Einen wunderschönen guten Tag,
meine Freundin bewohnt im Moment ein Zimmer in einer 5er-WG, deren Zimmer von einer Immobiliengesellschaft einzeln und leer vermietet werden.
Zur Kündigung ist im Vertrag festgehalten, dass die gesetzlichen Regeln gelten. 20 Absätze darunter steht jedoch, die Kündigung sei mit einer Frist von 3 Monaten nur zum 31.03. bzw. 30.09. möglich.
2 Fragen hierzu
1. Ist das so in Ordnung?
und
2. Laut Vertrag muss die Kpndigung innerhalb der ersten 3 Werktage eines Monats eingegangen sein, damit der Monat zur Kündigungsfrist zählt. Müsste die Kündigung somit Anfang Juni ausgesprochen werden, oder reicht anfang Juli?
Viele Grüße,
Kyanin