Hallo liebe Community,
Ich habe folgendes Problem & ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich (Studentin) wohne derzeit in einem Zimmer im Einfamilienhaus meiner Vermieter. Dabei handelt es sich um ein Zimmer mit eigener Küche und separatem Bad. Der Haushalt wird getrennt von den Vermietern geführt. Es wird lediglich der Hauseingang und der Flur gemeinsam genutzt. Wenn ich mich nicht irre, handelt es sich somit doch um eine Einliegerwohnung nach § 549 II Nr. 2 BGB, oder? Demnach hätte ich dann doch auch eine erleichterte Kündigungsfrist nach § 573c III, IV BGB. Sprich, ich dürfte dann dementsprechend fristgerecht bis zum 15. des Monats kündigen um noch im selben Monat auszuziehen.
Ich hoffe ich liege da richtig. Könnte mir etvl. jemand diesen Gedankengang bestätigen? Denn meine Vermieter wollen mich einfach nicht gehen lassen und werfen mir vor, dass ich eine 3 Monatige Kündigungsfrist einzuhalten habe. Ich habe ihnen sogar die oben genannten Paragraphen vorgelesen, aber sie meinten daraufhin bloß ich würde das alles missverstehen und falsch auslegen. Ich will unbedingt aus dieser Wohnung raus! Ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn ich will unbedingt noch mit Gewissheit bis zum 15.06. den Vermietern die Kündigung in die Hand drücken.
Danke im voraus 