Kautionrückzahlung an Ex-Mitbewohnerin

  • Hallo liebe Helferlein ;)

    ich habe ein echtes Problem mit meiner Mitbewohnerin.
    Ich habe zum 1.7. die Wohnung gekündigt (fristgerecht, sie war Mitmieterin und einverstanden).

    Nun bekomme ich die Kaution am 30.06 freigeschaltet (war ein Bank-Brief). Meine Ex-Mitbewohner möchte jedoch nun einen Anwalt einschalten, da sie die Ihren Anteil der Kaution nicht am 30.06 bar von mir ausbezahlt bekommt.
    Ich bekomme ja selbst das Geld erst einige Tage nach dem 30.6 und als der Vermieter da war hat sie auch zugestimmt dass Sie das Geld erst später bekommt.
    Nun droht sie schon wieder mit dem Anwalt....

    was kann ich machen (Nebenkosten hat sie für Juni auch noch nicht bezahlt) - und Abschlagszahlung will sie erst zahlen, wenn die Nebenkostenabrechnung da ist.


    Danke im Voraus

  • Zitat

    Meine Ex-Mitbewohner möchte jedoch nun einen Anwalt einschalten, da sie die Ihren Anteil der Kaution nicht am 30.06 bar von mir ausbezahlt bekommt.

    Nun droht sie schon wieder mit dem Anwalt....

    Laß sie drohen.

  • also bin ich im Recht, wenn ich Ihr die Kaution erst überweise , wenn ich die erhalten habe?


    Der VERMIETER kann eine Kautionsrueckzahlung bis zu einem halben Jahr nach Rueckgabe der Mietsache hinauszoegern.
    Lass" sie drohen. Hunde, welche bellen... - und den Anwalt wird sie auch selbst bezahlen muessen...:p
    Wenn mancher Menschen Dummheit radfahren koennte, muessten sie berghoch bremsen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!