Einliegerwohnung kündigen

  • Hallo liebe Community,

    Ich habe folgendes Problem & ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich (Studentin) wohne derzeit in einem Zimmer im Einfamilienhaus meiner Vermieter. Dabei handelt es sich um ein Zimmer mit eigener Küche und separatem Bad. Der Haushalt wird getrennt von den Vermietern geführt. Es wird lediglich der Hauseingang und der Flur gemeinsam genutzt. Wenn ich mich nicht irre, handelt es sich somit doch um eine Einliegerwohnung nach § 549 II Nr. 2 BGB, oder? Demnach hätte ich dann doch auch eine erleichterte Kündigungsfrist nach § 573c III, IV BGB. Sprich, ich dürfte dann dementsprechend fristgerecht bis zum 15. des Monats kündigen um noch im selben Monat auszuziehen.
    Ich hoffe ich liege da richtig. Könnte mir etvl. jemand diesen Gedankengang bestätigen? Denn meine Vermieter wollen mich einfach nicht gehen lassen und werfen mir vor, dass ich eine 3 Monatige Kündigungsfrist einzuhalten habe. Ich habe ihnen sogar die oben genannten Paragraphen vorgelesen, aber sie meinten daraufhin bloß ich würde das alles missverstehen und falsch auslegen. Ich will unbedingt aus dieser Wohnung raus! Ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn ich will unbedingt noch mit Gewissheit bis zum 15.06. den Vermietern die Kündigung in die Hand drücken.

    Danke im voraus :)

  • Zitat

    Ich habe ihnen sogar die oben genannten Paragraphen vorgelesen, aber sie meinten daraufhin bloß ich würde das alles missverstehen und falsch auslegen.

    So ist es.

    In dem von Dir genannten Paragrafen steht nichts von Einliegerwohnung. Für diese gelten übrigens die selben Bestimmungen wir für jede andere Wohnung auch.

    Dort heißt es wörtlich:

    2. Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,

    Im Klartext, um von der sehr kurzen Kündigungsfrist profitieren zu können müßte das Zimmer a) nachweislich fast vollständig mit Möbeln des Vermieters eingerichtet sein, b) innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung sein und c) an nur 1 Person vermietet.

    Trifft auch nur 1 der 3 Kriterien nicht zu gilt das Mietrecht in vollem Umfang. Heißt für Dich Kündigungsfrist 3 Monate, wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart.


    Zitat

    denn ich will unbedingt noch mit Gewissheit bis zum 15.06. den Vermietern die Kündigung in die Hand drücken.

    Das kannst Du ja machen. Allerdings endet der Vertrag am 30. September, nicht am 30. Juni.

  • Danke für die Antworten :)
    Aber treffen bei mir nicht alle 3 Kriterien zu? Der Wohnraum liegt in der Wohnung des Vermieters und wird nur an mich vermietet. Weiterhin hat mir der Vermieter Küchenzeile und ein Bett bereitgestellt, dass sind doch die wichtigsten Gegenstände einer Wohnung, alles andere ist nur Zier- und Luxusgegenstand.

  • Zitat

    Der Wohnraum liegt in der Wohnung des Vermieters

    Nein, im Haus des Vermieters. Hat zu dem eine eigene Küche und ein eigenes Bad. Also eine komplett abgeschlossenen Wohnung.

    Küchenzeile und Bett sind keine überwiegende Möblierung. Heißt die Wohnung ist unmöbliert gemietet.

    Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, es bleibt bei 3 Monaten Kündigungsfrist.

  • aber eine Kündigung bis zum 15. wäre aber trotzdem noch drin (mit 3 Monatsfrist)

    Nö, nicht nach deinen Vorstellungen. Bis zum dritten Werktag des Monats beweisbar gekündigt, dann läuft der Vertrag mit dem Ende des übernächsten Monats aus. Demnach bis zum 03.07. gekündigt, Ende des Vertrages 30.09.

  • Hups, im Haus des Vermieters**
    Hmm okay, aber eine Kündigung bis zum 15. wäre aber trotzdem noch drin (mit 3 Monatsfrist)

    Ja. Aber die Frist beginnt dann erst mit nächsten Monat. Also Juli und endet am 30. September.

    Mietverträge können nämlich nur zum Monatsende gekündigt werden.

  • Nochmals zum Verstandnis (wird oftmals übersehen):

    Das Wörtchen UND zwischen zwei Bedingungen bedeutet, das beide Bedingungen erfüllt sein müssen.

    Steht zwischen zwei Bedingungen ein ODER genügt für das Wirksamwerden bereits eine der Bedingungen.

    Eigentlich logisch; wird aber leicht überlesen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!