Plötzlich neuer Vermieter....

  • Guten Tag,

    hoffe ich bin hier richtig, denn habe eine Frage. Unser alter Vermieter ist letztes Jahr verstorben und so lange übernahm dessen Frau und der Schwager die Position. Nun erhielt ich gestern ein Schreiben der Frau und dessen Schwager dass das Eigentum verkauft wurde. Es stehe unter anderer einen GmbH in dem Schreiben, so wie eine Verwaltungsadresse. Lediglich wo die Miete hin solle steht nicht dort. Was ein Problem für mich darstellt, weil lebe momentan leider von Harz4 und müsse die neuen Kontodaten rechtzeitig angeben und bei den beiden Adressen ist keine Rufnummer hinterlegt. So wie im Internet schwer raus zu finden. Zu Mein Anliegen: In dem Schreiben steht drinnen: „ Im Zuge dieses Eigentümerwechsels möchten wir Sie bitten, der Übertragung der von Ihnen erbrachten Mietsicherheit an den neuen Eigentümer zuzustimmen….“ Meine Wenigkeit soll dieses unterschreiben und an den alten Vermieter sozusagen zurück senden, aber weiß nicht mal genau wer der neue Vermieter ist. Es kam kein Schreiben und auch im Hausflur ist kein Anhang vorzufinden. Hinzu kommt das der Wechsel schon am 1.Juni 2015 stattgefunden hat und das Schreiben wurde am 6.Juni 2015 verfasst und heute am 15.Juni 2015 habe ich es erhalten. Empfinde das alles sehr skeptisch. Bin ich aber verpflichtet dieses Schreiben zu unterschreiben?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Ich sehe >ihre Sorge unbegründet.
    Ihr bisheriger Vermieter hat Ihnen schriftlich den neuen Vermieter mitgeteilt. Dazu sollte mindestens die neue Anschrift vermerkt sein.
    bis zur Zahlung der Miete für Juli ist noch etwas Zeit. Ihren bisherigen Vermieter sollte die Anschrift und ggf. die Telefonnummer bekannt sein. Sie müssten sich dann beim neuen Vermieter nach den Zahlungsmodalitäten erkundigen.
    Vom Aussitzen würde ich abraten, denn Miete ist eine Bringschuld.

  • Vielen Dank für die Antwort. Aber weswegen möchte der alte Vermieter das ich eine Unterschrift leiste und damit einverstanden ? Habe davon noch nie etwas gehört und ehrlich gesagt was soll der Sinn dafür sein? Weil ändern kann man es eh nicht.

  • Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung für den Vermieter. Diese haben Sie gegen Quittung dem bisherigen Vermieter ausgehändigt. Dieser ist nun verpflichtet, diese Leistung dem neuen Vermieter zu übertragen, damit er die erforderliche Sicherheit von Ihnen hat.
    Sie müssen nur aufpassen, dass Sie eine Kopie behalten, als Nachweis für Sie.

  • Gut das kann ich schon verstehen. Werde auf das Schreiben von dem neuen Vermieter warten und dann unterzeichnen die Einverständniserklärung und eine Kopie davon machen. Danke für die Hilfestellung

  • Apropos Bringschuld(en).
    M.E. muss mir der alte VM schriftlich mitteilen, wann der Eigentumsuebergang ist und wer der neue VM (mit Anschrift) ist.
    Der neue VM hat sich dann bei mir schriftlich vorzustellen mit Adresse und Kontoangabe.
    So wie ich das hier herauslese, ist mir das nicht sicher genug... Ich wuerde alle schriftlich haben wollen... nicht, dass es auf einmal heisst, ich haette an den alten und-oder den neuen VM Miete und-oder Kaution zu zahlen.
    Warum sollte ich jemande hinterhertelefonieren und mich um etwas bemuehen, was nachher in die Hose gehen koennte...?

  • Genau darin liegt ja das Problem…. Keinerlei Kontoangaben etc. Habe bei den Nachbarn gefragt und diese wiederum auch bei mir … jeder hat das Problem und sind uns da einig das wir dieses Schreiben, dass wir mit dem Wechsel des Vermieters einverstanden sind NICHT unterschreiben werden, solange sich der neue Vermieter nicht gemeldet hat. Der alte Vermieter ist leider verstorben und so lange hatte sich die Frau darum gekümmert. Haben dort gemeinsam angerufen unter Nachbarn, aber das ist wahrhaftig eine sehr freche Frau. Als es Arroganz regnete schrie diese laut hier! Sie sagte uns am Telefon eile mit weile und sie habe nun besseres zu tun, als mit unseren Problemen zu beschäftigen und legte einfach auf. Problem bei der Sache ich erhalte etwas Wohngeld und bei neuen Angaben sollte man 2 bis 3 Wochen vorweg Angaben tätigen. Außerdem beziehen manche unsere Nachbarn Harz4 und da gilt dasselbe Problem. Bedanke mich aber für die freundliche und schnellen Antworten.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Libelle1984:
    "Keinerlei Kontoangaben etc."
    - VM-Problem.

    "... Schreiben, dass wir mit dem Wechsel des Vermieters einverstanden sind'
    - Ein VM hat die M nicht um Einverstaendnis zum Eigentumswechsel zu fragen.

    "sie habe nun besseres zu tun, als mit unseren Problemen zu beschäftigen und legte einfach auf."
    - Ich lach mich wech, MICH als VM interessiert schon, dass meine Mieter zahlen.....

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