Hallo,
ich wohne seit 3 Jahren in einer Mietwohnung, in der ich per Ölofen heize. Bei Mietvertrag musste ich den Öltank, den ich selber befülle sowie die dazugehörige Pumpanlage mit € 400,00 übernehmen. Bei Auszug bekomme ich anteilig pro Jahr eine Rückzahlung. Bei Auszug nach 10 Jahren gäbe es dann keine Rückzahlung mehr.
Nun ist die Pumpe, die schon 12 Jahre alt ist kaputt. Eine Reparatur/Neuinstallation würde ca. 600 € kosten. Ist es zulässig, dass diese Kosten tatsächlich bei mir liegen oder ist der Vermieter nicht etwa verpflichtet, für eine Heizmöglichkeit zu sorgen? Zurzeit kann ich gar nicht heizen. Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Antwort.
LG