alt ist kaputt. Eine Reparatur/Neuinstallation würde ca. 600 € kosten. Ist es zulässig, dass diese Kosten tatsächlich bei mir liegen oder ist der Vermieter nicht etwa verpflichtet, für eine Heizmöglichkeit zu sorgen? Zurzeit kann ich gar nicht heizen. Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Antwort.

    LG

  • 1. Frage: Haben Sie diese Tankanlage direkt oder indirekt vom Vormieter übernommen oder ist sie Bestandteil des Mietvertrages.

    2. Hätten Sie Tank und Pumpe mitgemietet hätten Sie dafür keine Ablöse zahlen müssen.

    3. Nur eine Zentralheizung muss der Vermieter in Schuss halten, bei Einzelöfen, die nicht laut Mietvertrag mitvermietet wurden, muss sich der Mieter um diese Dinge kümmern.

  • 1. Frage: Haben Sie diese Tankanlage direkt oder indirekt vom Vormieter übernommen oder ist sie Bestandteil des Mietvertrages.

    2. Hätten Sie Tank und Pumpe mitgemietet hätten Sie dafür keine Ablöse zahlen müssen.

    3. Nur eine Zentralheizung muss der Vermieter in Schuss halten, bei Einzelöfen, die nicht laut Mietvertrag mitvermietet wurden, muss sich der Mieter um diese Dinge kümmern.

    Ich habe die Tankanlage per Mietvertrag gegen € 400 übernommen. Ich gehe davon aus, dass der Vermieter das mit allen Mietern so handhabt. Und dies seit mindestens 12 Jahren, da die Pumpe schon so alt ist. Laut Hersteller der Pumpe ist dies durchaus ein Alter, in der diese kaputt gehen kann.
    Bei Auszug aus der Wohnung zahlt er pro gemietetem Jahr, das ich hier wohne jeweils 10% der ursprünglichen € 400 zurück.

  • Meiner unmassgeblichen Meinung nach dürfte es sich hier wohl um allgemeines Vertragsrecht handeln, da diese Konstellation doch eher einem Leasigvertrag ähnelt.
    Gibt es seitens des VM Zusicherungen über das Baujahr der Anlage, Gewährleistung etc.?

  • Ich habe die Tankanlage per Mietvertrag gegen € 400 übernommen. Ich gehe davon aus, dass der Vermieter das mit allen Mietern so handhabt.

    Ein sehr eigenartiges Konstrukt außerhalb jeder üblichen mir bekannten zulässigen Klausel eines Mietvertrages.

    Und dies seit mindestens 12 Jahren, da die Pumpe schon so alt ist. Laut Hersteller der Pumpe ist dies durchaus ein Alter, in der diese kaputt gehen kann.
    Bei Auszug aus der Wohnung zahlt er pro gemietetem Jahr, das ich hier wohne jeweils 10% der ursprünglichen € 400 zurück.

    Genau so eigenartig. Hat Ihr Vermieter noch wietere Dinge auf diese Art Leasingkauf vermietet?

    Machen Sie einen Termin bei einem Anwalt für Mietrecht. Nehmen Sie Ihren Mietvertrag mit und lassen Sie sich beraten. Ich bin sicher, dass dieser Anwalt Ihrem Vermieter ein paar Takte schreiben wird.

  • Vielen Dank für Ihre Antworten. Ja, ich denke, es wird wohl sinnvoll sein, zu einem Anwalt zu gehen. LG


    Bevor ich zu einem Anwalt gehe, würde ich erst mal das Gespräch suchen. Sollte dies nichts bringen, würde ich nach Abwägung des Kostenrisikos weitere Schritte unternehmen.

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